KHN - Gesamtmaßnahme | Trockenbauarbeiten (2. Verfahren)

Kreis Steinburg

Trockenbauarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-30 Auftragsbekanntmachung
2026-01-02 Auftragsbekanntmachung
2026-01-05 Auftragsbekanntmachung
2026-01-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KHN - Gesamtmaßnahme | Trockenbauarbeiten (2. Verfahren)
Referenznummer: K-STEINBURG-2025-0088
Kurze Beschreibung: Trockenbauarbeiten
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
- Büro-Trennwände aus Gipskarton einseitig beplanken. - ca. 1.700m² - Ausführung von Schachtbekleidungen zum Teil in F90 Qualität. - ca. 300m² - Ausführung von Unterdecken aus gelochten Metallkassetten - ca. 1.350m² - Ausführung von gelochten Akustik-GK-Decken mit Rindlochung/Quadratlochung und GK-Friesen - ca. 1500m² - Ausführung von GK-Dachbekleidungen in F30 - ca. 190m²
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-16 📅
Datum des Endes: 2026-07-15 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Steinburg 🏙️
Postanschrift: Viktoriastr. 16-18
Postleitzahl: 25524
Stadt: Itzehoe
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Nach Insolvenz des ursprünglich beauftragten Unternehmens und Kündigung des Vertrages gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ist eine zeitnahe Neuvergabe der Trockenbauarbeiten erforderlich. Der Trockenbau stellt eine zwingende Vorleistung für mehrere technische Folgegewerke dar; ohne dessen Fertigstellung sind technische Abnahmen fördermittelrelevanter Anlagenteile nicht möglich. Für die Bestätigung und Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel ist ein festes, förderrechtlich vorgegebenes Zeitfenster einzuhalten. Ein Fristversäumnis würde den Entfall von Fördermitteln in erheblicher Höhe zur Folge haben und einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Eine äußerste Dringlichkeit im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegt nicht vor, da keine Gefahrenlage besteht, die einen Verzicht auf den offenen Wettbewerb rechtfertigen würde. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb scheidet daher aus. Gleichzeitig ist die Einhaltung der regulären Angebotsfristen eines offenen Verfahrens objektiv nicht möglich, da das verbleibende Zeitfenster für Vergabe, Ausführung, Abnahmen und Abrechnung andernfalls nicht ausreichen würde. Die Dringlichkeit beruht auf einem unvorhersehbaren, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Ereignis (Insolvenz des Auftragnehmers) und ist nicht selbst verursacht. Die Durchführung eines offenen Verfahrens mit Fristverkürzung gemäß § 15 Abs. 3 VgV stellt daher das mildeste geeignete Mittel dar. Der Wettbewerb bleibt gewahrt, während zugleich eine rechtzeitige Wiederaufnahme der Bauleistungen ermöglicht wird. Nach Abwägung aller Umstände ist das offene Verfahren mit Fristverkürzung erforderlich, geeignet und angemessen, um den drohenden Verlust erheblicher Fördermittel sowie weitere Bauzeitverzögerungen und Folgeschäden zu vermeiden.
Mehr anzeigen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Steinburg Langer Peter 27 a 25524 Itzehoe Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-16 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Kreis Steinburg Langer Peter 27 a 25524 Itzehoe Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert, ausgenommen hiervon sind das Formblatt 213 sowie das Leistungsverzeichnis!
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten alle Ausschlussgründe nach GWB und VgV; im Übrigen gelten alle hier aufgelisteten Ausschlussgründe.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreis Steinburg
Nationale Registrierungsnummer: 01061-0000-66
Postanschrift: Langer Peter 27 a
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Region: Steinburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Steinburg
E-Mail: dau@steinburg.de 📧
Telefon: +49 482169608 📞
Fax: +49 4821699608 📠
URL: www.steinburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2025-0088 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2025-0088 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name: VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 001-001527 (2025-12-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-02)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 002-001836 (2026-01-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-05)
Verfahren
Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
Nach Insolvenz des ursprünglich beauftragten Unternehmens und der daraufhin erfolgten Kündigung des Vertrags gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ist eine zeitnahe Neuvergabe der Trockenbauarbeiten erforderlich. Die Trockenbauarbeiten stellen eine zwingende Vorleistung für mehrere technische Folgegewerke dar. Ohne deren Fertigstellung sind die technischen Abnahmen fördermittelrelevanter Anlagenteile nicht möglich. Das für die Bestätigung und Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel maßgebliche, förderrechtlich vorgegebene Zeitfenster war bei ordnungsgemäßem Verlauf des ursprünglichen Vertrags einhaltbar; erst durch die unvorhersehbare Insolvenz des Auftragnehmers und die notwendige Vertragskündigung ist eine zeitkritische Situation entstanden. Ein Fristversäumnis hätte den vollständigen oder teilweisen Entfall erheblicher Fördermittel sowie einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zur Folge. Eine besondere Dringlichkeit im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegt nicht vor, da keine Gefahrenlage besteht, die einen Verzicht auf den offenen Wettbewerb rechtfertigen würde. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb scheidet daher aus. Gleichzeitig ist die Einhaltung der regulären Angebotsfristen eines offenen Verfahrens objektiv nicht möglich, da das verbleibende Zeitfenster für Vergabe, Ausführung der Leistungen, technische Abnahmen und förderrechtliche Abrechnung andernfalls nicht ausreichen würde. Die Dringlichkeit beruht auf einem unvorhersehbaren, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Ereignis (Insolvenz des Auftragnehmers) und ist nicht auf ein vergaberechtswidriges oder organisationsbedingtes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen. Die Durchführung eines offenen Verfahrens mit Fristverkürzung gemäß § 15 Abs. 3 VgV stellt daher das mildeste geeignete Mittel dar. Der Wettbewerb bleibt gewahrt, während gleichzeitig eine rechtzeitige Wiederaufnahme der Bauleistungen ermöglicht wird. Nach Abwägung aller Umstände ist das offene Verfahren mit Fristverkürzung geeignet und angemessen, um den drohenden Verlust erheblicher Fördermittel sowie weitere Bauzeitverzögerungen und Folgeschäden zu vermeiden.
Mehr anzeigen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-21 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-21 10:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 003-004296 (2026-01-05)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-06)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-22 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-22 10:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 004-006210 (2026-01-06)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