Generalunternehmer Technik Radiopharmakalabor

Universitätsklinikum Aachen AöR

Generalunternehmer Technik Radiopharmakalabor

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-14 Auftragsbekanntmachung
2025-12-05 Auftragsbekanntmachung
2026-01-09 Auftragsbekanntmachung
2026-04-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-07-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalunternehmer Technik Radiopharmakalabor
Referenznummer: 2025-0234-CL
Kurze Beschreibung: Generalunternehmer Technik Radiopharmakalabor
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0234-CL
Beschreibung der Beschaffung:
Baubeschreibung Im Hauptgebäude des UKA wird in den Etagen -3 und -4 ein ehemaliger Technikbereich zu einem Radiopharmakalabor zur Versorgung von Nuklearmedizin-Patienten umgebaut. Auf der Ostseite des Gebäudes wird direkt angrenzend an den Bestand in der Etage -5 ein unterirdischer Neubau errichtet, in dem mit Hilfe eines Zyklotrons Radionuklide zur Synthese von Radiopharmaka hergestellt werden. Ein oberirdischer Neubau mit einer Strahlenschutzschleuse verbindet den neuen Zyklotronbunker mit dem Laborbereich. Der Zugang zur Strahlenschutzschleuse erfolgt über einen vorhandenen Flur in der Etage-3 des Hauptgebäudes. Bunker und Strahlenschutzschleuse werden durch diverse Durchbrüche und Aussparungen an das Bestandsgebäude angebunden. Auf der Dachfläche des Hauptgebäudes werden Ventilatoren für die Abluft und Rauchableitung des Pharmakalabors errichtet. Der betroffene Teil der Dachfläche wird saniert. Die Fortluftkanäle werden an der Fassade hochgeführt. Neben dem oberirdischen Neubau wird vor Beginn der Baumaßnahme eine Technikfläche für einen neuen Sauerstofftank erstellt. Daneben entsteht dann die Aufstellfläche für Gasschränke, Kältemaschine und Rückkühlern aus dem Bestand. Eine für die Baumaßnahme erforderliche neue Baustelleneinrichtungsfläche wird vor Beginn der Arbeiten erstellt. Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind Leistungen als GU-Technik. Dies umfasst die Gewerke: - RLT-Anlagen - Entrauchung - Reinraum Systeme (Decken/Wände/Schleusenausstattung) mit Zubehör - Heizung/Kälte/Verrohrung WRG - Sanitäre Anlagen - Reingase/Druckluft - Gaswarnanlagen - Rohrpostanlage - Gebäudeautomation - Elektroinstallation Stark- und Schwachstrom - Brandfallsteueranlagen und Brandmeldeanlagen
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die Kriterien einer nachhaltigen Wirtschaft, ökologische und soziale Belange sowie ökonomische Ansprüche sollen ebenso wie eine umweltschonende Produktion berücksichtigt werden. Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die den Anforderungen an eine hohe Haltbarkeit, einen niedrigen Wartungsbedarf und guter Recycelbarkeit entsprechen. Innerhalb des gesamten Bauwerks dürfen nicht verwendet werden: · asbesthaltige Baustoffe · unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW, HFCKW, CFC, HFA, FCK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortschäume · Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus geordneter Plantagen- oder Forstwirtschaft wird eindeutig nachgewiesen Umweltbezogene Herstellerangaben bzw. Anbietererklärungen und Umweltkennzeichnungen von Produkten gelten nur, wenn sie nach DIN EN ISO 14020 und darin mindestens gemäß Typ I nach DIN EN ISO 14024 erfolgt sind. Produkte, die mit einem der folgenden Umweltzeichen ausgezeichnet sind, erfüllen die Anforderungen in jedem Fall: · EPEA Cradle to Cradle · Blauer Engel · IBR Rosenheim · Nature Plus · PEFC / FSC · RAL - Gütezeichen / Goldenes M · Eco Institut Label · Nature Plus e.V.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postleitzahl: 52074
Stadt: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-10 📅
Datum des Endes: 2027-07-28 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-01-13 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-08 23:59:59 📅
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VOB/A EU - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen: - Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, - Auftraggeber, - Datum der Fertigstellung, - abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis des Finanzamtes, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt wurde. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): BITTE UM BEACHTUNG: INFORMATIONEN WERDEN NACHGEREICHT! Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von mindestens xy EUR für Personen- und xy EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Es wird Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10% und Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3% des Auftragswertes gefordert. Weitere Informationen sind dem Vordruck 214 zu entnehmen, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Dem UK Aachen ist, durch den zuschlagerhaltenden Bieter, unaufgefordert zum Ausführungsbeginn eine Freistellungsbesch
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
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§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer
Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Pauwelsstraße 30
Postleitzahl: 52074
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de 📧
Telefon: +49 2418080007 📞
URL: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTF5QCACQ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTF5QCACQ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTF5QCACQ 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTF5QCACQ# Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftszimmer
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 221-759543 (2025-11-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-05)
Verfahren
Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Ort des Eröffnungstermins: Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-05+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Deckungssummen mussten nachgereicht werden wie folgt: 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden
Andere zusätzliche Informationen
Nachreichung Mindestdeckungssummen Versicherungsnachweis
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2d138f65-a462-482c-9fa2-dee1835b5c08-01
Quelle: OJS 2025/S 236-813131 (2025-12-05)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-09)
Objekt
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-16 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅

Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-27 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-27 08:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-27 08:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-19 23:59:59 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-09+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Die Fristen ändern sich wie folgt: Auskunft über die Verfahrensunterlagen bis zum 20.01.26 Angebotsfrist 27.01.2026 Zuschlags-/Bindefrist 02.03.2026 Leistungsbeginn 16.03.2026 Es erfolgt ein Austausch der Datei "VHB 214 - Besondere Vertragsbedingungen_2025-0234-CL"
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-01-09 📅
Andere zusätzliche Informationen
Aus gegebenen Anlass wird die Angebotsfrist bis zum 27.01.2026 verlängert
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d0887c8e-a872-4f65-b8dc-d490786abee7-01
Quelle: OJS 2026/S 007-016205 (2026-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-23)
Objekt
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-23 📅
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.00000000

Auftragsvergabe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTPEDTHYV# Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt. Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 080-281649 (2026-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2025-0234-CL-1
Kurze Beschreibung:
Im Hauptgebäude des UKA wird in den Etagen -3 und -4 ein ehemaliger Technikbereich zu einem Radiopharmakalabor zur Versorgung von Nuklearmedizin-Patienten umgebaut. Auf der Ostseite des Gebäudes wird direkt angrenzend an den Bestand in der Etage -5 ein unterirdischer Neubau errichtet, in dem mit Hilfe eines Zyklotrons Radionuklide zur Synthese von Radiopharmaka hergestellt werden. Ein oberirdischer Neubau mit einer Strahlenschutzschleuse verbindet den neuen Zyklotronbunker mit dem Laborbereich. Der Zugang zur Strahlenschutzschleuse erfolgt über einen vorhandenen Flur in der Etage-3 des Hauptgebäudes. Bunker und Strahlenschutzschleuse werden durch diverse Durchbrüche und Aussparungen an das Bestandsgebäude angebunden. Auf der Dachfläche des Hauptgebäudes werden Ventilatoren für die Abluft und Rauchableitung des Pharmakalabors errichtet. Der betroffene Teil der Dachfläche wird saniert. Die Fortluftkanäle werden an der Fassade hochgeführt. Neben dem oberirdischen Neubau wird vor Beginn der Baumaßnahme eine Technikfläche für einen neuen Sauerstofftank erstellt. Daneben entsteht dann die Aufstellfläche für Gasschränke, Kältemaschine und Rückkühlern aus dem Bestand. Eine für die Baumaßnahme erforderliche neue Baustelleneinrichtungsfläche wird vor Beginn der Arbeiten erstellt. Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind Leistungen als GU-Technik. Dies umfasst die Gewerke: - RLT-Anlagen - Entrauchung - Reinraum Systeme (Decken/Wände/Schleusenausstattung) mit Zubehör - Heizung/Kälte/Verrohrung WRG - Sanitäre Anlagen - Reingase/Druckluft - Gaswarnanlagen - Rohrpostanlage - Gebäudeautomation - Elektroinstallation Stark- und Schwachstrom - Brandfallsteueranlagen und Brandmeldeanlagen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0234-CL-1
Beschreibung der Beschaffung: s. Leistungsbeschreibung
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-11 📅
Datum des Endes: 2028-04-28 📅

