Hausmeisterdienstleistungen für Asylbewerberwohnungen

Landkreis Hildesheim

Vergabe von Hausmeisterdienstleistungen für die Betreuung von Wohnungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG im Landkreis Hildesheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hausmeisterdienstleistungen für Asylbewerberwohnungen
Referenznummer: 2025-192
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Hausmeisterdienstleistungen für die Betreuung von Wohnungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG im Landkreis Hildesheim.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Bad Salzdetfurth, Diekholzen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Der zu vergebene Auftrag umfasst die Betreuung von aktuell 522 Wohnungen in verschiedenen Gemeinden bzw. Ortschaften im Kreisgebiet. Es kommt regelmäßig zu Anpassungen durch Beendigung von Mietverhältnissen und Neuanmietungen. Da ein akuter Bedarf an Wohnraum besteht erfolgt im Verlauf des Jahres 2025 eine vermehrte Anmietung von Wohnungen, sodass sich die derzeitige Anzahl an Wohnungen insgesamt erhöhen wird. Der Auftrag ist unterteilt in 6 Gebietslose. Die detaillierten Anforderungen und Bedürfnisse sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Entwurf der Dienstleistungsvereinbarung zu entnehmen. Vertragslaufzeit:01.01.2026 bis 31.10.2027 mit einer Verlängerungsoption von 1 Jahr bis zum 31.10.2028.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die einzelnen Wohnungen befinden sich in folgenden Gebieten: Los 1: Bad Salzdetfurth und Diekholzen - Los 2: Bockenem und Holle - Los 3: Lamspringe und Sibbesse - Los 4: Freden, Alfeld und SG Leinebergland / Duingen - Los 5: Elze, SG Leinebergland / Gronau und Nordstemmen - Los 6: Giesen, Harsum, Algermissen, Schellerten, Söhlde, Sarstedt
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Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Postleitzahl: 31134
Stadt: Hildesheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hildesheim 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption von 1 Jahr bis zum 31.10.2028.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Bockenem, Holle
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Lamspringe, Sibbesse
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Freden, Alfeld, SG Leinebergland/Duingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Elze, Nordstemmen, SG Leinebergland/Gronau
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Giesen, Harsum, Algermissen, Schellerten, Söhlde, Sarstedt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-11-18 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019.docx (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Dienstleistungsvereinbarung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
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Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
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Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Hildesheim
Nationale Registrierungsnummer: 03254-0-60
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Postleitzahl: 31134
Postort: Hildesheim
Region: Hildesheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: 103 - Hauptamt
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de 📧
Telefon: +49 51213091251 📞
URL: https://www.landkreishildesheim.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTKUFWFQ8/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTKUFWFQ8 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTKUFWFQ8 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYTKUFWFQ8# Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 10.11.2025. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5111207807 📞
Fax: +49 5111205770 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 200-683797 (2025-10-16)