Kita und Verwaltung, Prentzelstr. 6, 58095 Hagen - Neubau von Kälte- und MSR-Technik für das angrenzende Museum

Stadt Hagen

Neubau von Kälte- und MSR-Technik für das angrenzende Museum

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-19 Auftragsbekanntmachung
2026-01-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kita und Verwaltung, Prentzelstr. 6, 58095 Hagen - Neubau von Kälte- und MSR-Technik für das angrenzende Museum
Referenznummer: 2025-10_151 OV
Kurze Beschreibung: Neubau von Kälte- und MSR-Technik für das angrenzende Museum
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Kälteerzeugung - Wärmerückgewinnung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Kälteerzeugung - Wärmerückgewinnung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst# Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Kita Prentzelstraße 6
Postleitzahl: 58095
Stadt: Hagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hagen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: MSR-Technik Kältemaschine / Einbindung
Beschreibung der Beschaffung: MSR-Technik Kältemaschine / Einbindung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-20 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-20 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-08 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der/die Bieter*in die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte,
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Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte über diesen Fragebogen die Eigenerklärungen abgeben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG ermöglicht es Bauunternehmern, den vollständigen Rechnungsbetrag ohne Abzug der Bauabzugssteuer zu erhalten. Ohne diese Bescheinigung sind Auftraggeber verpflichtet, 15% des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt auf Antrag des Bauunternehmers ausgestellt und bestätigt dessen steuerliche Zuverlässigkeit. Sie ist in der Regel für drei Jahre gültig und sollte rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung als Mitglied der Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen gem. § 6a Nr. 3a VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Sofern Sie in die engere Wahl kommen, sind die Referenzen duch den Referenzgebenden zu bestätigen.
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz gem. § 6 a Nr. 2c VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Umsatz muss vom Unternehmen jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben werden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen ausgestellt und darf max. 3 Monate alt sein.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung wird von der Kommunalbehörde (Stadtkasse) des Firmensitzes ausgestellt.
Ur-/Angebotskalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausländische Dokumente sind zusätzlich in einer deutschen Übersetzung beizufügen. Die jeweils nationalen gesetzlich oder tariflich geltenden Bestimmungen sind zwingend einzuhalten. Als Ansprechpartner*in muss eine deutschsprachige Bauleitung benannt werden. Die DGNB-Zertifizierungen müssen gewährleistet sein, siehe Leistungsbeschreibung.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber/die öffentliche Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber*in maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
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Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist. Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den/die öffentliche*n Auftraggeber*in (Sektorenauftraggeber*in) oder den/die Wirtschaftsteilnehmer*in geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in gegen seine/ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftraggeberin - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in gegen seine/ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftraggeberin - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
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Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines/ihres Wissens gegen seine/ihre umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
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Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in seines/ihres Wissens gegen seine/ihre
sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmer*in zahlungsunfähig?
Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmer*in in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmrs/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Wirtschaftsteilnehmer/Die Wirtschaftsteilnehmerin befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr.
4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
5 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in einen Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber/die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmer*in mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
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Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem/der Wirtschaftsteilnehmer*in und einem öffentlichen Auftraggeber/einer öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber*in geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmer*in in einer der folgenden Situationen: a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber/einer öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggeber *in verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d) Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers/der öffentlichen Auftraggeberin oder Sektorenauftraggebers/Sektorenauftrageberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hagen
Nationale Registrierungsnummer: 05914-31001-55
Postanschrift: Rathausstr. 11
Postleitzahl: 58095
Postort: Hagen
Region: Hagen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle für Bauprojekte
E-Mail: bauvergaben@stadt-hagen.de 📧
Telefon: +49 23312073775 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YTK0NENSA/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YTK0NENSA 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXTJYY6YTK0NENSA 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YTK0NENSA# Zur eindeutigen Beschreibung der geforderten Leistungen können im Leistungsverzeichnis Hersteller- und Typenbezeichnungen sowie Vergleichsmodell genannt sein. Diese Angaben dienen ausschließlich der technischen Orientierung und stellen keine unzulässige Produktvorgabe dar. Bietende sind berechtigt, gleichwertige Produkte anderer Hersteller*innen anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen (z. B. technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Zertifikate) nachzuweisen. Werden im Angebot keine eigenen Hersteller- oder Typenangaben gemacht, gelten die im Leistungsverzeichnis genannten Vergleichsmodelle als verbindliche Grundlage für die Ausführung der Leistung. Sofern im Leistungsverzeichnis keine Vergleichsmodelle benannt sind und Bietende keine Hersteller- oder Typenangaben macht, werden diese im Rahmen der Angebotsprüfung gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben nachgefordert. Die Nachforderung erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Vorlage, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung weitere Nachweise zur Gleichwertigkeit anzufordern. Als Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Excel-Liste "Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx" zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Excel-Tabelle ein zweites Tabellenblatt für die Kriterien enthält. Dieses Tabellenblatt ist mit auszufüllen. Die Abgabe des Angebotes im GAEB-Format ist erwünscht. Die Formulare VVB 221 und VVB 222 sind auf Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichen. Hinweis: Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
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Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: +49 2514110
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514110 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 246-850345 (2025-12-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-06)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-26 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-26 12:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-06+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Eingehenden Bieternachrichten mit Bitte um verlängerung der Angebotsfrist wurde nach Bestätigung von 65 nachgegangen und auf den 26.01.26 verschoben.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-01-06 📅
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ddb748d0-4ee9-4398-be85-ceea82bc26a2-01
Quelle: OJS 2026/S 004-006594 (2026-01-06)