Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L1) mit Kofferaufbau für den Fachbereich 34 - Bevölkerungsschutz - beim Landratsamt Ludwigsburg mit Stationierung bei der Feuerwehr Kornwestheim. Das Grundfahrzeug soll mit dem Kofferaufbau, Ausbau sowie Basisbeladung angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gerätwagen Logist (GW-L1)
Reference number: 2024-043-Grie-oV
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L1) mit Kofferaufbau für den Fachbereich 34 -...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L1) mit Kofferaufbau für den Fachbereich 34 - Bevölkerungsschutz - beim Landratsamt Ludwigsburg mit Stationierung bei der Feuerwehr Kornwestheim. Das Grundfahrzeug soll mit dem Kofferaufbau, Ausbau sowie Basisbeladung angeboten werden.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gerätewagen-Logistik (GW-L1) wird nach DIN 14555-21:2013-05 ausgeschrieben. Das Fahrzeug muss mit einer Trupp-Kabine (1/2) und einem Kofferaufbau...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gerätewagen-Logistik (GW-L1) wird nach DIN 14555-21:2013-05 ausgeschrieben. Das Fahrzeug muss mit einer Trupp-Kabine (1/2) und einem Kofferaufbau ausgeführt werden. Der Kofferaufbau muss den Transport von 9 Rollcontainern nach der Richtlinie für die Konstruktion und Verwendung von nicht kraftbetriebenen Rollcontainern im Feuerwehrbereich des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren ermöglichen. (https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/05/DFV-Fachempfehlung_Rollcontainer_2014.pdf) Als Fahrgestell muss ein Straßenfahrgestell mit einer zulässigen Gesamtmasse (ZGM) von höchstens 15 t Verwendung finden. Beide Seiten müssen mit einem Schwenkwandverschluss (Getränkelasterbauweise) versehen sein. Auf beiden Seiten muss innenliegend eine Markise installiert sein. Auf Basis eines Radstandes von ca. 3,5 m muss das Fahrzeug so kurz wie möglich gestaltet werden. Das fertig aufgebaute und voll ausgebaute Fahrzeug muss in seiner Beladung die Hilfsmittel wie auch 3 Personen (einschl. Fahrer) befördern können.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Das ausgeschriebene Fahrzeug wird bei dem Auftrag erhaltenden Bieter abgeholt.” Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-15 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ******************************************************************************** SONSTIGES:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ******************************************************************************** SONSTIGES: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe besteht.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“******************************************************************************* SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
******************************************************************************* SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer - Eigenerklärung Bietergemeinschaft - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen) - Eigenerklärung Unterauftragnehmer -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ******************************************************************************* Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Nach Erhalt des Auftrags muss der Auftragnehmer für die volle Höhe der Anzahlung, eine Vorauszahlungsbürgschaft seiner Bank oder Versicherung an den...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Nach Erhalt des Auftrags muss der Auftragnehmer für die volle Höhe der Anzahlung, eine Vorauszahlungsbürgschaft seiner Bank oder Versicherung an den Auftraggeber senden. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung. Die Auszahlung der Anzahlung erfolgt erst nach Erhalt der unterschriebenen Bürgschaftsurkunde. Nach Abholung des kompletten Gerätewagens wird die Bürgschaft an den Auftragnehmer zurückgegeben. Die Kosten für die Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“1. Anzahlung in Höhe von 40 % des Angebotspreises brutto 2. Zahlung in Höhe von 55 % des Angebotspreises brutto, unmittelbar nach der mangelfreien Abnahme...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
1. Anzahlung in Höhe von 40 % des Angebotspreises brutto 2. Zahlung in Höhe von 55 % des Angebotspreises brutto, unmittelbar nach der mangelfreien Abnahme durch den Auftraggeber und Abholung des kompletten Gerätewagens beim Aufbaunehmer. 3. Die Zahlung der einbehaltenen Restsumme in Höhe von 5 % erfolgt drei Wochen nach der Abholung des Gerätewagens, sofern ggf. nachzulieferndes Fahrzeugzubehör eingegangen ist, die komplette Beistellung von sämtlichen technischen Unterlagen einschließlich der entsprechenden Schaltpläne in deutscher Sprache dem Auftraggeber vorliegen und von diesen abgenommen sind. Eine Abtretung der Forderung aus einer Leistung ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5J0R
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T5J0R
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-926-8730📞
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 132-456440 (2025-07-11)