Auftragsbekanntmachung (2025-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines Fallwagenkonzeptes am Universitätsklinikum Göttingen
Referenznummer: L25_038
Kurze Beschreibung:
“Die allgemeine Aufgabenstellung ist Erarbeitung und Erstellung umfassenden Fallwagenkonzeptes zur OP-Versorgung.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die allgemeine Aufgabenstellung ist Erarbeitung und Erstellung umfassenden Fallwagenkonzeptes zur OP-Versorgung.”
Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bieter haben in Form einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen die Eintragung in das
Berufs oder Handelsregister zum Nachweis der Befähigung und Erlau...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter haben in Form einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen die Eintragung in das
Berufs oder Handelsregister zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung beizufügen
(bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs oder
Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche). Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung. Die nicht rechtzeitige Vorlage
der genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor,
fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen,
die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Die Vergabestelle
behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags vom Bieter entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung gemäß §48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
- Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45 VgV),
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers
- Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in seinem Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
- Erklärung zu §4 Abs.1 NTVErgG
- Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 der VO (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket)
- Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche
europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung
präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank
innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens 3 Referenznachweise der letzten drei Jahre mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens 3 Referenznachweise der letzten drei Jahre mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +494131 15-1334📞
Fax: +494131 15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spä...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Anträge auf
Vergabenachprüfungsverfahren sind unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 190-650416 (2025-10-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-03)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Änderung der folgenden Daten, aus Abschnitt 5.1.12 der Bekanntmachung:
Frist für den Eingang der Angebote ALT: 04.11.2025, 10 Uhr
Frist für den Eingang der...”
Änderung der folgenden Daten, aus Abschnitt 5.1.12 der Bekanntmachung:
Frist für den Eingang der Angebote ALT: 04.11.2025, 10 Uhr
Frist für den Eingang der Angebote NEU: 24.11.2025, 10 Uhr
Eröffnungsdatum ALT: 04.11.2025, 10 Uhr
Eröffnungsdatum NEU: 24.11.2025, 10 Uhr
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Quelle: OJS 2025/S 212-728380 (2025-11-03)