Königswinter - Beladung HLF 20

Stadt Königswinter

Lieferung der Beladung für ein HLF 20

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Königswinter - Beladung HLF 20
Referenznummer: 54 22 201d_G
Kurze Beschreibung: Lieferung der Beladung für ein HLF 20
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 54 22 201d_G
Titel: Beladung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-23 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-23 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-23 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärungen Korruption und Russland
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Handelsregisterauszug
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Referenzen vergleichbarer Fahrzeuge aus den letzten Jahren
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem §21 Abs. Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Das Formblatt liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Königswinter
Nationale Registrierungsnummer: 02244 8890
Postanschrift: Drachenfelsstraße 9-11
Postleitzahl: 53639
Postort: Königswinter
Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadtverwaltung@koenigswinter.de 📧
Telefon: 02244 8890 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55935158 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E55935158 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 0221 1473045 📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 236-812625 (2025-12-05)