Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 52457 Aldenhoven. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Aldenhoven. Die Gemeinde Aldenhoven beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich (nicht aber für die Strombelieferung). Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Vergeben wird der Auftrag im Rahmen eines einstufiges offenes Verfahren gemäß §§ 15 VgV
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Aldenhoven: Neuorganisation der öffentlichen Beleuchtung
Referenznummer: 02479-25
Kurze Beschreibung:
Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 52457 Aldenhoven. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Aldenhoven. Die Gemeinde Aldenhoven beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich (nicht aber für die Strombelieferung). Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Vergeben wird der Auftrag im Rahmen eines einstufiges offenes Verfahren gemäß §§ 15 VgV
Betrieb der öffentlichen Beleuchtung, 52457 Aldenhoven. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Aldenhoven. Die Gemeinde Aldenhoven beabsichtigt, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2040 neu zu vergeben. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung sowie die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich (nicht aber für die Strombelieferung). Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Vergeben wird der Auftrag im Rahmen eines einstufiges offenes Verfahren gemäß §§ 15 VgV
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Straßenbeleuchtungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 02479-25
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Aldenhoven. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich (nicht aber die Strombelieferung). Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: (1) Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung, (2) Leuchtmittelwechsel; (3) Störungs- und Schadensbeseitigung; (4) Managementtätigkeiten (inkl. Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung) (4) Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen, (5) regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen (6) Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen, (7) Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Gemeinde. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung und eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Gemeinde Aldenhoven ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Aldenhoven. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich (nicht aber die Strombelieferung). Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche: (1) Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung, (2) Leuchtmittelwechsel; (3) Störungs- und Schadensbeseitigung; (4) Managementtätigkeiten (inkl. Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung) (4) Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen, (5) regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen (6) Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen, (7) Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Gemeinde. Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung und eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Gemeinde Aldenhoven ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Straßenbeleuchtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen📦
Postanschrift: Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
Postleitzahl: 52457
Stadt: Gemeinde Aldenhoven
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düren🏙️
Dauer: 5 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr zum Vertragsende, aber maximal zwei Mal, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Bei diesem offenen Verfahren nach § 15 VgV fordert die Gemeinde Aldenhoven als öffentliche Auftraggeberin eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die weiteren Informationen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Bei diesem offenen Verfahren nach § 15 VgV fordert die Gemeinde Aldenhoven als öffentliche Auftraggeberin eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Die weiteren Informationen zum Verfahrensablauf ergeben sich aus dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 2 und 3 VgV).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 2 und 3 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung: Es können nur die Angebote von solchen Bieter oder Bietergemeinschaften bei der Wertung berücksichtigt werden, die ihre Eignung mit den nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweisen belegen (bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied): 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4.Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG. 7. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als Oktober 2024)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung: Es können nur die Angebote von solchen Bieter oder Bietergemeinschaften bei der Wertung berücksichtigt werden, die ihre Eignung mit den nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweisen belegen (bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied): 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4.Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG. 7. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen. 8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als Oktober 2024)
Es können nur die Angebote von solchen Bieter oder Bietergemeinschaften bei der Wertung berücksichtigt werden, die ihre Eignung mit den nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweisen belegen (bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied):…
… 1. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sachschäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird. 2. Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Angebotsfrist). 3. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 6 Monate am Ende der Angebotsfrist)
… 1. Unternehmensdarstellung des Bieters, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen im Bereich der Ausschreibung tätigen Unternehmen umfasst 2. Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen der Stadt sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn der Betrieb zumindest die technische Betriebsführung (ohne Stromlieferung), die Instandhaltung und die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen umfasst und diese Leistungen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist für mindestens ein Jahr erbracht worden ist. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen insgesamt mindestens einen Umfang von 1.000 Lichtpunkten haben. Die Lichtpunkte mehrerer Referenzen können addiert werden.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §123, 124 GWB und § 57, 42 Abs. 1 VgV
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ52ZL#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-1473355📞
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 187-636218 (2025-09-29)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-10 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-24+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Die Frist zur Angebotsabgabe wird auf den 10.11.2025, 12:00 Uhr, verlängert.
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3a13346f-7c0a-44fe-816e-2d08c96bc1d5-01
Quelle: OJS 2025/S 206-708441 (2025-10-24)