Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der
im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden
Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur
Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden
Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung Eintragung in das Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde
rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB
vorliegen
> Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden sind
> Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die
Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
> Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
> Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte
Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende
unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach
Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung
vorgesehenen Personen
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die
Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersache, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen
Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im
Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer
sowie geforderte Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.