Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: • Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner, notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des
Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte)
• Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der
notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen
Unterauftragnehmer“ zu nutzen.)
• Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die
erforderlichen Mittel, Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der
Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des
notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
• Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende
Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit
dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag
geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass
das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder
gegenüber dem Auftraggeber und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit
Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung i
nnerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbe-
schränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe
der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
• Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauf-tragnehmer ist jeweils die ausgefüllte
Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz-MiLOG) einzureichen. (Hierzu ist jeweils das Formblatt „Eigenerklärung Bindefrist, Ausschlussgründe“ zu nutzen).
• Die Verwendung von sogenannten eForms zur Publikation von Bekanntmachungen im Rahmen EU-weiter, öffentlicher Vergabeverfahren ist seit
dem 25. Oktober 2023 verpflichtend. Im Rahmen der Vergabebekanntmachung (Bekanntmachung über vergebene Aufträge) sind diverse
Angaben zum Auftragnehmer zu veröffentlichen. Daher ist vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils die ausgefüllte
Erklärung zur Vergabebekanntmachung einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung Vergabebekanntmachung“ zu nutzen).
• Seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden erstmals EU-Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung
öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. Daher ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft
die ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung des 5. EU-Sanktionspakets einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung EU Sanktionen
Russland“ zu nutzen).
• Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des
Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
o Ist der Auftrag in Lose unterteilt, sind Abfragen für die Unternehmen durchzuführen, die jeweils den Zuschlag für die einzelnen Lose erhalten
sollen.
o Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
o Im Falle der Eignungsleihe betrifft die Abfragepflicht auch den einzelnen Unterauftragnehmer.
o Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs können öffentliche Auftraggeber nach § 6 Absatz 1 WRegG abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
(Hierzu ist das Datenabfrageblatt „WRegG Unternehmensdaten“ ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
Es besteht der Vorbehalt, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.