Im Rahmen dieser Vergabe werden die Übernahme, Pflege und Weiterentwicklung des FLUFUS-Bestandssystems (nachfolgend: FLUFUS-System) für den Auftraggeber (AG) ausgeschrieben. Die Übernahme muss für den fortlaufenden Weiterbetrieb nahtlos zum 01.02.2026 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FLUFUS - nationale Datenbank für bodengebundene aeronautische Funkstellen
Referenznummer: ZV III/20.10.30.15-00003#0064
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen dieser Vergabe werden die Übernahme, Pflege und Weiterentwicklung des FLUFUS-Bestandssystems (nachfolgend: FLUFUS-System) für den Auftraggeber...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen dieser Vergabe werden die Übernahme, Pflege und Weiterentwicklung des FLUFUS-Bestandssystems (nachfolgend: FLUFUS-System) für den Auftraggeber (AG) ausgeschrieben. Die Übernahme muss für den fortlaufenden Weiterbetrieb nahtlos zum 01.02.2026 erfolgen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Software-Unterstützung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 145 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das FLUFUS-System muss mindestens die gleichwertigen Funktionalitäten des aktuellen FLUFUS-Bestandssystems bieten und ebenso zusätzliche Anforderungen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das FLUFUS-System muss mindestens die gleichwertigen Funktionalitäten des aktuellen FLUFUS-Bestandssystems bieten und ebenso zusätzliche Anforderungen im Sinne einer BAF-spezifischen Weiterentwicklung abdecken. Der Auftragnehmer (AN) muss den bestehenden JavaScript (JS) Programmier-Quellcode des FLUFUS-Bestandssystems als Grundlage für das neue FLUFUS-System verwenden. Zentrale Anforderungen sind die funktionale Gleichwertigkeit und Erweiterung des Systems sowie die nahtlose Integration in die bestehende IT-Infrastruktur des ITZBund. Das neue System muss mit der vorhandenen Hardware, Software und den Schnittstellen kompatibel sein.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Abweichend von den...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Abweichend von den systembedingten Eintragungen gilt für die Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt (vgl. Anlage Anlage 6 _313-L_F_Gewichtung Zuschlagskriterien). Preis 70 Wichtungspunkte, Rollenprofile 15 Wichtungspunkte, Gesamtlösungskonzept 15 Wichtungspunkte. Der Bieter hat neben dem ausgefüllten Preisblatt (vgl. Anlage 3_Preisblatt) Nachweise und Erklärungen zur Leistung mit seinem Angebot vorzulegen ("Nachweis berufliche Befähigung/ Qualifikation" und "Gesamtlösungskonzept"). Entsprechend den Angaben in Leistungsbeschreibung und Lastenheft wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. 2. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen, dient das Formular "Anlage 7_133_333b-L_F_Eignung". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. 3. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Anlage 11_140_Russlanderklärung". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 4. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-28 11:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Sitz des Auftraggebers.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung eines öffentlichen Auftraggebers ein. Stellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung eines öffentlichen Auftraggebers ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages (Personentage auf Seiten des Bieters), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Referenzgeber mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die genannte Referenz: - die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), - die Referenz muss abgeschlossen sein, - die Referenz weist einen Leistungsumfang von mindestens 35 abgerechneten Personentagen auf Seiten des Bieters auf. Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht. Angaben, die einer vorbehaltenen Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Auftraggeber mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Der Auftraggeber entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die Anzahl an Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Vollzeitäquivalenten an....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die Anzahl an Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Vollzeitäquivalenten an. Es wird die folgende Anzahl an Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten im Tätigkeitsbereich des Auftrags während der Vertragsdurchführung gefordert: 4. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Anlage 7_133_333b-L_F_Eignung" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bitte reichen Sie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste ein, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz in den Bereichen a) Entwicklung, Weiterentwicklung, Bereitstellung, Betrieb und Wartung von IT-Software-Infrastruktur, inklusive Server- und Cloudlösungen, Datenbanksystemen, Daten- und KI-getriebener Lösungen sowie Schnittstellenlösungen b) Bedarfsgerechte Entwicklung und Weiterentwicklung von webbasierter Software, von Benutzeroberflächen sowie im Bereich UX/UI Design c) Projektmanagement und Supportleistungen, wie beispielsweise Nutzer- und Dienstsupport muss insgesamt bei mindestens EUR 400.000,00 pro Geschäftsjahr liegen. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Anlage 7_133_333b-L_F_Eignung" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens EURO 200.000,00 für Personen- und von mindestens EURO...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens EURO 200.000,00 für Personen- und von mindestens EURO 1.000.000,00 für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Ohne Nachweis zum geforderten Zeitpunkt wird ein Bewerber/Bieter ausgeschlossen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4DA15J41#” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0204 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 181-616148 (2025-09-18)