Die KlinikumRegionHannover GmbH (KRH) beabsichtigt am Standort des Klinikums Nordstadt die Liegenschaft des Haus B in Betrieb zu nehmen. Das Haus ist unmittelbar vor der eigentlich geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2013 durch einen Akutwasserschaden in wesentlichen Teilen betroffen gewesen. Die anschließende Sanierung der weitreichenden Wasserschäden führte in Folge in fast allen Gewerken und Bauteilen zu teils erheblichen und weitreichenden Rückbauten in unterschiedlicher Tiefe. Neben der Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes wurde eine dezidierte Bestandsaufnahme und Bewertung des bauseits vorhandenen Ausbaustandards hinsichtlich Wiederverwertbarkeit und Abgleich mit den gültigen technischen Rahmenbedingungen zur Baugenehmigung von 2011 vorgenommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klinikum Nordstadt - Haus B: Rufanlage
Referenznummer: VE4-11 Rufanlage
Kurze Beschreibung:
Die KlinikumRegionHannover GmbH (KRH) beabsichtigt am Standort des Klinikums Nordstadt die Liegenschaft des Haus B in Betrieb zu nehmen. Das Haus ist unmittelbar vor der eigentlich geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2013 durch einen Akutwasserschaden in wesentlichen Teilen betroffen gewesen. Die anschließende Sanierung der weitreichenden Wasserschäden führte in Folge in fast allen Gewerken und Bauteilen zu teils erheblichen und weitreichenden Rückbauten in unterschiedlicher Tiefe. Neben der Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes wurde eine dezidierte Bestandsaufnahme und Bewertung des bauseits vorhandenen Ausbaustandards hinsichtlich Wiederverwertbarkeit und Abgleich mit den gültigen technischen Rahmenbedingungen zur Baugenehmigung von 2011 vorgenommen.
Die KlinikumRegionHannover GmbH (KRH) beabsichtigt am Standort des Klinikums Nordstadt die Liegenschaft des Haus B in Betrieb zu nehmen. Das Haus ist unmittelbar vor der eigentlich geplanten Inbetriebnahme im Jahr 2013 durch einen Akutwasserschaden in wesentlichen Teilen betroffen gewesen. Die anschließende Sanierung der weitreichenden Wasserschäden führte in Folge in fast allen Gewerken und Bauteilen zu teils erheblichen und weitreichenden Rückbauten in unterschiedlicher Tiefe. Neben der Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes wurde eine dezidierte Bestandsaufnahme und Bewertung des bauseits vorhandenen Ausbaustandards hinsichtlich Wiederverwertbarkeit und Abgleich mit den gültigen technischen Rahmenbedingungen zur Baugenehmigung von 2011 vorgenommen.
Im Gebäude B des Klinikum Nordstadt in Hannover ist eine bestehende Rufanlage Fabrikat Tyco von Zettler wieder zu ertüchtigen. Das bestehende System beinhaltet eine Rufanlage in Bettenzimmern, Nasszellen, Dienstzimmern etc. aus den üblichen Komponenten. Je Ebene ist ein behindertengerechtes WC vorhanden welches im Stationsbus integriert ist. Zusätzlich hierzu befinden sich in den Fluren Flurdisplays. Die Teilnehmer werden über einen Stations- und Zimmerbus vernetzt und auf einen zentralen Abfrageplatz je Etage aufgeschaltet
Im Gebäude B des Klinikum Nordstadt in Hannover ist eine bestehende Rufanlage Fabrikat Tyco von Zettler wieder zu ertüchtigen. Das bestehende System beinhaltet eine Rufanlage in Bettenzimmern, Nasszellen, Dienstzimmern etc. aus den üblichen Komponenten. Je Ebene ist ein behindertengerechtes WC vorhanden welches im Stationsbus integriert ist. Zusätzlich hierzu befinden sich in den Fluren Flurdisplays. Die Teilnehmer werden über einen Stations- und Zimmerbus vernetzt und auf einen zentralen Abfrageplatz je Etage aufgeschaltet
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Die Baustelle befindet sich im KRH Klinikum Hannover Nordstadt, in der Liegenschaft Haus B
Postanschrift: Haltenhoffstraße 41
Postleitzahl: 30167
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️
Dauer: 9 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Für die Nachforderungen gelten die Regelungen der VOB/A EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gewerbeanmeldung: Vorlage einer zum Tag der Frist zur Angebotsabgabe gültigen Gewerbeanmeldung.
Eintragung in die Handwerksrolle: Vorlage eines zum Tag der Frist zur Angebotsabgabe gültigen Nachweises zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/ A vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Anforderungen an Referenzen: 1. Vorlage von drei Referenzen, die mindestens Folgendes umfassen: Die Vergleichbarkeit setzt insbesondere voraus, dass es sich um abgeschlossene Referenzen handelt, die einen Auftragswert von mind. 80.000 EUR netto umfassen und aus dem Leistungsbereich der Ausschreibung Kommunikationsanlagen stammt. Die Abnahme der in der jeweiligen Referenz erbrachten Leistungen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, gemessen vom Ablauf der Angebotsfrist Vorlage von einer Referenz, die mindestens Folgendes umfasst: Abschluss eines Auftrags im Bereich Ruf- und Kommunikationsanlagen, welcher eine Health-Care Immobile zum Auftragsgegenstand hatte. Die Abnahme der in der Referenz erbrachten Leistungen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, gemessen vom Ablauf der Angebotsfrist
Anforderungen an Referenzen: 1. Vorlage von drei Referenzen, die mindestens Folgendes umfassen: Die Vergleichbarkeit setzt insbesondere voraus, dass es sich um abgeschlossene Referenzen handelt, die einen Auftragswert von mind. 80.000 EUR netto umfassen und aus dem Leistungsbereich der Ausschreibung Kommunikationsanlagen stammt. Die Abnahme der in der jeweiligen Referenz erbrachten Leistungen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, gemessen vom Ablauf der Angebotsfrist Vorlage von einer Referenz, die mindestens Folgendes umfasst: Abschluss eines Auftrags im Bereich Ruf- und Kommunikationsanlagen, welcher eine Health-Care Immobile zum Auftragsgegenstand hatte. Die Abnahme der in der Referenz erbrachten Leistungen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, gemessen vom Ablauf der Angebotsfrist
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindesumsätze: Der durchschnittliche Mindestumsatz im Tätigkeitsfeld der Ausschreibung (Ruf- und Kommunikationsanlagen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt mindestens 300.000 Euro netto.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHV50AC
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 102-343505 (2025-05-27)