Auftragsbekanntmachung (2025-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienstleistungen für die landkreiseigenen Schulen im Landkreis Ansbach
Referenznummer: LRA-2024-0022
Kurze Beschreibung:
“IT-Dienstleistungen im Bereich Microsoft Office für die landkreiseigenen Schulen im Landkreis Ansbach”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Ansbach beabsichtigt IT-Leistungen zur Unterstützung der landkreiseigenen Schulen beim digitalen Wandel zu vergeben. Ziel der Vergabe ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt IT-Leistungen zur Unterstützung der landkreiseigenen Schulen beim digitalen Wandel zu vergeben. Ziel der Vergabe ist unter anderem die Entlastung der Schulen im Microsoft Office Bereich, die Übernahme der Softwareverteilung sowie die Unterstützung bei der Realisierung und der Pflege einer Windows-AD Hybridstellung. Der Betreuungsumfang der Ausschreibung umfasst 24 Schulstandorte zzgl. aller Nebengebäude, Turnhallen, Außenstandorte usw. sowie zwei Schülerwohnheimen im Gebiet des Landkreises Ansbach.
Die Leistung wird im Gesamten vergeben. Es erfolgt keine Losaufteilung.
Die Pflicht zur Erbringung der IT-Leistungen beginnt am 01.07.2025. Sie endet mit Ablauf des 30.06.2028. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit - also bis zum 29.04.2028 - dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Beim Ausüben der Option verlängert sich die Vertragslaufzeit bis einschließlich zum 30.06.2029.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept inkl. der Kalkulation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vor-Ort Präsentation am Landratsamt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht
bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 057-184523 (2025-03-20)