Auftragsbekanntmachung (2025-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Aufzug
Reference number: 174/2025
Kurze Beschreibung:
“Az. 174/2025: Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Aufzug.”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Az. 174/2025 Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Aufzug: Auftraggeber: Stadt Flensburg, Kommunale Immobilien, Büroadresse: Rathausstraße 19, 24937...”
Beschreibung der Beschaffung
Az. 174/2025 Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Aufzug: Auftraggeber: Stadt Flensburg, Kommunale Immobilien, Büroadresse: Rathausstraße 19, 24937 Flensburg. Postadresse: Stadt Flensburg -Kommunale Immobilien - Baumanagement - 24931 Flensburg. Bauvorhaben: 221001_022 Erweiterung Schule Adelby, Ringstraße 1, 24943 Flensburg. Gewerk: 469 Aufzug. Vergabeverfahren: europaweite Ausschreibung Ausführungsfristen: Baubeginn: ca. 35. KW 2025. Ende: ca. 32. KW 2026. Kurzbeschreibung: Das Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Adelby besteht aus insgesamt 2 Bauabschnitten mit einer BGF von 5.697 m² und einer BRI von 25.622 m³. Die Bauzeit beträgt insgesamt ca. 35 Monate. Für diese Vorhaben sind folgende Arbeiten zu vergeben. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Bereiche: 1. Aufzug Treppenhaus 1: - Behindertengerechter Personenaufzug liefern und montieren. Tragkraft: ca. 630 kg. Kabinenabmessung b=ca.1100mm, t= ca. 1400mm, h=ca. 2200mm . 2. Aufzug Treppenhaus 3: - Behindertengerechter Personenaufzug liefern und montieren. Tragkraft: ca. 1000 kg. Kabinenabmessung: b=ca.1100mm, t= ca. 2100mm, h=ca. 2200mm.
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Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-25 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-24 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-24 08:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte an dem Öffnungstermin teilnehmen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe "Angebot komplett"” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB5XKA
Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB5XKA
Bieterfragen sollten möglichst 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über DTVP gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. WICHTIG: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung. Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren! Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR- Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation". Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen. Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884640📞
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 119-409409 (2025-06-23)