Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Die Digitalagentur Flensburg plant für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" die Entwicklung eines Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding mit Dialogbildungsfunktion sowie Anknüpfung an die Bürgerportale. Für dieses Projekt wurde eine Lenkungsgruppe mit verschiedenen Fachexperten (aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft) gegründet, welche bei der Planung des Portals, der sogenannte "Digitale(n) Insel-Umzugs-Manager(s)" (DIUMs), maßgeblich beteiligt waren und welche in die Entwicklung des Portals als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "Digitale Insel-Umzugs-Manager" (DIUM) verfolgt das übergeordnete Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich primär an zukünftige EinwohnerInnen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren". Sein Fokus liegt auf der bestmöglichen Integration neuer BewohnerInnen in die Region, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Umzug von Menschen und besonders von Fachkräften auf die Inseln und Halligen soll anhand digitaler Mittel vereinfacht und professionalisiert werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb)
Referenznummer: 202-25 (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Die Digitalagentur Flensburg plant für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" die Entwicklung eines Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding mit Dialogbildungsfunktion sowie Anknüpfung an die Bürgerportale. Für dieses Projekt wurde eine Lenkungsgruppe mit verschiedenen Fachexperten (aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft) gegründet, welche bei der Planung des Portals, der sogenannte "Digitale(n) Insel-Umzugs-Manager(s)" (DIUMs), maßgeblich beteiligt waren und welche in die Entwicklung des Portals als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "Digitale Insel-Umzugs-Manager" (DIUM) verfolgt das übergeordnete Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich primär an zukünftige EinwohnerInnen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren". Sein Fokus liegt auf der bestmöglichen Integration neuer BewohnerInnen in die Region, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Umzug von Menschen und besonders von Fachkräften auf die Inseln und Halligen soll anhand digitaler Mittel vereinfacht und professionalisiert werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt.
Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Die Digitalagentur Flensburg plant für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" die Entwicklung eines Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding mit Dialogbildungsfunktion sowie Anknüpfung an die Bürgerportale. Für dieses Projekt wurde eine Lenkungsgruppe mit verschiedenen Fachexperten (aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft) gegründet, welche bei der Planung des Portals, der sogenannte "Digitale(n) Insel-Umzugs-Manager(s)" (DIUMs), maßgeblich beteiligt waren und welche in die Entwicklung des Portals als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "Digitale Insel-Umzugs-Manager" (DIUM) verfolgt das übergeordnete Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich primär an zukünftige EinwohnerInnen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren". Sein Fokus liegt auf der bestmöglichen Integration neuer BewohnerInnen in die Region, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Umzug von Menschen und besonders von Fachkräften auf die Inseln und Halligen soll anhand digitaler Mittel vereinfacht und professionalisiert werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2
Titel: Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb)
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb einer Open-Source-Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding sogenannter "Digitale Insel Umzugs-Manager" (DIUM) in Form eines as a Service Modells. Für die Umsetzung des DIUMs schreibt die Digitalagentur Flensburg (Auftraggeber) die nachstehenden Dienstleistungen aus: 1. Los 1: Product Owner und 2. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Los 1: Product Owner Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener Product Owner (Los 1) benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Pflichtenheftes für die Tools des DIUMs (nach erfolgter Ausschreibung), die Überwachung der Softwareentwicklung, der permanente Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Testbetrieb. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals Das Portal - Digitaler Insel Umzugs-Manager (DIUM) - stellt dabei eine innovative Software as a Service (SaaS) - Lösung dar, die Teile des Prozesses eines Umzugs auf eine Insel oder Hallig digitalisiert und erleichtert. Dieses soll vor allem durch die Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittsystemen (wie beispielsweise Onlinezugangsgesetz (OZG)-Leistungen oder das Bürgerportal) sichergestellt werden. Die Anwendung soll Privatpersonen, Unternehmen und Behörden unterstützen, indem sie eine Verbindung zwischen den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und den behördlichen Prozessen herstellt. Die geographische Ausrichtung des DUIMs ist zunächst auf die nordfriesischen Inseln und Halligen fokussiert. Dieses offene Verfahren betrifft das Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose. Das Los 2 kann nur gesondert angeboten werden. Eine gleichzeitige Angebotsabgabe auch auf das Los 1 ist hierbei unzulässig. Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Start des Produktivbetriebs (Betriebsbereitschaft) der Leistung ist der 01.01.2026. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb einer Open-Source-Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding sogenannter "Digitale Insel Umzugs-Manager" (DIUM) in Form eines as a Service Modells. Für die Umsetzung des DIUMs schreibt die Digitalagentur Flensburg (Auftraggeber) die nachstehenden Dienstleistungen aus: 1. Los 1: Product Owner und 2. