Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Centre Francais de Berlin: Betonsanierung und Oberflächenschutzarbeiten - EU
Referenznummer: 03/2025
Kurze Beschreibung:
“Centre Francais de Berlin: Betonsanierung und Oberflächenschutzarbeiten - EU”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betonsanierungsarbeiten zur energetischen Sanierung des Gebäudes Centre Francais de Berlin:
ca. 1.500 m2 Fassadenflächen mit Betoninstandsetzung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Betonsanierungsarbeiten zur energetischen Sanierung des Gebäudes Centre Francais de Berlin:
ca. 1.500 m2 Fassadenflächen mit Betoninstandsetzung und Oberflächenschutzarbeiten.
Fristende für die Bieterfragen: 08.09.2025
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
ACHTUNG
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 15 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-18 12:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von EUR 1.500.000,-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von EUR 1.500.000,- nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Million EUR Deckungssumme pauschal für Personen und 5 Millionen EUR Deckungssumme...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Million EUR Deckungssumme pauschal für Personen und 5 Millionen EUR Deckungssumme pauschal für sonstige Schäden (Sach-und Vermögensschäden) ohne Einschränkung nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Betoninstandsetzung) vergleichbar sind. von mindestens 3 Referenzprojekten (Betoninstandsetzung) nachzuweisen. Die 3 Referenzprojekte (Betoninstandsetzung) müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 500.000,- Euro netto haben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu
berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138-316📞
Fax: +49 30 90 13 76 13 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/ wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Centre Francais de Berlin gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 58123
Postanschrift: Müllerstraße 74
Postleitzahl: 13349
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@centre-francais.de📧
Telefon: 03012086030📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 157-539205 (2025-08-18)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-05)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von EUR 1.500.000,-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von EUR 1.500.000,- nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Million EUR Deckungssumme pauschal für Personen und 5 Millionen EUR Deckungssumme...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Million EUR Deckungssumme pauschal für Personen und 5 Millionen EUR Deckungssumme pauschal für sonstige Schäden (Sach-und Vermögensschäden) ohne Einschränkung nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Betoninstandsetzung) vergleichbar sind. von mindestens 3 Referenzprojekten (Betoninstandsetzung) nachzuweisen. Die 3 Referenzprojekte (Betoninstandsetzung) müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 500.000,- Euro netto haben.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Vorgaben in § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Dort heißt es wörtlich:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Vorgaben in § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Dort heißt es wörtlich:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
“5.1.6: Das Beschaffungsvorhaben fällt unter das Beschaffungsübereinkommen. (GPA)
5.1.9: Bei den Eignungskriterien wurden überflüssige Formulieren zu den...”
5.1.6: Das Beschaffungsvorhaben fällt unter das Beschaffungsübereinkommen. (GPA)
5.1.9: Bei den Eignungskriterien wurden überflüssige Formulieren zu den Mindestentgelt-Regelungen (Jahresumsatz, Belegschaft, Berufsregister, Risikohaftpflichtversicherung Referenzen) und Referenzen bei den Kriterien (Jahresumsatz, Belegschaft, Berufsregister, Risikohaftpflichtversicherung) in der Bekanntmachung entfernt.
5.1.16: Es wurden Formulierungen angepasst.
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Quelle: OJS 2025/S 171-584278 (2025-09-05)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 12:30:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“5.1.6: Das Beschaffungsvorhaben fällt unter das Beschaffungsübereinkommen. (GPA)
5.1.9: Bei den Eignungskriterien wurden überflüssige Formulieren zu den...”
5.1.6: Das Beschaffungsvorhaben fällt unter das Beschaffungsübereinkommen. (GPA)
5.1.9: Bei den Eignungskriterien wurden überflüssige Formulieren zu den Mindestentgelt-Regelungen (Jahresumsatz, Belegschaft, Berufsregister, Risikohaftpflichtversicherung Referenzen) und Referenzen bei den Kriterien (Jahresumsatz, Belegschaft, Berufsregister, Risikohaftpflichtversicherung) in der Bekanntmachung entfernt.
5.1.16: Es wurden Formulierungen angepasst.
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Quelle: OJS 2025/S 182-619883 (2025-09-22)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betonsanierungsarbeiten zur energetischen Sanierung des Gebäudes Centre Francais de Berlin:
ca. 1.500 m2 Fassadenflächen mit Betoninstandsetzung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Betonsanierungsarbeiten zur energetischen Sanierung des Gebäudes Centre Francais de Berlin:
ca. 1.500 m2 Fassadenflächen mit Betoninstandsetzung und Oberflächenschutzarbeiten.
Fristende für die Bieterfragen: 22.09.2025
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
ACHTUNG
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 12:30:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von EUR 1.500.000,- nachzuweisen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von EUR 1.500.000,- nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes nachzuweisen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Million EUR Deckungssumme pauschal für Personenschäden und 5 Millionen EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben eine aktuelle Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Million EUR Deckungssumme pauschal für Personenschäden und 5 Millionen EUR Deckungssumme pauschal für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ohne Einschränkung nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen (z.B. aktuelle Versicherungsbestätigung des Versicherers oder unwiderrufliche Deckungszusage). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Betoninstandsetzung) vergleichbar sind, durch mindestens 3 Referenzprojekte (Betoninstandsetzung) nachzuweisen. Die 3 Referenzprojekte (Betoninstandsetzung) müssen jeweils ein Auftragsvolumen von mind. 500.000,- EUR netto haben. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal über die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nachzuweisen. Dabei müssen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben die berufliche Befähigung der einer Führungskraft nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Studiennachweisen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben die berufliche Befähigung der einer Führungskraft nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die betreffenden Nachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben nachzuweisen, dass mindestens ein Mitarbeiter SIVV-Schein-Inhaber ist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Abschrift des SIVV-Scheins....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben nachzuweisen, dass mindestens ein Mitarbeiter SIVV-Schein-Inhaber ist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Abschrift des SIVV-Scheins. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und Unternehmen, bei denen sich die Erfüllung der Eignungsanforderung nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergibt, haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die betreffenden Nachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138-316📞
Fax: +49 30 90 13 76 13 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/ wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“2.1.6: Es wurden weitere Ausschlussgründe ergänzt.
5.1.9: Es wurden Formulierungen hinsichtlich Nachunternehmer angepasst und das Kriterium "Andere...”
2.1.6: Es wurden weitere Ausschlussgründe ergänzt.
5.1.9: Es wurden Formulierungen hinsichtlich Nachunternehmer angepasst und das Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" wegen Dopplung entfernt.
5.1.9 - Berufliche Risikohaftpflichtversicherung: Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden wurde auf 5 Million EUR angepasst.
5.1.9: Ergänzung des Kriteriums "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen".
5.1.11: Die Frist zur Abgabe des Angebotes und das Eröffnungsdatum wurden geändert.
5.1.12: Es wurden Formulierungen angepasst.
8.1: Die Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt, wurde angepasst.
Formblatt 211 EU und 216 wurde angepasst.
Formblatt "Erklärung zur getätigten Besichtigung des Centre Francais de Berlin" wurde ergänzt.
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Quelle: OJS 2025/S 183-624299 (2025-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1193033.82 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 03/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1193033.82 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TORKRET GmbH, Standort Berlin
Nationale Registrierungsnummer: HRB720779
Postanschrift: Eichborndamm 167-175 167-175
Postleitzahl: 13403
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: berlin@torkret.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str, 105
Fax: +49 30 90285300 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str, 105
Fax: +49 30 90285300 📠
Quelle: OJS 2026/S 003-003839 (2026-01-05)