Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Urbane Datenplattformicklung, Bereitstellung und Betrieb)

Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH

Der Auftraggeber wurde von der Stadt Flensburg sowie den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg als gemeinsame Einrichtung zur Steuerung und Umsetzung des Modellprojekts "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" ins Leben gerufen. Ziel dieses Vorhabens ist die nachhaltige, gemeinwohlorientierte digitale Transformation der Region durch Entwicklung und Implementierung innovativer, datenbasierter Lösungen. Im Rahmen der Umsetzungsphase dieses vom Bund geförderten Modellprojekts beabsichtigt die Auftraggeberin die Entwicklung und den Betrieb einer urbanen Datenplattform. Diese soll als offene, interoperable und skalierbare digitale Infrastruktur ausgestaltet werden, die sowohl Verwaltungsdaten als auch Echtzeit- und Sensordaten integriert. Die Datenplattform soll eine zentrale Rolle bei der datenbasierten Entscheidungsunterstützung für kommunale Verwaltungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure einnehmen und damit zur Stärkung digitaler Teilhabe sowie zur Förderung von Innovationspotenzialen in Bereichen wie Mobilität, Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltiger Stadtentwicklung beitragen. Zweck des vorliegenden Vertrages ist die Vergabe eines Auftrags zur Konzeption, Entwicklung, Implementierung und optionalen Weiterentwicklung der urbanen Datenplattform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Leistungen in einem dem Stand der Technik entsprechenden Umfang, unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen der Auftraggeberin zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-14 Auftragsbekanntmachung
2025-07-23 Auftragsbekanntmachung
2025-08-07 Auftragsbekanntmachung
2025-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Urbane Datenplattformicklung, Bereitstellung und Betrieb)
Referenznummer: 841-24 (CXP4Y6J5UFW)
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber wurde von der Stadt Flensburg sowie den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg als gemeinsame Einrichtung zur Steuerung und Umsetzung des Modellprojekts "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" ins Leben gerufen. Ziel dieses Vorhabens ist die nachhaltige, gemeinwohlorientierte digitale Transformation der Region durch Entwicklung und Implementierung innovativer, datenbasierter Lösungen. Im Rahmen der Umsetzungsphase dieses vom Bund geförderten Modellprojekts beabsichtigt die Auftraggeberin die Entwicklung und den Betrieb einer urbanen Datenplattform. Diese soll als offene, interoperable und skalierbare digitale Infrastruktur ausgestaltet werden, die sowohl Verwaltungsdaten als auch Echtzeit- und Sensordaten integriert. Die Datenplattform soll eine zentrale Rolle bei der datenbasierten Entscheidungsunterstützung für kommunale Verwaltungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure einnehmen und damit zur Stärkung digitaler Teilhabe sowie zur Förderung von Innovationspotenzialen in Bereichen wie Mobilität, Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltiger Stadtentwicklung beitragen. Zweck des vorliegenden Vertrages ist die Vergabe eines Auftrags zur Konzeption, Entwicklung, Implementierung und optionalen Weiterentwicklung der urbanen Datenplattform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Leistungen in einem dem Stand der Technik entsprechenden Umfang, unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben sowie im Einklang mit den strategischen Zielsetzungen der Auftraggeberin zu erbringen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 841-24 (CXP4Y6J5UFW)
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Auftrages sind Managed Service Provider - Leistungen des Auftragnehmers, in Form einer vollumfänglichen 24x7 Übernahme einer Urbanen Datenplattform in Form eines Software as a Service (SaaS) und die hierzu erforderlichen Managed Cloud Services (MCS). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Gesamtsystem entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu erstellen und dessen Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn das Gesamtsystem vertragsgemäß erstellt ist. Die Leistungen bilden eine sachliche und wirtschaftliche Einheit. Der Auftragnehmer hat die beauftragte Leistung im Wesentlichen selbst zu erbringen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistung wird als Software as a Service grundsätzlich im Rechenzentrum des Auftragnehmers erbracht. Etwaige Teilleistungen, die Werk- oder Dienstleistungen betreffen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. vor Ort beim Auftraggeber (siehe oben) auszuführen.
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Postleitzahl: 24937