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Anträge
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Im Rahmen des Offenen Verfahrens wurde insgesamt ein Angebot eingereicht. Die Prüfung des eingegangenen Angebots ergibt, dass das Angebot deutlich über der ermittelten Kostenschätzung liegt und demgemäß das dafür vorgesehene und verfügbare Budget übersteigt. Die Fortführung des Verfahrens ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar. Die Vergabestelle ist sich hierbei des Ausnahmecharakters und besonderen Einzelfallbetrachtung bewusst, wonach eine Aufhebung im Sinne von § 17 EU Abs. 1 VOB/A bzw. § 63 VgV nur ultima ratio sein kann, um insbesondere dem schutzwürdigen Vertrauen des Bieters auf eine planmäßige Beendigung des Verfahrens und berechtigten Zuschlagschancen gerecht zu werden (vgl. hierzu auch Kommentierung in BeckOK Vergaberecht Stand 1.2.2024 § 63 Rn. 6 ff dortige Rn 34 ff). Vorliegend fällt daher insgesamt betrachtet eine Interessenabwägung aller Umstände hier für eine Aufhebung des Verfahrens verbunden mit der Überleitung in ein Verhandlungsverfahren mit dem einzigen Bieter aus. Somit wird der hier aufgezeigten Situation angemessen auch unter Beachtung des Wettbewerbsgedankens in der vorliegenden Konstellation aus Sicht der Vergabestelle genügt. Ein sonstiges milderes Mittel wie insbesondere eine Zurückversetzung kommt hier aufgrund des Verfahrensablaufs und -stadium nicht in Betracht. Zwar ist bei einer Aufhebung und Überleitung in ein Verhandlungsverfahren mit einem Bieter als mögliches Risiko zu bedenken, ob nicht stattdessen ein neues und offenes Verfahren im Sinne eines weitreichenden Wettbewerbsgedankens hier notwendig und deshalb vorzugswürdig erscheint. Jedoch spricht für die Möglichkeit einer Überleitung in ein Verhandlungsverfahren mit dem einzigen Bieter aus dem aufzuhebenden Verfahren hier die Anwendung der speziellen Regelung in § 3a EU Abs. 3 Nr. 1a-b VOB/A (mit dazu einschlägiger Kommentierung): Danach kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren vergeben, wenn wie hier im Rahmen eines offenen Verfahrens keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht wurden. Dabei sind unannehmbare Angebote auch solche, deren Preis die vor Einleitung des Vergabeverfahrens festgelegten und dokumentierten eingeplanten Haushaltsmittel des öffentlichen Auftraggebers übersteigen. Der öffentliche Auftraggeber kann in diesen Fällen von einem Teilnehmerwettbewerb absehen, wenn er in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezieht, die form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben (vgl. hierzu auch u.a.: Ziekow/Völlink VOB/A § 3aEU Rn. 11-17 sowie Zinger zu VgV § 14 in Leinemann pp 1. Aufl. 2024 Rn. 44 ff, insbes. Rn. 45). Da es sich um einen Ausnahmetatbestand handelt darf das Scheitern des Ausgangsverfahrens jedoch nicht bewusst provoziert sein, d.h. missbräuchlich bzw. unter Umgehung des Wettbewerbsgedankens, was vorliegend jedoch nicht der Fall ist, wie eingangs aufgezeigt und auch seitens der Vergabestelle nochmals umfassend in Kenntnis des Ausnahmecharakters hier eruiert worden ist. Nach der Kommentierung (Ziekow/Völlink VOB/A § 3aEU Rn. 11-17) enthält die zitierte Regelung des § 3a EU Abs. 3 Nr. 1a-b VOB/A zudem eine Öffnungsklausel, wonach der Auftraggeber auf eine Bekanntmachung verzichten darf, wenn er in das neu initiierte Verhandlungsverfahren sämtliche Bieter aus dem Ursprungsverfahren einbezieht, die in dem Verfahren ihre Eignung nachgewiesen haben und ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht haben. Faktisch eröffnet die Vorschrift damit die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Beschaffung und zeitnahen Umsetzung der Leistung wird beabsichtigt, mit nur einem geeigneten Bieter fortzufahren. Die Auswahl des Bieters erfolgt unter Berücksichtigung seiner fachlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und der bisherigen Erkenntnisse aus dem aufgehobenen Verfahren. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass im Rahmen des geplanten Verhandlungsverfahrens keine Änderungen am Gesamtgepräge der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung vorgenommen werden. Insbesondere bleiben Leistungsinhalt, Leistungsumfang, technische Anforderungen sowie die grundlegenden Vertragsbedingungen unverändert. Das Verhandlungsverfahren dient somit der wirtschaftlichen Ausgestaltung und Konkretisierung. Somit ist nach eingehender und umfassender Abwägung wie aufgezeigt das Verfahren unter Beachtung des Grundsatzes der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung aufzuheben und folgend in ein Verhandlungsverfahren mit dem hier verbliebenen Bieter überzuleiten. Bei einem vorangegangenen offenen Verfahren oder bei einem nicht offenen Verfahren wurden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote abgegeben und in das Verhandlungsverfahren werden alle - und nur die - Bieter aus dem vorausgegangenen Verfahren einbezogen, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und die nicht nach § 6e EU ausgeschlossen worden sind (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A).
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Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-07-24 📅
Titel: Caverion Deutschland GmbH, 50858 Köln
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1 - 591510
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Caverion Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 189657 München
Postanschrift: Dürener Straße 401 B
Postleitzahl: 50858
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: juergen.bruckmann@caverion.com 📧
Telefon: +49 221 93310172 📞
Fax: +49 221 93310120 📠
URL: http://www.caverion.de 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 759543-2025

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTTLWKRR6# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftrage Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
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Körper überprüfen
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-518908 (2026-07-24)