Erwerb eines LKWs, komplett elektrisch betrieben, mit Aufbau als kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitung und Auslegersystem
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kombiniertes elektrisches Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitung und Auslegersystem
Referenznummer: FD15-425-01
Kurze Beschreibung:
“Erwerb eines LKWs, komplett elektrisch betrieben, mit Aufbau als kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitung und Auslegersystem”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammsaugwagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschreibung zur Lieferung eines kommunal betriebenen LKW, vollständig elektrisch betrieben, mit Aufbau als kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung zur Lieferung eines kommunal betriebenen LKW, vollständig elektrisch betrieben, mit Aufbau als kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug mit Wasseraufbereitung und Auslegersystem. Abholung im Werk des Aufbauherstellers, intensive Einweisung der Fahrzeugbediener und Werkstattpersonal im Werk (Fahrzeugaufbauer). Es sind bei der Herstellung des Fahrgestells und des Aufbaues die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, das Gerätesicherheitsgesetz und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln in der aktuellen Fassung der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Die erste Einweisung erfolgt nach Fahrzeugübergabe im Werk des Aufbauherstellers. Eine weitere Einweisung vor Ort nach ca. 4 Wochen. Alle einzelnen Komponenten (LKW Fahrgestell und Hochdruckspül- und Saugfahrzeug Aufbau) sind funktionsfähig einzustellen (Parametriert) und aufeinander abzustimmen. Die technische Abstimmung der Komponenten (Fahrgestell und Aufbau) erfolgt zwischen den beauftragten Lieferanten. Das Fahrzeug ist vollständig befüllt mit allen Betriebsstoffen und sofort Einsatzbereit zu übergeben. Inklusive aller erforderlichen Bedienungsanleitungen, Produktbeschreibungen, UVV, Prüfungen, Dokumentationen, Gefährdungsbeurteilung ("Fahrer, für das Fahrgestell"). Gewährleistung 24 Monate. Erste Wartung und Einweisung der Werkstattmitarbeiter nach Herstellerangaben oder 500 Betriebsstunden oder nach einem Jahr je nachdem was als erstes Eintritt, in Aurich. Ersatzteilversorgung für 10 Jahre ist zu garantieren. Lieferzeit bis spätestens Ende Dezember 2026. Folgende Punkte sind für die Vergabe wichtig: - Das Fahrzeug wird komplett elektrisch Angetrieben und betrieben. Betriebszeit mit vollen Batterien ist für ca. 6 Stunden im Normalbetrieb (b.B. Spülen von Kanälen DN 200 bis DN 1000) zu gewährleisten. - Das Fahrzeug ist in der Konstruktion kompakt und wendig zu halten. - Großer Arbeitsbereich, Hohe Saugtiefe, Kompakte Führung von Saug- und Spülschläuchen mit allen wichtigen Werkzeugen am Arbeitsschacht, - Ausreichende Arbeitsbeleuchtung für Nachteinsätze - Sicherheit im Straßenverkehr durch ausreichende Blitzereinrichtungen im Front-, Seiten und Heckbereich, - Reduzierte Aerosolemission für die Bediener - Es werden ausschließlich Komponenten von Markenherstellern verwendet in Erstausrüsterqualitäten. Zum Beispiel Schläuche von Trelleborg, Danfoss, Festo, Bosch, Rexroth Pneumatik/ Hydraulik, Parker oder vergleichbar. - Alle Leitungen sind dauerhaft zu beschriften - Es ist das aktuelle Fahrgestellmodell zu liefern. Es zählt dabei das Baujahr zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe/ Bestellung. - Mitgelieferte Komponenten vom Fahrgestellhersteller müssen verbaut werden (z. B Kupplungspuffer für den Nebenantrieb)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwassertankwagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrofahrzeuge📦
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, I OG Zimmer 108, 26603 Aurich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Angebot abzugeben.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUREKG#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4931-153308📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 185-631387 (2025-09-25)