Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe. A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt: 1) Entgegennahme des Telefonats. 2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und Deeskalationsregeln. 3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen. Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW). 4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln. 5) ggf. Weiterleiten darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin. Das Call Center ist für die Anrufer/-innen montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten. Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt. Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage einzusetzen und zu schalten. B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische Anpassungen vorzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Call Center Reha 2025-37
Kurze Beschreibung:
“Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe.
A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie...”
Kurze Beschreibung
Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe.
A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt:
1) Entgegennahme des Telefonats.
2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und Deeskalationsregeln.
3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen. Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW). 4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln.
5) ggf. Weiterleiten darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin.
Das Call Center ist für die Anrufer/-innen montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten.
Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage einzusetzen und zu schalten.
B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische Anpassungen vorzunehmen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe.
A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe.
A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt:
1) Entgegennahme des Telefonats.
2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und Deeskalationsregeln.
3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen. Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW). 4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln.
5) ggf. Weiterleiten darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin.
Das Call Center ist für die Anrufer/-innen montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten.
Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage einzusetzen und zu schalten.
B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische Anpassungen vorzunehmen.
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-05 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57.0
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: 040202071537📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
General public services
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66673477🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E66673477🌏
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 088-291385 (2025-05-05)