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Los 1: Product Owner Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener Product Owner (Los 1) benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Pflichtenheftes für die Tools des DIUMs (nach erfolgter Ausschreibung), die Überwachung der Softwareentwicklung, der permanente Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Testbetrieb. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals Das Portal - Digitaler Insel Umzugs-Manager (DIUM) - stellt dabei eine innovative Software as a Service (SaaS) - Lösung dar, die Teile des Prozesses eines Umzugs auf eine Insel oder Hallig digitalisiert und erleichtert. Dieses soll vor allem durch die Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittsystemen (wie beispielsweise Onlinezugangsgesetz (OZG)-Leistungen oder das Bürgerportal) sichergestellt werden. Die Anwendung soll Privatpersonen, Unternehmen und Behörden unterstützen, indem sie eine Verbindung zwischen den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und den behördlichen Prozessen herstellt. Die geographische Ausrichtung des DUIMs ist zunächst auf die nordfriesischen Inseln und Halligen fokussiert. Dieses offene Verfahren betrifft das Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose. Das Los 2 kann nur gesondert angeboten werden. Eine gleichzeitige Angebotsabgabe auch auf das Los 1 ist hierbei unzulässig. Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Start des Produktivbetriebs (Betriebsbereitschaft) der Leistung ist der 01.01.2026. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Die Leistung wird als Software as a Service grundsätzlich im Rechenzentrum des Auftragnehmers erbracht. Etwaige Teilleistungen, die Werk- oder Dienstleistungen betreffen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. vor Ort beim Auftraggeber (siehe oben) auszuführen.
Die Leistung wird als Software as a Service grundsätzlich im Rechenzentrum des Auftragnehmers erbracht. Etwaige Teilleistungen, die Werk- oder Dienstleistungen betreffen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. vor Ort beim Auftraggeber (siehe oben) auszuführen.
Postleitzahl: 24937
Stadt: Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 Monate
Maximale Verlängerungen: 20
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Verträge verlängern sich automatisch, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen (Aufforderung zu Angebotsabgabe) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen (Aufforderung zu Angebotsabgabe) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-27 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-27 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-15 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, ggf. vorläufig 2024) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Software-as-a-Service und Cloudbetrieb) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Softwareentwicklung c) Cloud Architektur d) Betrieb von Cloud Lösungen e) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, ggf. vorläufig 2024) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Software-as-a-Service und Cloudbetrieb) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Softwareentwicklung c) Cloud Architektur d) Betrieb von Cloud Lösungen e) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Vergleichbar sind Projekte, wenn diese a. eine Software-as-a-Service-Lösung mit b. Cloudbetrieb UND c. die Abnahme der Gesamtlösung erfolgt ist. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Vergleichbar sind Projekte, wenn diese a. eine Software-as-a-Service-Lösung mit b. Cloudbetrieb UND c. die Abnahme der Gesamtlösung erfolgt ist. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, ggf. vorläufig 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, ggf. vorläufig 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Angabe des Bieters mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Erklärung zu Russland-Sanktionen (vgl. hierzu andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen).
Angabe des Bieters mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Erklärung zu Russland-Sanktionen (vgl. hierzu andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5ARS
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: 0431 988-4542📞
Fax: 0431 988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 12. Vergabenachprüfstelle Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-4542 Fax: 0431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 12. Vergabenachprüfstelle Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-4542 Fax: 0431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 073-242183 (2025-04-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-26) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb einer Open-Source-Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding sogenannter "Digitale Insel Umzugs-Manager" (DIUM) in Form eines as a Service Modells. Für die Umsetzung des DIUMs schreibt die Digitalagentur Flensburg (Auftraggeber) die nachstehenden Dienstleistungen aus: 1. Los 1: Product Owner und 2. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Los 1: Product Owner Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener Product Owner (Los 1) benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Pflichtenheftes für die Tools des DIUMs (nach erfolgter Ausschreibung), die Überwachung der Softwareentwicklung, der permanente Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Testbetrieb. