Geplant ist eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte-Gelände in Dresden. Die Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht ein Vorplatz, Bestand und Neubau verbindende Außentreppenanlage. Diese mündet in eine im Rahmen des Bauvorhabens geplante Tribüne, die Sitzgelegenheit für Zuschauer der Open Air Veranstaltungen bietet. Für die Events auf dem Vorplatz wird eine Bühne geplant, die vor dem Neubau entstehen soll. Das Bestandsgebäude befindet sich auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in Dresden und wird durch die Könneritzstraße sowie die angrenzenden Bestandsgebäude KWM 20, 22, 24 und 28 begrenzt. Der Bereich wird in seinem unmittelbaren Umfeld städtebaulich markant von historischen Backsteingebäuden aus dem Ende der 1920er Jahre geprägt. Die Revitalisierung des ehemaligen Heizkraftwerk Mitte steht seit der Stilllegung im Jahr 1994 im Zeichen von Kunst und Kultur. Das früher abgeschottete massive Gebäudeareal wurde allseitig öffentlich zugängig gemacht. Das Bestandsgebäude ist in der Liste der Kulturdenkmäler des Amtes für Kultur und Denkmalschutz enthalten. Der ehemalige Kohleschuppen wurde 1898 gebaut. Das Gebäude diente ab 1918 als Kraftwagen-Schuppen und Reparaturwerkstatt. Nach Stilllegung des Heizkraftwerks in den 90er Jahren begann der Umbau zu einem dauerhaften Ausstellungsort durch die Dresdner Strom-, Gas-, Wasser und Fernwärmeversorgung. Das Gebäudeensemble setzt sich aus zwei Gebäudekomplexen zusammen, dem Bestandsgebäude sowie einem angeschlossenen Neubau. Funktionell soll das Museum im zweigeschossigen Bestandsgebäude verortet werden und der dreigeschossige Neubau als Veranstaltungs- und Büroeinheit dienen. Eingriffe in die solide Konstruktion des Bestandsgebäudes sind auf ein Minimum zu beschränken, um den erhaltenswürdigen Charakter des Industriebaus zu konservieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 - Energiemuseum; VE 250 Klinkerfassadensanierung
Referenznummer: 702.3/L/25
Kurze Beschreibung:
Geplant ist eine energetische Sanierung und Erweiterung des
bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte-Gelände in Dresden. Die
Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau
nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen
Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht ein Vorplatz, Bestand und Neubau
verbindende Außentreppenanlage. Diese mündet in eine im Rahmen des Bauvorhabens
geplante Tribüne, die Sitzgelegenheit für Zuschauer der Open Air Veranstaltungen
bietet. Für die Events auf dem Vorplatz wird eine Bühne geplant, die vor dem Neubau
entstehen soll. Das Bestandsgebäude befindet sich auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in
Dresden und wird durch die Könneritzstraße sowie die angrenzenden Bestandsgebäude
KWM 20, 22, 24 und 28 begrenzt. Der Bereich wird in seinem unmittelbaren Umfeld
städtebaulich markant von historischen Backsteingebäuden aus dem Ende der 1920er
Jahre geprägt. Die Revitalisierung des ehemaligen Heizkraftwerk Mitte steht seit der
Stilllegung im Jahr 1994 im Zeichen von Kunst und Kultur. Das früher abgeschottete
massive Gebäudeareal wurde allseitig öffentlich zugängig gemacht. Das
Bestandsgebäude ist in der Liste der Kulturdenkmäler des Amtes für Kultur und
Denkmalschutz enthalten. Der ehemalige Kohleschuppen wurde 1898 gebaut. Das
Gebäude diente ab 1918 als Kraftwagen-Schuppen und Reparaturwerkstatt. Nach
Stilllegung des Heizkraftwerks in den 90er Jahren begann der Umbau zu einem
dauerhaften Ausstellungsort durch die Dresdner Strom-, Gas-, Wasser und
Fernwärmeversorgung. Das Gebäudeensemble setzt sich aus zwei Gebäudekomplexen
zusammen, dem Bestandsgebäude sowie einem angeschlossenen Neubau. Funktionell
soll das Museum im zweigeschossigen Bestandsgebäude verortet werden und der
dreigeschossige Neubau als Veranstaltungs- und Büroeinheit dienen. Eingriffe in die
solide Konstruktion des Bestandsgebäudes sind auf ein Minimum zu beschränken, um
den erhaltenswürdigen Charakter des Industriebaus zu konservieren.
