Allgemeines: Das Hochhaus Gubener Straße 1 liegt im Zentrum von Frankfurt (Oder), ca. 5 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Das Gebäude wurde 1972 errichtet und verfügt über 90 Wohnungen und 1 gewerbliche Einheit. Es stehen 12 Wohnungen leer, zwei weitere WE sind gekündigt (Stand November 2024). Derzeit stehen 14 Wohnungen und eine gewerbliche Einheit leer. Es wurde ein Vermietungsstopp aufgrund der bevorstehenden Baumaßnahmen gesetzt. Bauweise: Querwandbauweise 5,0 Mp Grundraster: 3600 x 3600 mm Geschossanzahl/-höhe: 1 Kellergeschoss /2,80 m 1 Erdgeschoss/2,80 m 15 Obergeschoss/2,8 m 1 Installationsgeschoss/1,55 m 1 Dachgeschoss/3,31 m Länge x Breite; 22,68m x 19,08m Gebäudehöhe: 49,66m über +/- 0,00 Der Grundriss des Gebäudes ist annähernd quadratisch mit dem Eingang auf der Ostseite. Das monolithische Keller- und Erdgeschoss bilden gemeinsam mit der 600 mm dicken Stahlbetongründungsplatte einen beigesteifen Grundkörper für das Gebäude. Die Elemente der 15 Geschosse sind vornehmlich Stahlbetonfertigteile. Keine der Wohnungen verfügt über einen Balkon/Loggia. Der Anbau eines Balkons wurde planerisch in Erwägung gezogen, ist jedoch auf Grund der Gegebenheiten vor Ort und im bewohnten Zustand nicht umsetzbar. Außenwände: Vollwand- und Brüstungsplatten aus LZ Schaumbeton B 50, 290 mm dick, Brüstungsplatten auf den Deckenplatten aufgelagert, im Bereich der Wandscheiben zweite Schale aus Schwerbetonelementen Innenwände: Stahlbeton B 225 und B 300, 170 mm dick Deckenplatten: 140mm dick, Spannweite 3600 mm, Stahlbeton B 225 und B 300 Monolithischer Teil: Stahlbeton B 300 Dachgeschoss : Ziegelbau mit Handmontagedecke; Dach: einschaliges Warmdach mit Innenentwässerung Treppenhaus: innenliegend 1.3. Wohnungsschlüssel 30 x 1-Raum-Wohnungen (je 23,90 m²) 30 x 2-Raum-Wohnungen (je 53,26 m²) 30 x 3-Raum-Wohnungen (je 68,35 m²) Im Erdgeschoss befinden sich der Elt- Anschlussraum, eine Gewerbeeinheit, Fahrradraum sowie Lagerräume. Im Kellergeschoss sind die Mieterkeller und der Hausanschlussraum Fernwärme untergebracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BV Sanierung Gubener Str. 1 - Los 03 Elektro
Referenznummer: B-2025-GS1-03
Kurze Beschreibung:
Allgemeines: Das Hochhaus Gubener Straße 1 liegt im Zentrum von Frankfurt (Oder), ca. 5 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Das Gebäude wurde 1972 errichtet und verfügt über 90 Wohnungen und 1 gewerbliche Einheit. Es stehen 12 Wohnungen leer, zwei weitere WE sind gekündigt (Stand November 2024). Derzeit stehen 14 Wohnungen und eine gewerbliche Einheit leer. Es wurde ein Vermietungsstopp aufgrund der bevorstehenden Baumaßnahmen gesetzt. Bauweise: Querwandbauweise 5,0 Mp Grundraster: 3600 x 3600 mm Geschossanzahl/-höhe: 1 Kellergeschoss /2,80 m 1 Erdgeschoss/2,80 m 15 Obergeschoss/2,8 m 1 Installationsgeschoss/1,55 m 1 Dachgeschoss/3,31 m Länge x Breite; 22,68m x 19,08m Gebäudehöhe: 49,66m über +/- 0,00 Der Grundriss des Gebäudes ist annähernd quadratisch mit dem Eingang auf der Ostseite. Das monolithische Keller- und Erdgeschoss bilden gemeinsam mit der 600 mm dicken Stahlbetongründungsplatte einen beigesteifen Grundkörper für das Gebäude. Die Elemente der 15 Geschosse sind vornehmlich Stahlbetonfertigteile. Keine der Wohnungen verfügt über einen Balkon/Loggia. Der Anbau eines Balkons wurde planerisch in Erwägung gezogen, ist jedoch auf Grund der Gegebenheiten vor Ort und im bewohnten Zustand nicht umsetzbar. Außenwände: Vollwand- und Brüstungsplatten aus LZ Schaumbeton B 50, 290 mm dick, Brüstungsplatten auf den Deckenplatten aufgelagert, im Bereich der Wandscheiben zweite Schale aus Schwerbetonelementen Innenwände: Stahlbeton B 225 und B 300, 170 mm dick Deckenplatten: 140mm dick, Spannweite 3600 mm, Stahlbeton B 225 und B 300 Monolithischer Teil: Stahlbeton B 300 Dachgeschoss : Ziegelbau mit Handmontagedecke; Dach: einschaliges Warmdach mit Innenentwässerung Treppenhaus: innenliegend 1.3. Wohnungsschlüssel 30 x 1-Raum-Wohnungen (je 23,90 m²) 30 x 2-Raum-Wohnungen (je 53,26 m²) 30 x 3-Raum-Wohnungen (je 68,35 m²) Im Erdgeschoss befinden sich der Elt- Anschlussraum, eine Gewerbeeinheit, Fahrradraum sowie Lagerräume. Im Kellergeschoss sind die Mieterkeller und der Hausanschlussraum Fernwärme untergebracht.
