Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes. Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beschlossen, die organisatorischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen durch Dritte durchführen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt. Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Erstellung einer Jahresübersicht des Kursangebotes als PDF-Datei sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Konzeption und Organisation von Online-Kursen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung und Organisation von Schulungen des Inklusionsamtes
Referenznummer: 2025000175
Kurze Beschreibung:
“Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre...”
Kurze Beschreibung
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beschlossen, die organisatorischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen durch Dritte durchführen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Erstellung einer Jahresübersicht des Kursangebotes als PDF-Datei sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Zusätzlich umfasst der Auftrag die Konzeption und Organisation von Online-Kursen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beschlossen, die organisatorischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen durch Dritte durchführen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Erstellung einer Jahresübersicht des Kursangebotes als PDF-Datei sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Zusätzlich umfasst der Auftrag die Konzeption und Organisation von Online-Kursen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 111
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Erklärung russische Unternehmen
Erklärung Statistische Angaben zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Erklärung russische Unternehmen
Erklärung Statistische Angaben zur KMU-Eigenschaft
Erklärung zum Datenschutz
Angaben Wettbewerbsregister (Abfrage Unternehmensdaten für die Anforderung der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR netto)
Erklärung Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (insgesamt für drei Jahre)
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu Sach-, Personen- und Vermögensschäden
Erklärung zur finanziellen Situation
Eigenerklärung für Unterauftragnehmern
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienst- und Lieferleistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 160 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an die Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach – zu richten. Die gesetzliche Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 093-314900 (2025-05-14)