Auftragsbekanntmachung (2025-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KHN - Gesamtmaßnahme | Trockenbauarbeiten (2. Verfahren)
Referenznummer: K-STEINBURG-2025-0088
Kurze Beschreibung:
“Trockenbauarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Büro-Trennwände aus Gipskarton einseitig beplanken. - ca. 1.700m²
- Ausführung von Schachtbekleidungen zum Teil in F90 Qualität. - ca. 300m²
- Ausführung...”
Beschreibung der Beschaffung
- Büro-Trennwände aus Gipskarton einseitig beplanken. - ca. 1.700m²
- Ausführung von Schachtbekleidungen zum Teil in F90 Qualität. - ca. 300m²
- Ausführung von Unterdecken aus gelochten Metallkassetten - ca. 1.350m²
- Ausführung von gelochten Akustik-GK-Decken mit Rindlochung/Quadratlochung und GK-Friesen - ca. 1500m²
- Ausführung von GK-Dachbekleidungen in F30 - ca. 190m²
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-16 📅
Datum des Endes: 2026-07-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Nach Insolvenz des ursprünglich beauftragten Unternehmens und Kündigung des Vertrages gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ist eine zeitnahe Neuvergabe der...”
Beschleunigtes Verfahren
Nach Insolvenz des ursprünglich beauftragten Unternehmens und Kündigung des Vertrages gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ist eine zeitnahe Neuvergabe der Trockenbauarbeiten erforderlich. Der Trockenbau stellt eine zwingende Vorleistung für mehrere technische Folgegewerke dar; ohne dessen Fertigstellung sind technische Abnahmen fördermittelrelevanter Anlagenteile nicht möglich.
Für die Bestätigung und Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel ist ein festes, förderrechtlich vorgegebenes
Zeitfenster einzuhalten. Ein Fristversäumnis würde den Entfall von Fördermitteln in erheblicher
Höhe zur Folge haben und einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
Eine äußerste Dringlichkeit im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegt nicht vor, da keine Gefahrenlage
besteht, die einen Verzicht auf den offenen Wettbewerb rechtfertigen würde. Ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb scheidet daher aus.
Gleichzeitig ist die Einhaltung der regulären Angebotsfristen eines offenen Verfahrens objektiv nicht
möglich, da das verbleibende Zeitfenster für Vergabe, Ausführung, Abnahmen und Abrechnung andernfalls
nicht ausreichen würde. Die Dringlichkeit beruht auf einem unvorhersehbaren, vom Auftraggeber
nicht zu vertretenden Ereignis (Insolvenz des Auftragnehmers) und ist nicht selbst verursacht.
Die Durchführung eines offenen Verfahrens mit Fristverkürzung gemäß § 15 Abs. 3 VgV stellt daher
das mildeste geeignete Mittel dar. Der Wettbewerb bleibt gewahrt, während zugleich eine rechtzeitige
Wiederaufnahme der Bauleistungen ermöglicht wird.
Nach Abwägung aller Umstände ist das offene Verfahren mit Fristverkürzung erforderlich, geeignet und
angemessen, um den drohenden Verlust erheblicher Fördermittel sowie weitere Bauzeitverzögerungen
und Folgeschäden zu vermeiden.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Steinburg
Langer Peter 27 a
25524 Itzehoe
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
“Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.” Körper überprüfen
Name: VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 001-001527 (2025-12-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-05) Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Nach Insolvenz des ursprünglich beauftragten Unternehmens und der daraufhin erfolgten Kündigung des Vertrags gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ist eine zeitnahe...”
Beschleunigtes Verfahren
Nach Insolvenz des ursprünglich beauftragten Unternehmens und der daraufhin erfolgten Kündigung des Vertrags gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B ist eine zeitnahe Neuvergabe der Trockenbauarbeiten erforderlich.
Die Trockenbauarbeiten stellen eine zwingende Vorleistung für mehrere technische Folgegewerke dar. Ohne deren Fertigstellung sind die technischen Abnahmen fördermittelrelevanter Anlagenteile nicht möglich. Das für die Bestätigung und Auszahlung bereits bewilligter Fördermittel maßgebliche, förderrechtlich vorgegebene Zeitfenster war bei ordnungsgemäßem Verlauf des ursprünglichen Vertrags einhaltbar; erst durch die unvorhersehbare Insolvenz des Auftragnehmers und die notwendige Vertragskündigung ist eine zeitkritische Situation entstanden. Ein Fristversäumnis hätte den vollständigen oder teilweisen Entfall erheblicher Fördermittel sowie einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zur Folge.
Eine besondere Dringlichkeit im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegt nicht vor, da keine Gefahrenlage besteht, die einen Verzicht auf den offenen Wettbewerb rechtfertigen würde. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb scheidet daher aus.
Gleichzeitig ist die Einhaltung der regulären Angebotsfristen eines offenen Verfahrens objektiv nicht möglich, da das verbleibende Zeitfenster für Vergabe, Ausführung der Leistungen, technische Abnahmen und förderrechtliche Abrechnung andernfalls nicht ausreichen würde. Die Dringlichkeit beruht auf einem unvorhersehbaren, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Ereignis (Insolvenz des Auftragnehmers) und ist nicht auf ein vergaberechtswidriges oder organisationsbedingtes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen.
Die Durchführung eines offenen Verfahrens mit Fristverkürzung gemäß § 15 Abs. 3 VgV stellt daher das mildeste geeignete Mittel dar. Der Wettbewerb bleibt gewahrt, während gleichzeitig eine rechtzeitige Wiederaufnahme der Bauleistungen ermöglicht wird. Nach Abwägung aller Umstände ist das offene Verfahren mit Fristverkürzung geeignet und angemessen, um den drohenden Verlust erheblicher Fördermittel sowie weitere Bauzeitverzögerungen und Folgeschäden zu vermeiden.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-21 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 26
Quelle: OJS 2026/S 003-004296 (2026-01-05)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-06) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-22 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25
Quelle: OJS 2026/S 004-006210 (2026-01-06)