Stadt: Flensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Es finden keine Verhandlungen statt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVI der Vergabeunterlagen gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-14 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-14 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Software-as-a-Service und Cloudbetrieb) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Softwareentwicklung c) Cloud Architektur d) Betrieb von Cloud Lösungen e) Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen sind mindestens drei Referenzprojekt zu benennen bei dem a. eine Plattformlösung (z.B. Vernetzungsplattform, IoT-Plattform, Urbane Datenplattform, usw.) in Form eines as a Service Betriebes (Cloud), einem öffentlichen Auftraggeber, z.B. einer Kommune bereitgestellt wurde UND (kumulativ) b. die Abnahme der Lösung erfolgt ist. UND c. Bei mindestens einem der drei Referenzprojekte, die die Anforderungen des lit. a und b erfüllen, die Bereitstellung im Rahmen des Förderprogrammes des BMWSB "Modellprojekte Smart City" erfolgte. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
3.1 Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags) 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE353818843
Postanschrift: Friesische Straße 21
Postleitzahl: 24937
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
Telefon: 05112200740 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5UFW/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5UFW 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5UFW 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5UFW Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: 0431 988-4542 📞
Fax: 0431 988-4702 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 134-462826 (2025-07-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-23)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-23+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Das Eignungskriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurde nachstehend geändert (vgl. auch Punkt 3.3. der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Stand 23.07.2025)): Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen sind mindestens drei Referenzprojekt zu benennen bei dem a. eine Plattformlösung (z.B. Vernetzungsplattform, IoT-Plattform, Urbane Datenplattform, usw.) in Form eines as a Service Betriebes (Cloud), einem öffentlichen Auftraggeber, z.B. einer Kommune bereitgestellt wurde UND (kumulativ) b. die Abnahme der Lösung erfolgt ist. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
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Andere zusätzliche Informationen
Das Eignungskriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurden korrigiert. Die Anforderung, dass "c. Bei mindestens einem der drei Referenzprojekte, die die Anforderungen des lit. a und b erfüllen, die Bereitstellung im Rahmen des Förderprogrammes des BMWSB "Modellprojekte Smart City" erfolgte", wurde gestrichen.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d503ead5-0e2e-492f-973e-6541c9e88180-01
Quelle: OJS 2025/S 140-485599 (2025-07-23)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-07)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-21 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-21 11:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-08-21 11:01:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-07+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Die Abgabefrist der Angebote wird um eine Woche, auf den 21.08.2025, 11:00 Uhr verlängert. Die nachstehenden Vertrags- und Vergabeunterlagen sind in aktualisierter Version (07.08.2025) im Vergabeportal hochgeladen: - Aufforderung zur Angebotsabgabe (07.08.2025) - Anlage A - Angebotsschreiben (07.08.2025) - Mantelvertrag über die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb einer Urbanen Datenplattform in Form eines as a Service Modells (07.08.2025)
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Andere zusätzliche Informationen
Die Abgabefrist der Angebote wird um eine Woche, auf den 21.08.2025, 11:00 Uhr verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4992b5f8-5d66-4070-a2a9-8c7f9e99d8e6-01
Quelle: OJS 2025/S 152-524247 (2025-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Urbane Datenplattformicklung, Bereitstellung und Betrieb - BvA
Referenznummer: 841-24 (CXP4Y6J5UFW) (BvA)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 850 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 841-24 (CXP4Y6J5UFW) (BvA)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Preis
Preis (Gewichtung): 50.0

Verfahren
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CXP4Y6J5UFW
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-21 📅
Titel: Vertrag über die Entwicklung, Bereitstellung und den Betrieb einer Urbanen Datenplattform in Form eines as a Service Modells
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 15041
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE342267182
Postanschrift: Winterfeldtstr.21
Postleitzahl: 10781
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 524247-2025

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMRZV# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 228-783659 (2025-11-25)