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals Das Portal - Digitaler Insel Umzugs-Manager (DIUM) - stellt dabei eine innovative Software as a Service (SaaS) - Lösung dar, die Teile des Prozesses eines Umzugs auf eine Insel oder Hallig digitalisiert und erleichtert. Dieses soll vor allem durch die Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittsystemen (wie beispielsweise Onlinezugangsgesetz (OZG)-Leistungen oder das Bürgerportal) sichergestellt werden. Die Anwendung soll Privatpersonen, Unternehmen und Behörden unterstützen, indem sie eine Verbindung zwischen den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und den behördlichen Prozessen herstellt. Die geographische Ausrichtung des DUIMs ist zunächst auf die nordfriesischen Inseln und Halligen fokussiert. Dieses offene Verfahren betrifft das Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose. Die Bieter können ein Angebot auf das Los 1 und auf das Los 2 abgeben, jedoch erfolgt der Zuschlag nur auf eines der beiden Lose. Aus diesem Grund ist vom Bieter bereits bei Abgabe der Angebote zu entscheiden, auf welches Angebot ein Zuschlag erfolgen soll, falls der Bieter bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat. Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Start des Produktivbetriebs (Betriebsbereitschaft) der Leistung ist der 01.01.2026. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb einer Open-Source-Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding sogenannter "Digitale Insel Umzugs-Manager" (DIUM) in Form eines as a Service Modells. Für die Umsetzung des DIUMs schreibt die Digitalagentur Flensburg (Auftraggeber) die nachstehenden Dienstleistungen aus: 1. Los 1: Product Owner und 2. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Los 1: Product Owner Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener Product Owner (Los 1) benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Pflichtenheftes für die Tools des DIUMs (nach erfolgter Ausschreibung), die Überwachung der Softwareentwicklung, der permanente Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Testbetrieb. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals Das Portal - Digitaler Insel Umzugs-Manager (DIUM) - stellt dabei eine innovative Software as a Service (SaaS) - Lösung dar, die Teile des Prozesses eines Umzugs auf eine Insel oder Hallig digitalisiert und erleichtert. Dieses soll vor allem durch die Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittsystemen (wie beispielsweise Onlinezugangsgesetz (OZG)-Leistungen oder das Bürgerportal) sichergestellt werden. Die Anwendung soll Privatpersonen, Unternehmen und Behörden unterstützen, indem sie eine Verbindung zwischen den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und den behördlichen Prozessen herstellt. Die geographische Ausrichtung des DUIMs ist zunächst auf die nordfriesischen Inseln und Halligen fokussiert. Dieses offene Verfahren betrifft das Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose. Die Bieter können ein Angebot auf das Los 1 und auf das Los 2 abgeben, jedoch erfolgt der Zuschlag nur auf eines der beiden Lose. Aus diesem Grund ist vom Bieter bereits bei Abgabe der Angebote zu entscheiden, auf welches Angebot ein Zuschlag erfolgen soll, falls der Bieter bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat. Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Start des Produktivbetriebs (Betriebsbereitschaft) der Leistung ist der 01.01.2026. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-05 11:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-06-05 11:01:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-26+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird entsprechend aktualisiert und in der Anlage A - Angebotsschreiben wird eine entsprechende Auswahl eingefügt. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie Anlage A - Angebotsschreiben werden in aktualisierter Form über das Portal zur Verfügung gestellt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird entsprechend aktualisiert und in der Anlage A - Angebotsschreiben wird eine entsprechende Auswahl eingefügt. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie Anlage A - Angebotsschreiben werden in aktualisierter Form über das Portal zur Verfügung gestellt.
Andere zusätzliche Informationen
Bisher war die Abgabe von Angeboten nur auf ein Los vorgesehen. Um den Bietern die Möglichkeit zu geben auf beide Lose ein Angebot abgeben zu können, wird diese Anforderung gestrichen. Allerdings liegt der Aufgabe des Product Owners (Los 1) eine Kontrollfunktion bzw. Überwachung des Projektes inne, so dass ein Zuschlag auf beide Lose nicht erfolgen kann. Aus diesem Grund ist vom Bieter bereits bei Abgabe der Angebote zu entscheiden, auf welches Angebot ein Zuschlag erfolgen soll, falls dieser bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat.
Bisher war die Abgabe von Angeboten nur auf ein Los vorgesehen. Um den Bietern die Möglichkeit zu geben auf beide Lose ein Angebot abgeben zu können, wird diese Anforderung gestrichen. Allerdings liegt der Aufgabe des Product Owners (Los 1) eine Kontrollfunktion bzw. Überwachung des Projektes inne, so dass ein Zuschlag auf beide Lose nicht erfolgen kann. Aus diesem Grund ist vom Bieter bereits bei Abgabe der Angebote zu entscheiden, auf welches Angebot ein Zuschlag erfolgen soll, falls dieser bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a558fa72-c0da-43b4-9102-9affbd8a3275-01
Quelle: OJS 2025/S 101-340442 (2025-05-26)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-27)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wird auf Donnerstag, den 05.06.2025, 11:00 Uhr verlängert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe und Anlage A - Angebotsschreiben wurden angepasst und in aktualisierter Form über das Portal bereitgestellt.
Andere zusätzliche Informationen
Der Eingang von Bieterfragen und deren Beantwortung (vgl. die veröffentlichten Verfahrensinformationen) hat es erforderlich gemacht, die Angebotsfrist zu verlängern.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c8c1f6dd-07b5-4cc9-a589-635ac99b1bad-01
Quelle: OJS 2025/S 102-346238 (2025-05-27)