Coaching von Bedarfsgemeinsch.

Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt die Maßnahme "Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) aus. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integrations-chancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Dabei ist ein wichtiger Ansatz die Armutsprävention: denn durch die Erhöhung der sozialen Teilhabe, gerade der Kinder, werden die Chancen auf eine erfolgreiche Bildungs- und Erwerbsbiographie erhöht, die wiederum die Risiken des Leistungsbezugs reduzieren. Die Bedarfsgemeinschaft soll auch bei der Organisation von Hilfen unterstützt werden, beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe, Unterstützung bei der Suche nach einem Kinder-betreuungsplatz, Verweisberatung zur Schuldnerberatung, Familienkarte, Erweiterung der digitalen Kompetenzen usw.. Durch die individuelle berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation, Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt werden. Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden. Es wird erwartet, dass bei mindestens 30 % der Teilnehmenden aktiviert werden, indem sie a) Flankierende Hilfsangebote (nach §16a SGB II) in Anspruch nehmen b) Hilfsangebote für die Kinder und Jugendlichen zur Inanspruchnahme führen, die sich positiv auf ihre Entwicklung auswirken (z. B. BuT, Ferienfreizeiten, Sportaktivitäten, Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, berufliche Orientierung im Hinblick auf Ausbildung und Studium etc.) c) in zielführende, qualifizierende, arbeitsmarktorientierte Maßnahmen weitervermittelt werden d) mit einem Minijob die Bedarfsgemeinschaft finanziell unterstützen 2.0. Zielgruppen Für die beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem AQB werden die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops" und "Offener Treff" erbracht. 2.1. Zielgruppe der Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II Die Maßnahme richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören auch langzeitarbeitslose nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheit-liche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können. 2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ohne geregelte Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB II nicht erfüllen. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus und es bestehen oft gesund-heitliche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist bspw. aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-08.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Coaching von Bedarfsgemeinsch.
Reference number: 50-817-24
Kurze Beschreibung:
“Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt die Maßnahme "Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von § 16f Abs. 2 Zweites Buch...”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.06.2025 und endet am 31.05.2026. Es bestehen zwei weitere Optionen zur...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Konzept des Bieters, Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), Räume, Personal,...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat
Nationale Registrierungsnummer: 06 4 14 000 - PG0100210000 - 63
Postanschrift: Mainzer Str. 101
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
URL: https://www.wiesbaden.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.wiesbaden.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local authority
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1943ac51480-51a6a914044dba13 🌏
Teilnahme-URL: https://www.had.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”    Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 006-012880 (2025-01-08)