Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Porta Westfalica beabsichtigt an der Grundschulen Hausberge einen vorhandenen Gebäudeteilabzureißen und diesen neu zu errichten.
Hierzu wurde eine Planung (Leistungsphasen 1-3) erstellt. Weiterhin wurde eine funktionale Leistungsbeschreibung zur Umsetzung des Entwurfskonzeptes erarbeitet.
Auf dieser Grundlage sollen die restlichen Planer Leistungen nach HOAI (4-8) sowie die schlüsselfertigeErrichtung des neuen Gebäudeteils in Rahmen einer Generalunternehmerleistung ausgeführt werden.Die nachstehende funktionale Leistungsbeschreibung zeigt die Rahmenbedingungen für den zuerrichtenden neuen Gebäudetrakt auf.
Grundsätzliches
• Es ist auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung ein Bauantrag zu erarbeiten. Alle hierzu erforderlichen Nachweis und Berechnungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.
- Standsicherheitsnachweis
- Energieeinsparnachweis
- Schallschutznachweis
- Brandschutzkonzept
- Es ist ein Entwässerungsantrag durch den Auftragnehmer zu erstellen.
• Es ist ein Abbruchabtrag für den Zwischenbau durch den Auftragnehmer zu erstellen. Alle notwendigen Vorgehensweisen, insbesondere in Hinsicht auf das Schadstoff / Rückbaukonzept sind mit dem Büro GEOlogik abzustimmen.
• Es ist eine komplette Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit dem Bauherrn zu erarbeiten.
• Die Ausführungsplanung umfasst alle zur Erstellung des Gebäudes erforderliche Leistung.
Insbesondere die Planung der gesamten technischen Ausrüstung sowie der Statik.
• Im Rahmen der Ausführungsplanung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß
Baustellenverordnung zu erbringen, sowie auf der Baustelle umzusetzen. Eine Dokumentation der
gesamten Leistung ist dem Bauherrn nach Abschluss der Arbeiten zu Übergeben.
• Es ist ein Farbkonzept in enger Abstimmung mit dem Bauherrn zu erarbeiten.
• Die gesamten sichtbaren Einbauteile sind vom AN zu bemustern und vom Bauherrn freizugeben.
• Das Gebäude ist komplett zu erstellen und schlüsselfertig an den Bauherrn zu übergeben
• Mit der Übergabe ist eine komplette Dokumentation des Gebäudes zu übergeben.
• Für alle Teile des Gebäudes sind dem Bauherrn Wartungsverträge anzubieten. Es ist ein Wartungsvertrag für die Dauer der Gewährleitung über das Gesamtgebäude auszuarbeiten.
• Die lichte Raumhöhe der Unterrichtsräume muss > 3,00 m betragen.
• Die Unterrichtsräume sind hell und freundlich zu gestallten.
• Die lichte Raumhöhe des Mensabereiches muss > 4,00 m betragen.
• Die Fenster mit südlicher, westlicher und östlicher Ausrichtung sollen Sonnenschutz erhalten.
VORBEMERKUNGEN
• Der gesamte Neubaubereich erhält eine Temperatur gesteuerte Fußbodenheizung.
• Die Steuerung der Heizung erfolgt über eine zentrale Gebäudeleittechnik.
• Die Dachfläche ist als Gründach auszuführen
• Die Dachfläche ist so auszulegen, dass ohne weitere statische Ertüchtigung eine Photovoltaik – Anlage erbaut werden kann.
• Der Neubaubereich erhält eine Lüftungsanlage mit hohem Wärmerückgewinnungsgrad.
• Die Wände der Verkehrsflächen sind bis zu einer Höhe von 1,20 m mit einem geeigneten Wandschutz gegen mechanische Einwirkungen und Verschmutzung auszustatten. Der Wandschutz ist ebenfalls im Mensabereich auszuführen.
• Die Eingangsbereiche der Schule sind behindertengerecht auszuführen. Die Vorgaben der DIN 18 024-2, 1996-11 „Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten“ sind zu berücksichtigen.
• Alle Bereiche, insbesondere die Unterrichtsräume und Flure, sind gemäß DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ auszuführen.
• Für die Anforderungen an Schulbauten wird insbesondere auf die einschlägigen Normenwerke, Schulbaurichtlinien, Arbeitsstättenverordnung, DIN–Normen, Unfallverhütungsvorschriften, GUVRegeln, etc. hingewiesen.
Die Auswahl des Bieters erfolgt über eine Bewertungsmatrix
Rahmenterminplan
• Bauantragerstellung: 34. KW 2025
• Abbruch Bestandsgebäude : ab 37. kW 2025
• Fertigstellung und Übergabe April 2027