Auftragsbekanntmachung (2025-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Der Schiefe Turm, Neubau Besucherzentrum, Teilobjekt 1a, Los 17- Beschilderung
Referenznummer: ST-TO1A-17
Kurze Beschreibung:
“Der Schiefe Turm, Neubau Besucherzentrum, Teilobjekt 1a, Los 17- Beschilderung”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Flucht- und Rettungswegplan
1 Psch. Erstellung Flucht- und Rettungswegplan
5 Stk. Druck Rettungswegplan”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschilderung📦
Ort der Leistung: Kyffhäuserkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-22 📅
Datum des Endes: 2025-04-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 13:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“gemäß § 14EU Abs. 1 VOB/A sind nur Vertreter der Vergabestelle anwesend”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 024-076288 (2025-01-31)