Geplant ist eine energetische Sanierung und Erweiterung des
bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte-Gelände in Dresden. Die
Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau
nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen
Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht ein Vorplatz, Bestand und Neubau
verbindende Außentreppenanlage. Diese mündet in eine im Rahmen des Bauvorhabens
geplante Tribüne, die Sitzgelegenheit für Zuschauer der Open Air Veranstaltungen
bietet. Für die Events auf dem Vorplatz wird eine Bühne geplant, die vor dem Neubau
entstehen soll. Das Bestandsgebäude befindet sich auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in
Dresden und wird durch die Könneritzstraße sowie die angrenzenden Bestandsgebäude
KWM 20, 22, 24 und 28 begrenzt. Der Bereich wird in seinem unmittelbaren Umfeld
städtebaulich markant von historischen Backsteingebäuden aus dem Ende der 1920er
Jahre geprägt. Die Revitalisierung des ehemaligen Heizkraftwerk Mitte steht seit der
Stilllegung im Jahr 1994 im Zeichen von Kunst und Kultur. Das früher abgeschottete
massive Gebäudeareal wurde allseitig öffentlich zugängig gemacht. Das
Bestandsgebäude ist in der Liste der Kulturdenkmäler des Amtes für Kultur und
Denkmalschutz enthalten. Der ehemalige Kohleschuppen wurde 1898 gebaut. Das
Gebäude diente ab 1918 als Kraftwagen-Schuppen und Reparaturwerkstatt. Nach
Stilllegung des Heizkraftwerks in den 90er Jahren begann der Umbau zu einem
dauerhaften Ausstellungsort durch die Dresdner Strom-, Gas-, Wasser und
Fernwärmeversorgung. Das Gebäudeensemble setzt sich aus zwei Gebäudekomplexen
zusammen, dem Bestandsgebäude sowie einem angeschlossenen Neubau. Funktionell
soll das Museum im zweigeschossigen Bestandsgebäude verortet werden und der
dreigeschossige Neubau als Veranstaltungs- und Büroeinheit dienen. Eingriffe in die
solide Konstruktion des Bestandsgebäudes sind auf ein Minimum zu beschränken, um
den erhaltenswürdigen Charakter des Industriebaus zu konservieren.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 702.3/L/25
Titel: ehem. Kraftwerk Dresden-Mitte, KWM 26 - Energiemuseum; VE 250 Klinkerfassadensanierung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Klinkerfassade, denkmalgeschützt, bestehend aus Klinker, Sandstein, Stahlbauteilen
- 310 m² Reinigung Klinker
- 45 m² Reinigung Sandsteinsockel
- 25 m² Trockeneisstrahlen
- Ca. 3 m³ Klinkerabbruch
- Ca. 1000 St. Neuziegel im Reichsformat liefern und verbauen
- Ca. 100 St. Sandsteinvierungen im Sockel
- Ca. 50 St. Sandsteinersatzmasse
- Ca. 335 m² Sichtmauerwerk verfugen
- Ca. 30 m² Korrosionsschutz auf Stahlbauteilen in der Fassade
- Ca. 4 m² Sandsteinsockel stocken / bossieren / riffeln / scharieren
- Ca. 2 m² Sandsteinsockel neu als Vorsatzschale
Klinkerfassade, denkmalgeschützt, bestehend aus Klinker, Sandstein, Stahlbauteilen
- 310 m² Reinigung Klinker
- 45 m² Reinigung Sandsteinsockel
- 25 m² Trockeneisstrahlen
- Ca. 3 m³ Klinkerabbruch
- Ca. 1000 St. Neuziegel im Reichsformat liefern und verbauen
- Ca. 100 St. Sandsteinvierungen im Sockel
- Ca. 50 St. Sandsteinersatzmasse
- Ca. 335 m² Sichtmauerwerk verfugen
- Ca. 30 m² Korrosionsschutz auf Stahlbauteilen in der Fassade
- Ca. 4 m² Sandsteinsockel stocken / bossieren / riffeln / scharieren
- Ca. 2 m² Sandsteinsockel neu als Vorsatzschale
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Kraftwerk Mitte 26
Postleitzahl: 01067
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-26 📅
Datum des Endes: 2025-09-19 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die Zusammenstellung der Angebote unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-07 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die Zusammenstellung der Angebote unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe § 16a EU VOB/A
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorstehendes Eignungskriterium wurde nur wurde nur beispielhaft ausgewählt.
