Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls
er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen.
Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können.
Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Zum Nachweis seiner Erfahrung hat der Bieter Referenzen aus den folgenden Bereichen vorzulegen, bei denen der Schwerpunkt der Leistung in den letzten zehn Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurde:
1. Der Bieter hat durch die Vorlage von einer oder mehreren Referenzen nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von insgesamt mindestens drei Jahren Beratungsleistungen für einen oder mehrere Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor bzw. einer Einrichtung der Europäischen Union erbracht hat. Zum Nachweis kann er mehrere Referenzen einreichen, solange der kumulierte Zeitraum drei Jahre (36 Monate) übersteigt und die einzelne referenzierte Leistung für mindestens drei Monate erbracht wurde.
2. Der Bieter hat durch Vorlage einer Referenz nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr Beratungsleistungen im Bereich von Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen erbracht hat. Der Nachweis ist hier (im Gegensatz zu 1.) nur durch Vorlage einer einzelnen Referenz, nicht durch mehrere, zeitlich gestückelte, zulässig.
3. Der Bieter hat zwei Referenzprojekte anzugeben, die sich auf die Beratung im Umfeld von Digitalisierung oder Transformation einer Verwaltung beziehen. Der Bieter soll in den jeweils referenzierten Projekten insbesondere die Erfahrungen auf dem Gebiet der Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Transformation einer Verwaltung mit Fokus auf öffentliche Forschungsinstitutionen oder privat-wirtschaftliche Innovationsorganisationen darlegen.
Eine Referenz kann den Nachweis über mehrere der angeführten Kriterien führen. Es ist nicht erforderlich, dass für jede Nummer eine eigene Referenz eingereicht wird.
Beispiel: Der Bieter hat eine universitäre Einrichtung über die letzten 4 Jahre bei der Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts ihrer Verwaltung beraten. Diese Referenz erfüllt alle drei Punkte, sodass zum Erreichen der Mindestkriterien nur noch eine weitere Referenz für Punkt 3 (Digitalisierungsprojekt) eingereicht werden muss.
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen sowie für den /die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für denUnterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst aufgesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer derUnterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber;in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Referenzbescheinigungen vor.