Allgemeines: Das Hochhaus Gubener Straße 1 liegt im Zentrum von Frankfurt (Oder), ca. 5 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Das Gebäude wurde 1972 errichtet und verfügt über 90 Wohnungen und 1 gewerbliche Einheit. Es stehen 12 Wohnungen leer, zwei weitere WE sind gekündigt (Stand November 2024). Derzeit stehen 14 Wohnungen und eine gewerbliche Einheit leer. Es wurde ein Vermietungsstopp aufgrund der bevorstehenden Baumaßnahmen gesetzt. Bauweise: Querwandbauweise 5,0 Mp Grundraster: 3600 x 3600 mm Geschossanzahl/-höhe: 1 Kellergeschoss /2,80 m 1 Erdgeschoss/2,80 m 15 Obergeschoss/2,8 m 1 Installationsgeschoss/1,55 m 1 Dachgeschoss/3,31 m Länge x Breite; 22,68m x 19,08m Gebäudehöhe: 49,66m über +/- 0,00 Der Grundriss des Gebäudes ist annähernd quadratisch mit dem Eingang auf der Ostseite. Das monolithische Keller- und Erdgeschoss bilden gemeinsam mit der 600 mm dicken Stahlbetongründungsplatte einen beigesteifen Grundkörper für das Gebäude. Die Elemente der 15 Geschosse sind vornehmlich Stahlbetonfertigteile. Keine der Wohnungen verfügt über einen Balkon/Loggia. Der Anbau eines Balkons wurde planerisch in Erwägung gezogen, ist jedoch auf Grund der Gegebenheiten vor Ort und im bewohnten Zustand nicht umsetzbar. Außenwände: Vollwand- und Brüstungsplatten aus LZ Schaumbeton B 50, 290 mm dick, Brüstungsplatten auf den Deckenplatten aufgelagert, im Bereich der Wandscheiben zweite Schale aus Schwerbetonelementen Innenwände: Stahlbeton B 225 und B 300, 170 mm dick Deckenplatten: 140mm dick, Spannweite 3600 mm, Stahlbeton B 225 und B 300 Monolithischer Teil: Stahlbeton B 300 Dachgeschoss : Ziegelbau mit Handmontagedecke; Dach: einschaliges Warmdach mit Innenentwässerung Treppenhaus: innenliegend 1.3. Wohnungsschlüssel 30 x 1-Raum-Wohnungen (je 23,90 m²) 30 x 2-Raum-Wohnungen (je 53,26 m²) 30 x 3-Raum-Wohnungen (je 68,35 m²) Im Erdgeschoss befinden sich der Elt- Anschlussraum, eine Gewerbeeinheit, Fahrradraum sowie Lagerräume. Im Kellergeschoss sind die Mieterkeller und der Hausanschlussraum Fernwärme untergebracht.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: Los 03
Titel: Elektro
Beschreibung der Beschaffung:
Brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes Optimierung eines Aufzugs für die Nutzung durch die Feuerwehr im Brandfall (Druckbelüftung + Schleuse vor jeder Aufzugstür) Installation Hausalarmanlage; Einbau einer Rauchabzugsanlage, welche die Rauchfreihaltung des Fluchtwegs über die Fenster sichert Hausanschluss, Hauptleitungen, Zähler, Steigleitungen und die Wohnungsverteilung sollen komplett erneuert, erweitert bzw. verstärkt werden. Alle Elektrozähler, welche sich zur Zeit im Bereich der Verteilerflure befinden sollen zentralisiert werden In jeder der 90 Wohnungen ist die Wohnungsunterverteilung zu erneuern. Im Bad wird die komplette Elektroinstallation und in der Küche zumindest die Elektroinstallation im Küchenzeilenbereich erneuert. Die Installationen erfolgen größtenteils auf Putz, im Bad teilweise unter Putz. In den bewohnten Wohnungen verbleiben die Stromkreise aller anderen Räume im jetzigen Zustand, sie werden lediglich in die neue Wohnungsunterverteilung eingeklemmt. In den Leerwohnungen wird in allen Räumen die komplette Elektroinstallation erneuert. Die gesamte Beleuchtung des Treppenhauses wird erneuert. Es sind weiterhin Arbeiten am Blitzschutz zu erbringen. Bauseits gestellte Rauchabzugsanlagen sind entsprechend Herstellerangaben zu verkabeln. Das Haus erhält eine neue zentrale Klingelanlage mit Gegensprecheinrichtung. Neu vorgesehen Elektroinstallationen erfolgen nach den geltenden VDE-Richtlinien und den entsprechenden DIN-Normen. Technische Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Stundenzettel sind der Bauleitung spätestens einen Tag nach der Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Obermonteur-/Meisterstunden werden nur anerkannt, wenn eine Beaufsichtigung der Stundenlohnarbeiten ausdrücklich gefordert wurde bzw. die Arbeiten direkt durch den Obermonteur/Meister ausgeführt werden mussten. Jeglicher Aufwand für Anfahrten, Wegezeiten, Kilometer-Geld, Ablösungen und ähnliches werden nicht gesondert vergütet. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern, sofern sie nicht schon als Teilleistungsposition im Leistungsverzeichnis enthalten sind, im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt.
Brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes Optimierung eines Aufzugs für die Nutzung durch die Feuerwehr im Brandfall (Druckbelüftung + Schleuse vor jeder Aufzugstür) Installation Hausalarmanlage; Einbau einer Rauchabzugsanlage, welche die Rauchfreihaltung des Fluchtwegs über die Fenster sichert Hausanschluss, Hauptleitungen, Zähler, Steigleitungen und die Wohnungsverteilung sollen komplett erneuert, erweitert bzw. verstärkt werden. Alle Elektrozähler, welche sich zur Zeit im Bereich der Verteilerflure befinden sollen zentralisiert werden In jeder der 90 Wohnungen ist die Wohnungsunterverteilung zu erneuern. Im Bad wird die komplette Elektroinstallation und in der Küche zumindest die Elektroinstallation im Küchenzeilenbereich erneuert. Die Installationen erfolgen größtenteils auf Putz, im Bad teilweise unter Putz. In den bewohnten Wohnungen verbleiben die Stromkreise aller anderen Räume im jetzigen Zustand, sie werden lediglich in die neue Wohnungsunterverteilung eingeklemmt. In den Leerwohnungen wird in allen Räumen die komplette Elektroinstallation erneuert. Die gesamte Beleuchtung des Treppenhauses wird erneuert. Es sind weiterhin Arbeiten am Blitzschutz zu erbringen. Bauseits gestellte Rauchabzugsanlagen sind entsprechend Herstellerangaben zu verkabeln. Das Haus erhält eine neue zentrale Klingelanlage mit Gegensprecheinrichtung. Neu vorgesehen Elektroinstallationen erfolgen nach den geltenden VDE-Richtlinien und den entsprechenden DIN-Normen. Technische Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Stundenzettel sind der Bauleitung spätestens einen Tag nach der Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Obermonteur-/Meisterstunden werden nur anerkannt, wenn eine Beaufsichtigung der Stundenlohnarbeiten ausdrücklich gefordert wurde bzw. die Arbeiten direkt durch den Obermonteur/Meister ausgeführt werden mussten. Jeglicher Aufwand für Anfahrten, Wegezeiten, Kilometer-Geld, Ablösungen und ähnliches werden nicht gesondert vergütet. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern, sofern sie nicht schon als Teilleistungsposition im Leistungsverzeichnis enthalten sind, im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt.
Postanschrift: Gubener Straße 1
Postleitzahl: 15230
Stadt: Frankfurt (Oder)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-10 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-19 10:16:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-19 10:16:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen werden von der Vergabestelle gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterien siehe Auftragsunterlagen
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Angabe von mind. 3 Referenzen mit Schwerpunkt Sanierungsmaßnahme unter bewohnten Verhältnissen für mind. 100 Wohneinheiten pro Jahr - Referenzschreiben Kommunaler Auftraggeber - Arbeitskräfteanzahl: mind. 16 Mitarbeiter/Jahr - Alle im Objekt tätigen Mitarbeiter sind qualifizierte Fachkräfte. - Gewährleistung der täglichen Anwesenheit des Bauleiters auf der Baustelle - Jahresumsatz 3,5 Mio. Euro
- Angabe von mind. 3 Referenzen mit Schwerpunkt Sanierungsmaßnahme unter bewohnten Verhältnissen für mind. 100 Wohneinheiten pro Jahr - Referenzschreiben Kommunaler Auftraggeber - Arbeitskräfteanzahl: mind. 16 Mitarbeiter/Jahr - Alle im Objekt tätigen Mitarbeiter sind qualifizierte Fachkräfte. - Gewährleistung der täglichen Anwesenheit des Bauleiters auf der Baustelle - Jahresumsatz 3,5 Mio. Euro
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL2H6S9
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwe.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 076-252091 (2025-04-16)