Zur Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweise einzureichen.
Dabei gilt:
(*) kann entfallen, wenn im PQ-Verzeichnis enthalten;
(+) Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei;
(!) Mindestanforderung.
01: Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder Handwerkerrolle (*);
02: Auszug aus dem Gewerbezentralregister (*);
03: Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*) (!);
04: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB (*) (+);
05: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB (*) (+);
06: Eigenerklärung zur finanziellen Situation (+);
07: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*);
08: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (*);
09: Referenzen: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (*);
10: Anzahl AK: Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*);
11: Bauleiter: das für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal und dessen Qualifizierung (+);
12: Nachunternehmer: Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. (+) Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen alle geforderten Unterlagen wie für den AN in Bezug auf die Eignungskriterien Nr. 01 - 08 einzureichen;
13: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (+);
14: Vereinbarung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes (+);
15: Vereinbarung zur Zahlung von Mindestlohn zwischen AN und NAN (+);
16: SOKA-BAU-Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialkassenbeiträge (+);
17: falls keine Eintragung im PQ-Verzeichnis vorhanden ist: Eigenerklärung zur Eignung mit den darin benannten Anlagen (+);
18: Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (+).
Mindestanforderung: zu 03: Bestehen einer mindestens 3-jährigen Geschäftstätigkeit.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorstehendes Eignungskriterium wurde nur wurde nur beispielhaft ausgewählt.
Zur Eignungsprüfung sind die nachfolgenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweise einzureichen.
Dabei gilt:
(*) kann entfallen, wenn im PQ-Verzeichnis enthalten;
(+) Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei;
(!) Mindestanforderung.
01: Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder Handwerkerrolle (*);
02: Auszug aus dem Gewerbezentralregister (*);
03: Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*) (!);
04: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB (*) (+);
05: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB (*) (+);
06: Eigenerklärung zur finanziellen Situation (+);
07: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*);
08: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (*);
09: Referenzen: Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (*);
10: Anzahl AK: Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*);
11: Bauleiter: das für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal und dessen Qualifizierung (+);
12: Nachunternehmer: Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. (+) Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen alle geforderten Unterlagen wie für den AN in Bezug auf die Eignungskriterien Nr. 01 - 08 einzureichen;
13: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (+);
14: Vereinbarung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes (+);
15: Vereinbarung zur Zahlung von Mindestlohn zwischen AN und NAN (+);
16: SOKA-BAU-Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialkassenbeiträge (+);
17: falls keine Eintragung im PQ-Verzeichnis vorhanden ist: Eigenerklärung zur Eignung mit den darin benannten Anlagen (+);
18: Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (+).
Mindestanforderung: zu 03: Bestehen einer mindestens 3-jährigen Geschäftstätigkeit.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft
ausgewählt. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und
alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft
ausgewählt. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und
alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE161410766
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Baueinkauf
E-Mail: annett.ugray@sachsenenergie.de📧
Telefon: +493515630-54078📞
URL: https://www.drewag.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://sachsenenergie.de/AVA🌏
Teilnahme-URL: https://sachsenenergie.de/AVA🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www. sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 702.3/L/25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www. sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www. sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 702.3/L/25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www. sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes.
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung
3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
URL: https://lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 047-149791 (2025-03-06)