Der Auftraggeber (DSHS oder AG) setzt aktuell Softwareprodukte des Herstellers CrowdStrike, Inc. ein, um Bedrohungen für die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und insbesondere für die einzelnen Clients möglichst vollständig erkennen und wirksam bekämpfen zu können. Die Laufzeit des derzeitig aktiven Vertrages nähert sich dem Ende des Überlassungszeitraums. Die Produkte sollen über die aktuelle Vertragslaufzeit hinaus weiterhin eingesetzt werden, der AG strebt daher den Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B für die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten an, mit Vertragsbeginn am 31.08.2025. Weiterhin soll der Auftragnehmer (AN) Beratungsleistungen, z.B. bezüglich des Vertrags sowie zu den Produkten des Herstellers CrowdStrike, Inc. im Allgemeinen oder technische Fragen zu den eingesetzten Produkten im Speziellen, leisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Endpoint Security: zeitlich begrenzte Überlassung von CrowdStrike Falcon-Lizenzen.
Referenznummer: 0449-2025
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (DSHS oder AG) setzt aktuell Softwareprodukte des Herstellers CrowdStrike, Inc. ein, um Bedrohungen für die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und insbesondere für die einzelnen Clients möglichst vollständig erkennen und wirksam bekämpfen zu können. Die Laufzeit des derzeitig aktiven Vertrages nähert sich dem Ende des Überlassungszeitraums. Die Produkte sollen über die aktuelle Vertragslaufzeit hinaus weiterhin eingesetzt werden, der AG strebt daher den Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B für die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten an, mit Vertragsbeginn am 31.08.2025. Weiterhin soll der Auftragnehmer (AN) Beratungsleistungen, z.B. bezüglich des Vertrags sowie zu den Produkten des Herstellers CrowdStrike, Inc. im Allgemeinen oder technische Fragen zu den eingesetzten Produkten im Speziellen, leisten.
Der Auftraggeber (DSHS oder AG) setzt aktuell Softwareprodukte des Herstellers CrowdStrike, Inc. ein, um Bedrohungen für die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und insbesondere für die einzelnen Clients möglichst vollständig erkennen und wirksam bekämpfen zu können. Die Laufzeit des derzeitig aktiven Vertrages nähert sich dem Ende des Überlassungszeitraums. Die Produkte sollen über die aktuelle Vertragslaufzeit hinaus weiterhin eingesetzt werden, der AG strebt daher den Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B für die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten an, mit Vertragsbeginn am 31.08.2025. Weiterhin soll der Auftragnehmer (AN) Beratungsleistungen, z.B. bezüglich des Vertrags sowie zu den Produkten des Herstellers CrowdStrike, Inc. im Allgemeinen oder technische Fragen zu den eingesetzten Produkten im Speziellen, leisten.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0449-2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B für die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten, mit Vertragsbeginn am 31.08.2025. Überlassung von CrowdStrike Falcon-Lizenzen für 1.500 Clients. Beratungs- und Supportleistungen: Aufnahme und Klärung von Anforderungen und Fragen des AG, qualifizierte Beratung zum Vertrag, zur Lizenzierung und zu den Produkten der CrowdStrike, Inc. im Allgemeinen oder technische Fragen zu den eingesetzten Produkten im Speziellen, Erstellung von Angeboten auf der Grundlage des Vertrags, sowie Durchführung von Assessments.
Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B für die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten, mit Vertragsbeginn am 31.08.2025. Überlassung von CrowdStrike Falcon-Lizenzen für 1.500 Clients. Beratungs- und Supportleistungen: Aufnahme und Klärung von Anforderungen und Fragen des AG, qualifizierte Beratung zum Vertrag, zur Lizenzierung und zu den Produkten der CrowdStrike, Inc. im Allgemeinen oder technische Fragen zu den eingesetzten Produkten im Speziellen, Erstellung von Angeboten auf der Grundlage des Vertrags, sowie Durchführung von Assessments.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Beratung📦
Postanschrift: Am Sportpark Müngersdorf 6
Postleitzahl: 50933
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-31 📅
Datum des Endes: 2027-08-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag wird für die Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, die Überlassungsdauer zweimal um je weitere 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragsdauer bzw. des dritten Vertragsjahres gekündigt wird. Weitere automatische Verlängerungen sind nicht zulässig.
