Auftragsbekanntmachung (2025-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule 2. BA Teilsanierung Gebäude A - Sanitärtrennwände
Referenznummer: 1200-0452-2025/001225
Kurze Beschreibung:
“Sanitärtrennwände”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Sanierung der Rückert-Mittelschule (Gebäude von 1890, erbaut im Stil der manieristischen Neurenaissance) sind in den WC Anlagen neue...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Sanierung der Rückert-Mittelschule (Gebäude von 1890, erbaut im Stil der manieristischen Neurenaissance) sind in den WC Anlagen neue Sanitärtrennwände errichtet.
Insgesamt erhalten 6 WC Anlagen neue Sanitärtrennwände. Bei der Ausführung der Trennwände ist darauf zu achten, dass sie den Anforderungen an eine dauerhafte Nutzung in Schulen gerecht werden und gleichzeitig eine barrierefreie Gestaltung der Sanitärräume ermöglichen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, Frist bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 31.10.2025” Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-06 📅
Datum des Endes: 2026-04-24 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Steingasse 18
96450 Coburg
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen
in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen
Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen
in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen
Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Bei noch laufenden Referenzen (Abnahme
noch nicht erfolgt) muss der geforderte
Rechnungswert durch Addition der
Abschlagsrechnungen bereits erreicht sein.
Beschreibung der Referenzanforderung:
Referenz über das Anbringen von Sanitärtrennwänden
Anzahl der geforderten Referenzen: 2
Angaben zum Referenzwert:
Referenzen mit einer Summe (Rechnungswert in EUR netto) von weniger als 5.000 €
sind im Umfang nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar.
Bei den einzureichenden Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu treffen:
- Name Referenzgeber
- Bezeichnung der Leistung (stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen)
- Auftragsvolumen in EUR (netto)
- Leistungszeitraum
Form der Nachweisführung durch:
Eigenerklärung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Mindestzahl (ohne Verwaltung und Azubis): 3
Mindestqualifikation (soweit erforderlich): 3
Form der Nachweisführung durch:
Eigenerklärung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufs-
haftpflichtversicherungsdeckung in
bestimmter geeigneter Höhe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe eine Betriebs- oder Berufs-
haftpflichtversicherungsdeckung in
bestimmter geeigneter Höhe unterhalten oder
muss seinem Angebot eine Erklärung der
Versicherung beilegen, in welcher diese sich
dazu bereit erklärt, im Auftragsfall eine
entsprechende Berufs- oder Betriebs-
haftpflichtversicherung in der geforderten
Höhe abzuschließen.
Geforderte Mindestdeckungssummen:
3.000.000 € für Personenschäden
300.000 € für Sachschäden
300.000 € für echte Vermögensschäden
Die Deckungssummen müssen pro Ver-
sicherungsjahr mindestens einfach zur
Verfügung stehen. Die Versicherung
muss bei einem in der EU zugelassenen
Versicherer abgeschlossen sein.
Form der Nachweisführung durch:
- Eigenerklärung
- Bestätigung Versicherungsgesellschaft
- Versicherungspolice
- Bestätigung Versicherungsmarkler
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 194-663940 (2025-10-08)