Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“ Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2026 und 2027 sowie optionale Vertragsverlängerungen der Jahre 2028 und 2029: Voraussichtliche Abnahmemenge nach Vertragsjahr: 2026: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2027: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2028: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2029: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung - SAP-Programmierung - FORIS-WPK 2026 – 2029
Referenznummer: 2025RF000003
Kurze Beschreibung:
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2026 und 2027 sowie optionale Vertragsverlängerungen der Jahre 2028 und 2029:
Voraussichtliche Abnahmemenge nach Vertragsjahr:
2026: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
2027: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
2028: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
2029: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“
Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2026 und 2027 sowie optionale Vertragsverlängerungen der Jahre 2028 und 2029:
Voraussichtliche Abnahmemenge nach Vertragsjahr:
2026: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
2027: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
2028: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
2029: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge
Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: d4606103-2d57-4bd3-809f-fc8fc0a67e3d
Menge: 360 Stück
Zusätzliche Informationen:
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Geheimhaltungsvereinbarung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts
Schutzerklärung Scientology
Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Geheimhaltungsvereinbarung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts
Schutzerklärung Scientology
Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Postleitzahl: 80539
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Programmierung FORIS WPK wird voraussichtlich nach Laufzeitende durch eine andere, bereits in der Entwicklung befindliche, Programmierung abgelöst.
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
20% Kenntnisse und Erfahrungen des technischen Ansprechpartners
15% Konzept Projektorganisation
15% Konzept Auftragsbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-24 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 98 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-12 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/1ff51359-99b9-46cf-ab2d-56fddc395c22/suitabilitycriteria
Können Sie eine bestehende, in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Können Sie eine bestehende, in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.S.d. § 240 Abs. 2 HGB. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.S.d. § 240 Abs. 2 HGB. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS Eigenerklärung
Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Geheimhaltungsvereinbarung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärung Gebot
des gleichen Entgelts Schutzerklärung Scientology Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter
Personen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung RUS Eigenerklärung
Unterauftragnehmer Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Geheimhaltungsvereinbarung Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärung Gebot
des gleichen Entgelts Schutzerklärung Scientology Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter
Personen Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 159-547141 (2025-08-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Schätzmenge 360 Personentage (für die voraussichtliche Laufzeit von 4 Jahren)
Höchstmenge [Höchstwert], der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5-fache der
Schätzmenge [des ursprünglichen Auftragswerts (Wert der bei Zuschlagserteilung vertraglich als Vergütung vereinbart wird)]. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe des abgerufenen Nettoauftragswertes.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Geheimhaltungsvereinbarung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts
Schutzerklärung Scientology
Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Schätzmenge 360 Personentage (für die voraussichtliche Laufzeit von 4 Jahren)
Höchstmenge [Höchstwert], der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5-fache der
Schätzmenge [des ursprünglichen Auftragswerts (Wert der bei Zuschlagserteilung vertraglich als Vergütung vereinbart wird)]. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe des abgerufenen Nettoauftragswertes.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Geheimhaltungsvereinbarung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Eigenerklärung Gebot des gleichen Entgelts
Schutzerklärung Scientology
Verpflichtungserklärungen nichtbeamteter Personen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a360d959-d091-406d-b7db-61c3501d40a9-01
Quelle: OJS 2025/S 161-551266 (2025-08-22)