Der Vertrag wird für die Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, die Überlassungsdauer zweimal um je weitere 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragsdauer bzw. des dritten Vertragsjahres gekündigt wird. Weitere automatische Verlängerungen sind nicht zulässig.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Bei Bedarf kann der Auftraggeber jederzeit während der Vertragslaufzeit weitere Lizenzen für die in 2.1 aufgeführten Produkte nachordern, um zusätzliche Endgeräte bedarfsgerecht abzusichern. Hierzu erteilt er entsprechende Einzelabrufe auf Basis des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B V852. Diesbezüglich werden die folgenden Höchstmengen festgelegt: - Falcon Complete o Anzahl: 3.000 - Falcon Insight o Anzahl: 3.000 - Falcon Prevent o Anzahl: 3.000 - Falcon Discover o Anzahl: 3.000 - Falcon Overwatch o Anzahl: 3.000 - Falcon Threat Graph Standard EU Cloud o Anzahl: 3.000 - Falcon University o Anzahl: 6 - Falcon Express Support o Anzahl: 1
Bei Bedarf kann der Auftraggeber jederzeit während der Vertragslaufzeit weitere Lizenzen für die in 2.1 aufgeführten Produkte nachordern, um zusätzliche Endgeräte bedarfsgerecht abzusichern. Hierzu erteilt er entsprechende Einzelabrufe auf Basis des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B V852. Diesbezüglich werden die folgenden Höchstmengen festgelegt: - Falcon Complete o Anzahl: 3.000 - Falcon Insight o Anzahl: 3.000 - Falcon Prevent o Anzahl: 3.000 - Falcon Discover o Anzahl: 3.000 - Falcon Overwatch o Anzahl: 3.000 - Falcon Threat Graph Standard EU Cloud o Anzahl: 3.000 - Falcon University o Anzahl: 6 - Falcon Express Support o Anzahl: 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-28 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-28 14:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-28 14:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-21 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nichtvorlage der geforderten Nachweise, Eigenerklärungen und Referenzen sowie die Nichterfüllung von Mindestanforderungen kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV das Recht vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter hat die Unterlagen nach Aufforderung innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist nachzureichen. Die Möglichkeit zur Korrektur von fehlerhaften leistungsbezogenen Unterlagen ist jedoch ausgeschlossen, wie auch die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Die Nichtvorlage der geforderten Nachweise, Eigenerklärungen und Referenzen sowie die Nichterfüllung von Mindestanforderungen kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV das Recht vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Der Bieter hat die Unterlagen nach Aufforderung innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist nachzureichen. Die Möglichkeit zur Korrektur von fehlerhaften leistungsbezogenen Unterlagen ist jedoch ausgeschlossen, wie auch die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers / Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Eintragung in einem (Berufserlaubnis-) Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis ist einzureichen. Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Die einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Richtlinie 2014/24/EU, Anhang XI aufgeführt. Für Deutschland sind es - das Handelsregister, - die Handwerksrolle und bei Dienstleistungsaufträgen - das Vereinsregister, - das Partnerschaftsregister und - die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. In den Fällen, in denen keine Zulassung erforderlich ist, ist eine Begründung in Form einer Eigenerklärung einzureichen. Die Anlage A07 Bieterdarstellung enthält ein Feld, in das eine Eigenerklärung und ergänzende Informationen eingetragen werden können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers / Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Eintragung in einem (Berufserlaubnis-) Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis ist einzureichen. Dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Die einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Richtlinie 2014/24/EU, Anhang XI aufgeführt. Für Deutschland sind es - das Handelsregister, - die Handwerksrolle und bei Dienstleistungsaufträgen - das Vereinsregister, - das Partnerschaftsregister und - die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. In den Fällen, in denen keine Zulassung erforderlich ist, ist eine Begründung in Form einer Eigenerklärung einzureichen. Die Anlage A07 Bieterdarstellung enthält ein Feld, in das eine Eigenerklärung und ergänzende Informationen eingetragen werden können.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung, dass eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (z.B. IT-Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung) vorliegt. Sofern aktuell keine Haftpflichtversicherung besteht, erklärt jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft verbindlich, nach der Zuschlagserteilung eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) abzuschließen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechtzuerhalten und zeitnah nach der Zuschlagserteilung eine Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung, dass eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (z.B. IT-Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung) vorliegt. Sofern aktuell keine Haftpflichtversicherung besteht, erklärt jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft verbindlich, nach der Zuschlagserteilung eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU) abzuschließen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechtzuerhalten und zeitnah nach der Zuschlagserteilung eine Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Netto-Gesamtumsatz Abgabe einer Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. - Netto-Umsatz im Leistungsbereich Abgabe einer Erklärung über den Netto-Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im ausgeschriebenen Leistungsbereich, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 300.000,00 EUR netto. Dieser Wert entspricht dem zweifachen Wert des geschätzten Auftragswertes der ersten zwei Vertragsjahre (=der Mindestvertragsdauer).