Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Heerstraße 80 in 14055 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2
Referenznummer: 2025_204_LAF II
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Heerstraße 80 in 14055 Berlin zu vergeben....”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Heerstraße 80 in 14055 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Heerstraße 80 in 14055 Berlin zu vergeben....”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Heerstraße 80 in 14055 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.12.2025. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.12.2025. Dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Cateringdienstleister innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-31 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 153
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 123-422946 (2025-06-30)