Die Stadt Neuwied beabsichtigt, die Hausmeisterdienstleistungen für die für die kommuna-len Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren Wohn-Containern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit beträgt damit fünf Jahre. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Flüchtlingsunterkunft FU 23 Neuwied-Block, Dienstleistungen.
Referenznummer: 2025-23
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neuwied beabsichtigt, die Hausmeisterdienstleistungen für die für die kommuna-len Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren Wohn-Containern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit beträgt damit fünf Jahre. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt.
Die Stadt Neuwied beabsichtigt, die Hausmeisterdienstleistungen für die für die kommuna-len Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren Wohn-Containern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit beträgt damit fünf Jahre. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-23
Titel: Hausmeisterleistungen
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Neuwied beabsichtigt, die Hausmeisterdienstleistungen für die für die kommunalen Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren Wohn-Containern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit beträgt damit fünf Jahre. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt. Der Bedarf wird auf ca. 6.212 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt, wobei die Mitarbeiterzahl ist auf 2 Festgesetzt ist.
Die Stadt Neuwied beabsichtigt, die Hausmeisterdienstleistungen für die für die kommunalen Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren Wohn-Containern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzeit von zwei Jahren. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit beträgt damit fünf Jahre. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt. Der Bedarf wird auf ca. 6.212 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt, wobei die Mitarbeiterzahl ist auf 2 Festgesetzt ist.
Zusätzliche Informationen:
[1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „Unterauftragsvergabe“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „Eignung Dritte“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV).
[2]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck „Eignungsleihe“ auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks „Haftung Eignungsleihe“ die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck „Eignung Dritte“ im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen.
[3]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.
[1]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „Unterauftragsvergabe“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „Eignung Dritte“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV).
[2]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck „Eignungsleihe“ auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks „Haftung Eignungsleihe“ die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck „Eignung Dritte“ im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen.
[3]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Adresse: Krasnaer Straße, 56566 Neuwied - Block
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuwied
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Dem AG steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht).
Das Verlängerungsoptionsrecht ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit oder vor Ablauf des Verlängerungszeitraums schriftlich gegenüber dem AN auszuüben. Der Vertrag inklusiver der Verlängerungen endet spätestens am 01.04.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dem AG steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht).
Das Verlängerungsoptionsrecht ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit oder vor Ablauf des Verlängerungszeitraums schriftlich gegenüber dem AN auszuüben. Der Vertrag inklusiver der Verlängerungen endet spätestens am 01.04.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-08-05 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-29 10:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bietergemeinschaften zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Zusätzlich ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck „Mitglied Bietergemeinschaft“ mit dem Angebot einzureichen. Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bietergemeinschaften zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Zusätzlich ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck „Mitglied Bietergemeinschaft“ mit dem Angebot einzureichen. Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[1]. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform https://subreport.de elektronisch in Textform eingereicht werden. [2]. Der Bieter hat mit dem Angebotsvordruck anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerendsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. [3]. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. [4]. Erklärung über Ausschlussgründe und Selbstreinigung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. Die Eigenerklärung ist in dem Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck „Eignung Dritte“ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Bietergemeinschaften oder für die Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen. [5]. Der Bieter hat den Vordruck “Erklärung BMWK“ (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten und die Erklärung hierzu abzugeben und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. [6.] Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
[1]. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform https://subreport.de elektronisch in Textform eingereicht werden. [2]. Der Bieter hat mit dem Angebotsvordruck anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerendsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. [3]. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. [4]. Erklärung über Ausschlussgründe und Selbstreinigung: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots ab. Die Eigenerklärung ist in dem Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck „Eignung Dritte“ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dies gilt ebenso für Mitglieder von Bietergemeinschaften oder für die Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen. [5]. Der Bieter hat den Vordruck “Erklärung BMWK“ (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten und die Erklärung hierzu abzugeben und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. [6.] Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Neuwied
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Region: Neuwied
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de📧
Telefon: 026318020📞
URL: https://www.neuwied.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18195831🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E18195831🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind.
[2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“Erklaerung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
[3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind.
[2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“Erklaerung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
[3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
-Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vegabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131162234📞
Fax: 0613116162113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 127-439480 (2025-07-03)