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Netto-Gesamtumsatz Abgabe einer Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. - Netto-Umsatz im Leistungsbereich Abgabe einer Erklärung über den Netto-Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im ausgeschriebenen Leistungsbereich, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 300.000,00 EUR netto. Dieser Wert entspricht dem zweifachen Wert des geschätzten Auftragswertes der ersten zwei Vertragsjahre (=der Mindestvertragsdauer).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zur Anzahl des Fachpersonals, das aufgrund der Qualifizierung und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden könnte, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Geforderte Mindestanzahl in den Bereichen: ? Experten im Bereich Beratung und Lizenzierung = 2 Fachkräfte ? Experten im Bereich Technik = 2 Fachkräfte Die Auftraggeberin sieht die geforderten Mindestanzahlen an technischen Fachkräften als notwendig an, um die Qualität und Kontinuität der Leistungserbringung sicherstellen zu können. Als geeignetes Personal im Bereich Beratung und Lizenzierung werden Fachkräfte angesehen, die ihre fachliche Kompetenz durch Zertifizierungen oder Akkreditierungen aus dem Bereich Lizenzverkauf bzw. -beratung und / oder entsprechende Schulungen nachweisen können. Als geeignetes Personal im Bereich Technik werden Fachkräfte angesehen, die ihre fachliche Kompetenz durch Zertifizierungen oder Akkreditierungen (z.B. Champion-Akkreditierungen) nachweisen können. Bieterunternehmen, die am CrowdStrike Engagement License Program (ELP) teilnehmen und in der Lage sind, Incident Response sowie Assessments durchzuführen, erfüllen diese Anforderung. Ein entsprechend geeigneter Nachweis ist dem Angebot beizufügen, z.B. in Form einer Bescheinigung über die Teilnahme am CrowdStrike Services Partner Program (mindestens den Associate-Status, um qualifizierte Beratungs- und Supportleistungen durchführen zu können).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zur Anzahl des Fachpersonals, das aufgrund der Qualifizierung und Erfahrung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden könnte, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Geforderte Mindestanzahl in den Bereichen: ? Experten im Bereich Beratung und Lizenzierung = 2 Fachkräfte ? Experten im Bereich Technik = 2 Fachkräfte Die Auftraggeberin sieht die geforderten Mindestanzahlen an technischen Fachkräften als notwendig an, um die Qualität und Kontinuität der Leistungserbringung sicherstellen zu können. Als geeignetes Personal im Bereich Beratung und Lizenzierung werden Fachkräfte angesehen, die ihre fachliche Kompetenz durch Zertifizierungen oder Akkreditierungen aus dem Bereich Lizenzverkauf bzw. -beratung und / oder entsprechende Schulungen nachweisen können. Als geeignetes Personal im Bereich Technik werden Fachkräfte angesehen, die ihre fachliche Kompetenz durch Zertifizierungen oder Akkreditierungen (z.B. Champion-Akkreditierungen) nachweisen können. Bieterunternehmen, die am CrowdStrike Engagement License Program (ELP) teilnehmen und in der Lage sind, Incident Response sowie Assessments durchzuführen, erfüllen diese Anforderung. Ein entsprechend geeigneter Nachweis ist dem Angebot beizufügen, z.B. in Form einer Bescheinigung über die Teilnahme am CrowdStrike Services Partner Program (mindestens den Associate-Status, um qualifizierte Beratungs- und Supportleistungen durchführen zu können).
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Vergabe von Unteraufträgen Bieter haben anzugeben, ob unter Umständen die Vergabe von Unteraufträgen beabsichtigt ist und um welche Teile des Auftrags es sich dabei handelt. Hierzu ist im Formular 324 EU Angebotsschreiben (Anlage A11) das dazu vorgesehene Ankreuzfeld zu aktivieren und die ausgefüllte Anlage A19 Formular 533a EU - Informationen Unteraufträge ist einzureichen. Ergänzende Informationen können in die Anlage A07 Bieterdarstellung eingetragen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Vergabe von Unteraufträgen Bieter haben anzugeben, ob unter Umständen die Vergabe von Unteraufträgen beabsichtigt ist und um welche Teile des Auftrags es sich dabei handelt. Hierzu ist im Formular 324 EU Angebotsschreiben (Anlage A11) das dazu vorgesehene Ankreuzfeld zu aktivieren und die ausgefüllte Anlage A19 Formular 533a EU - Informationen Unteraufträge ist einzureichen. Ergänzende Informationen können in die Anlage A07 Bieterdarstellung eingetragen werden.
Vergabeverfahren werden von der zuständigen Vergabekammer nur auf Antrag überprüft. Zulässig ist ein Nachprüfungsverfahren nur in den Fällen, in denen - der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von zehn Tagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 160 ff GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergabeverfahren werden von der zuständigen Vergabekammer nur auf Antrag überprüft. Zulässig ist ein Nachprüfungsverfahren nur in den Fällen, in denen - der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von zehn Tagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 160 ff GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 120-412080 (2025-06-25)