davon Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
5.000 Garnituren Funktionswäsche, flammhemmend -
Sommer, bestehend aus
- Hemd (5.000 Stück)
- Hose (5.000 Stück)
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge entspricht der
Höchstmenge, weshalb maximal 20.000 Garnituren
Funktionswäsche, flammhemmend - Sommer aus der
Rahmenvereinbarung abgerufen werden können.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die
Festbestellmenge hinaus.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Bindefrist beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist und beträgt
51 Tage.”
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr zu verlängern, sofern die Höchstmenge nicht ausgeschöpft ist.”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin hat das optionale Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr zu verlängern, sofern die Höchstmenge nicht ausgeschöpft ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-28 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Nationale Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: b23.23@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 22899610-2412📞
Fax: +49 2289910610-2412 📠
URL: http://www.bescha.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=762857🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
“Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
• Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
•...”
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
• Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
• Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
Für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist
Ziffer 3.1 bzw. 3.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungs-
bedingungen elektronisch" zu beachten.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und
Muster einzureichen:
- ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
- Auftragsbezogene Nachweise:
• Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von
Zertifikaten, Material-Datenblättern, technischen Datenblättern
oder Werksprüf-Zertifikaten des jeweiligen Herstellers
• ausgefüllte Anlagen "Kriterienkatalog soziale Nachhaltigkeit"
• Zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen
aus der Leistungsbeschreibung sind folgende Angebotsmuster
fristgerecht auf dem Postweg einzureichen:
1 Garnitur Funktionswäsche, flammhemmend, Sommer,
bestehend aus:
o 1 Stück Hemd, Größe L
o 1 Stück Hose, Größe L
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 065-212330 (2025-04-01)