In Abgrenzung zur Evaluation des Berufsorientierungsprogramms nach Ziffer 2.1, die primär auf die Messung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Instrumente Potenzialanalyse und BO-Tage mit Blick auf die Teilnehmenden fokussiert, richtet sich der Fokus der vorliegenden Evaluation auf strukturelle und administrative Aspekte der landesspezifischen Ausgestaltung gemäß Ziffer 2.2 der Förderrichtlinie. Dazu zählen insbesondere die Einbindung der Maßnahmen in die jeweilige Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung (Kohärenz) sowie die adressierten spezifischen Bedarfe auf Landesebene. Die Evaluation der landesspezifischen Ausgestaltungen des Berufsorientierungsprogramms soll Hinweise zur Beantwortung der folgenden, zentralen Frage geben: Welche Vorteile und/oder Nachteile entstehen durch die Möglichkeit, im Rahmen der Förderrichtlinie Sonderwege im Sinne von landeseigenen Umsetzungen der Instrumente „Potenzialanalyse“ und „praxisorientierte BO-Tage“ zu gehen? Um diese übergeordnete Fragestellung systematisch zu bearbeiten, wurden ausgewählte Vorhaben aus verschiedenen Ländern thematisch gebündelt. Die Analyse soll entlang von drei inhaltlichen Untersuchungsschwerpunkten erfolgen, in denen jeweils unterschiedliche Aspekte der Umsetzung im Mittelpunkt stehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des Berufsorientierungsprogramms (BOP II)
Referenznummer: 41211#00009#0001#0012
Kurze Beschreibung:
In Abgrenzung zur Evaluation des Berufsorientierungsprogramms nach Ziffer 2.1, die primär auf die Messung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Instrumente Potenzialanalyse und BO-Tage mit Blick auf die Teilnehmenden fokussiert, richtet sich der Fokus der vorliegenden Evaluation auf strukturelle und administrative Aspekte der landesspezifischen Ausgestaltung gemäß Ziffer 2.2 der Förderrichtlinie. Dazu zählen insbesondere die Einbindung der Maßnahmen in die jeweilige Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung (Kohärenz) sowie die adressierten spezifischen Bedarfe auf Landesebene.
Die Evaluation der landesspezifischen Ausgestaltungen des Berufsorientierungsprogramms soll Hinweise zur Beantwortung der folgenden, zentralen Frage geben: Welche Vorteile und/oder Nachteile entstehen durch die Möglichkeit, im Rahmen der Förderrichtlinie Sonderwege im Sinne von landeseigenen Umsetzungen der Instrumente „Potenzialanalyse“ und „praxisorientierte BO-Tage“ zu gehen?
Um diese übergeordnete Fragestellung systematisch zu bearbeiten, wurden ausgewählte Vorhaben aus verschiedenen Ländern thematisch gebündelt. Die Analyse soll entlang von drei inhaltlichen Untersuchungsschwerpunkten erfolgen, in denen jeweils unterschiedliche Aspekte der Umsetzung im Mittelpunkt stehen.
In Abgrenzung zur Evaluation des Berufsorientierungsprogramms nach Ziffer 2.1, die primär auf die Messung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Instrumente Potenzialanalyse und BO-Tage mit Blick auf die Teilnehmenden fokussiert, richtet sich der Fokus der vorliegenden Evaluation auf strukturelle und administrative Aspekte der landesspezifischen Ausgestaltung gemäß Ziffer 2.2 der Förderrichtlinie. Dazu zählen insbesondere die Einbindung der Maßnahmen in die jeweilige Landesstrategie zur Beruflichen Orientierung (Kohärenz) sowie die adressierten spezifischen Bedarfe auf Landesebene.
Die Evaluation der landesspezifischen Ausgestaltungen des Berufsorientierungsprogramms soll Hinweise zur Beantwortung der folgenden, zentralen Frage geben: Welche Vorteile und/oder Nachteile entstehen durch die Möglichkeit, im Rahmen der Förderrichtlinie Sonderwege im Sinne von landeseigenen Umsetzungen der Instrumente „Potenzialanalyse“ und „praxisorientierte BO-Tage“ zu gehen?
Um diese übergeordnete Fragestellung systematisch zu bearbeiten, wurden ausgewählte Vorhaben aus verschiedenen Ländern thematisch gebündelt. Die Analyse soll entlang von drei inhaltlichen Untersuchungsschwerpunkten erfolgen, in denen jeweils unterschiedliche Aspekte der Umsetzung im Mittelpunkt stehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 41211#00009#0001#0012
Postleitzahl: 53113
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von wertungsrelevanten Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer keinerlei persönliche, wirtschaftliche oder sonstige Beziehungen zum Evaluationsgegenstand unterhält, die die Unabhängigkeit oder Unbefangenheit beeinträchtigen könnten.
Um die beschriebene Leistung erbringen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Referenzen zur Fachkompetenz
• Sachkompetenz zum Thema Berufliche Orientierung und Berufsbildung, belegt durch Angaben über Erfahrungen und Projekte
• Erfahrungen mit vergleichbaren Evaluationsprojekten (bezogen auf Größenordnung oder der Evaluation von öffentlichen Förder-/Bildungsprogrammen)
• Erfahrung mit der Befragung von Schülerinnen und Schüler oder Jugendlichen
Qualifikationen des/der Projektverantwortlichen
• Sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz (qualitative und quantitative Evaluationsmethoden)
• Erfahrungen in der Leitung eines Teams oder Projektes
• Eigene Veröffentlichungen
Qualifikationen weiterer Mitarbeitenden
• Sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz (qualitative und quantitative Evaluationsmethoden)
Es sind jeweils mindestens drei entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer keinerlei persönliche, wirtschaftliche oder sonstige Beziehungen zum Evaluationsgegenstand unterhält, die die Unabhängigkeit oder Unbefangenheit beeinträchtigen könnten.
Um die beschriebene Leistung erbringen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Referenzen zur Fachkompetenz
• Sachkompetenz zum Thema Berufliche Orientierung und Berufsbildung, belegt durch Angaben über Erfahrungen und Projekte
• Erfahrungen mit vergleichbaren Evaluationsprojekten (bezogen auf Größenordnung oder der Evaluation von öffentlichen Förder-/Bildungsprogrammen)
• Erfahrung mit der Befragung von Schülerinnen und Schüler oder Jugendlichen
Qualifikationen des/der Projektverantwortlichen
• Sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz (qualitative und quantitative Evaluationsmethoden)
• Erfahrungen in der Leitung eines Teams oder Projektes
• Eigene Veröffentlichungen
Qualifikationen weiterer Mitarbeitenden
• Sozialwissenschaftliche Fach- und Methodenkompetenz (qualitative und quantitative Evaluationsmethoden)
Es sind jeweils mindestens drei entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren beizufügen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergeleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 770 StGB9), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
(Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den/die Bieter/in, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern, § 19 Mindestlohngesetz).
- ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
- ich/wir innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.
- mir/uns bekannt ist, dass eine falsche Auskunft den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann
- ich/wir nicht nach § 19 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde/n und/oder nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge/n.
Ich/Wir erkläre(n), dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergeleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 770 StGB9), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
(Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den/die Bieter/in, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern, § 19 Mindestlohngesetz).
- ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
- ich/wir innerhalb der letzten zwei Jahre nicht wegen illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.
- mir/uns bekannt ist, dass eine falsche Auskunft den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann
- ich/wir nicht nach § 19 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde/n und/oder nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge/n.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Telefon 0228/9499-0
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: gesetzliche Frist
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 153-526032 (2025-08-08)