Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes. Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beschlossen, die organisatorischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen durch Dritte durchführen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt. Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Erstellung einer Jahresübersicht des Kursangebotes als PDF-Datei sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Konzeption und Organisation von Online-Kursen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung und Organisation von Schulungen des Inklusionsamtes
Referenznummer: 2025000175
Kurze Beschreibung:
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beschlossen, die organisatorischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen durch Dritte durchführen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Erstellung einer Jahresübersicht des Kursangebotes als PDF-Datei sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Zusätzlich umfasst der Auftrag die Konzeption und Organisation von Online-Kursen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes.
Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) beschlossen, die organisatorischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulungsmaßnahmen durch Dritte durchführen zu lassen. Die Kernaufgabe verbleibt beim Inklusionsamt.
Der Auftrag umfasst die organisatorische Unterstützung des Inklusionsamtes bei der Durchführung des Schulungsprogrammes hinsichtlich Planung, Vorbereitung, Abhaltung inklusive Kursbegleitung und Nachbereitung der Kurse. Dazu gehören insbesondere auch die redaktionelle Betreuung des Onlinebuchungssystems, die Pflege von Stammdaten, Erstellung einer Jahresübersicht des Kursangebotes als PDF-Datei sowie die Erfüllung von Berichtspflichten und statistische Auswertungen.
Zusätzlich umfasst der Auftrag die Konzeption und Organisation von Online-Kursen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem 01.01.2026. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Inklusionsamtes um weitere zwei Jahre, sodass – sollte die Verlängerungsoption durch das Inklusionsamt ausgeübt werden – die Gesamtvertragslaufzeit vier Jahre beträgt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 95447
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren - Vergabe von sozialen und besonderen Dienstleistungen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 111 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-24 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Erklärung russische Unternehmen
Erklärung Statistische Angaben zur KMU-Eigenschaft
Erklärung zum Datenschutz
Angaben Wettbewerbsregister (Abfrage Unternehmensdaten für die Anforderung der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR netto)
Erklärung Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (insgesamt für drei Jahre)
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu Sach-, Personen- und Vermögensschäden
Erklärung zur finanziellen Situation
Eigenerklärung für Unterauftragnehmern
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Erklärung russische Unternehmen
Erklärung Statistische Angaben zur KMU-Eigenschaft
Erklärung zum Datenschutz
Angaben Wettbewerbsregister (Abfrage Unternehmensdaten für die Anforderung der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR netto)
Erklärung Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (insgesamt für drei Jahre)
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu Sach-, Personen- und Vermögensschäden
Erklärung zur finanziellen Situation
Eigenerklärung für Unterauftragnehmern
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienst- und Lieferleistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 160 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an die Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach – zu richten. Die gesetzliche Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 160 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an die Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach – zu richten. Die gesetzliche Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 093-314900 (2025-05-14)