Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Submission
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereinsfür Präqualifikation von Bauunternehmene.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereinsfür Präqualifikation von Bauunternehmene.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt„Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot einesnicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt„Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen undReferenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeitenanderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer imPräqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen undBescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. DasFormblatt124EU (Eigenerklärung zur Eignung)liegt den Vergabeunterlagenbei. Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=312778
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Bürgschaft 5 v.H. für die vertragsgemäße Erfüllung ab einer Auftragssumme von EURO 250.000 (netto); Bürgschaft 3...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Bürgschaft 5 v.H. für die vertragsgemäße Erfüllung ab einer Auftragssumme von EURO 250.000 (netto); Bürgschaft 3 v.H. der Abrechnungssumme für die Gewährleistung; die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach mängelfreier Abnahme am Ende der Gewährleistung; Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.; Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.; Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠
URL: http://www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 109-369745 (2025-06-05)