Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Goch Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau Los 2 Beladung HLF20 Hinweis: Das hier stehende Los 2 wird hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben. Die Ausschreibung gliedert sich in Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und das Los 2. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann. Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Go Goch - HLf20
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Goch
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell
Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Los 2 Beladung HLF20
Hinweis: Das hier stehende Los 2 wird hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung gliedert sich in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und das Los 2. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und
Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Goch
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell
Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Los 2 Beladung HLF20
Hinweis: Das hier stehende Los 2 wird hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung gliedert sich in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und das Los 2. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und
Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Goch
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell
Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Goch
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell
Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Postleitzahl: 47574
Stadt: Goch
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kleve
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Details siehe Vergabeunterlagen Wertungskriterien
Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der Unterkriterien) TMB 30%
Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.
Technische Merkmale und Bedingungen 30% = 300 Punkte
Details siehe Vergabeunterlagen Wertungskriterien
Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen") 30%
Konzeptbewertung: Diese findet gemäß Tabellenblatt "Bewertungsbogen" durch ein Gremium der Auftraggeberin statt. Aufgrund eines Urteils des BGH ist bei Konzeptbewertungen dem Bieter mit dem insgesamt besten Gesamtpunktwert der volle Punktwert des Kriteriums zu geben. Die weiteren Bieter erhalten den Wert in Relation zum Bestwert.
Eigenschaften, die während der Konzeptbewertung im Rahmen einer Vergleichsvorführung durch die Bestellerkommune bewertet werden (Qualität/Funktionalität):
Einstieg MR
Platzverhältnisse/ Ablagemöglichkeiten Fahrerhaus
Platzverhältnisse / Ablagemöglichkeiten Mannschaftsraum
Ergonomie und Bedienung
Entnahmemöglichkeiten
Bedienungen / Ausbau Heck / Pumpenbedienstand
Verarbeitung / Qualität
Einbau/Aufbau - Qualität des Innenausbaus und des Aufbaus allgemein
Aufbau- Raumverhältnisse im Geräteraum
Konzeptbewertung: 30% = 300 Punkte
Wirtschaftlichstes Angebot:
Die Punkte jedes Wertungskriteriums werden für das jeweilige Angebot addiert. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Wertungskriterien ist das wirtschaftlich günstigste Angebot; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Eine Beispielrechnung kann den Vergabeunterlagen "Wertungskriterien" entnommen werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Lieferung Beladung HLF20
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Beladung HLF20
Zusätzliche Informationen:
Hinweis: Das Los 2 wird hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung gliedert sich in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und das Los 2. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und
Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Hinweis: Das Los 2 wird hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung gliedert sich in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und das Los 2. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und
Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
siehe Vergabeunterlagen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-16 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Düsseldorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): siehe Vergabeunterlagen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 99 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-16 10:15:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Düsseldorf
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Tabellenblatt "Eigenerklärung Referenzen".
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Tabellenblatt "Eigenerklärung Referenzen".
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über ein eingeführtes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, z.B. ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (nur Fahrgestell/Aufbau, nicht Beladung)
Nachweis: Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass zulasten des Bieters keine Korruptionsdelikte vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen
Nachweis: Eigenerklärung gemäß Tabellenblatt "Korruption" und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe Vergabeunterlagen Bewerbungsbedingungen
3.2 Ausschlussgründe
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die Auftraggeberin auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterkagen unter Bewerbungsbedingungen.
siehe Vergabeunterlagen Bewerbungsbedingungen
3.2 Ausschlussgründe
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die Auftraggeberin auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterkagen unter Bewerbungsbedingungen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GO! Die Gocher Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: 051540016016-39003-98
Postanschrift: Jurgensstrasse 6
Postleitzahl: 474574
Postort: Goch
Region: Kleve
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Swen Denzau
E-Mail: sekretariat@kommunalagentur.nrw📧
Telefon: +49211430770📞
URL: http://www.kommunalagentur.nrw🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54744512🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E54744512🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Hinweis: Das Los 2 wird hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung gliedert sich in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und das Los 2. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und
Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Hinweis: Das Los 2 wird hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung gliedert sich in
Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau und das Los 2. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und
Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann.
Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist jede Kommune zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher wird das Los 2 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland c./o. Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 492211473045📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kommunal Agentur NRW GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE247651110
Postanschrift: Cecilienallee 59
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Swen Denzau
E-Mail: denzau@kommunalagentur.nrw📧
Telefon: 0211430770📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 141-486985 (2025-07-23)