Es wird ein inverses konfokales Laser-Scanning Mikroskop beschafft, welches sowohl reguläre Aufnahmen erlaubt als auch die Option bietet Strukturen aufzulösen, die kleiner als die Beugunsgrenze des Lichtes sind. Chromosomen-Regionen und Interaktionen von Chromosomen mit der Zellkernmembran sind wichtige Forschungsschwerpunkte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: inverses konfokales Laser-Scanning Mikroskop mit STED Modul
Referenznummer: VgV_2025-022
Kurze Beschreibung:
“Es wird ein inverses konfokales Laser-Scanning Mikroskop beschafft, welches sowohl reguläre Aufnahmen erlaubt als auch die Option bietet Strukturen...”
Kurze Beschreibung
Es wird ein inverses konfokales Laser-Scanning Mikroskop beschafft, welches sowohl reguläre Aufnahmen erlaubt als auch die Option bietet Strukturen aufzulösen, die kleiner als die Beugunsgrenze des Lichtes sind. Chromosomen-Regionen und Interaktionen von Chromosomen mit der Zellkernmembran sind wichtige Forschungsschwerpunkte.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mikroskope📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Stück
Option: Vollservicevertrag für 1 Jahr beginnend nach Ablauf der Gewährleistung” Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vollservicevertrag (inklusive jährlicher Wartung) im Anschluss an die Garantiezeit für 12 Monate” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: k. A.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: melanie.wendland@helmholtz-munich.de📧
Telefon: +49 8931872727📞
Fax: +49 8931873327 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 129-447000 (2025-07-08)