Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
•Beschreibung der ausgeführten Leistung
•Wert des Auftrags (netto)
•Zeitraum der Leistungserbringung
•Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
•Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
•Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
oLieferung eines Elektronenmikroskops
•Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist das Formular „Eigenerklärung Unternehmensreferenz“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen. Beachten Sie, dass das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist.
Auf die Möglichkeit, Referenzen von benannten Unterauftragnehmern im Rahmen der Eignungsleihe beizubringen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindend verpflichtet haben, wird ausdrücklich hingewiesen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. „>100.000 €“ oder „zwischen 100.000 und 200.000 €“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.