Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzuschließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisierungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konzept Digitalisierung
Referenznummer: 338/25
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzuschließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisierungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzuschließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisierungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 540 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzu-schließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissen-schafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisie-rungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Op-timierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiede-nen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt, eine Abrufrahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungs-leistungen zur Erstellung eines Detailkonzepts zur Digitalisierung mit einem Berater abzu-schließen. Konkret soll ein umfassendes Digitalisierungskonzept für die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA), des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE) und des Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) erstellt werden. Dies soll eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Systeme, Prozesse und IT-Strukturen unter Berücksichtigung der Strategie und Vorgaben der MPG sowie der Rah-menbedingungen des öffentlichen Sektors und der speziellen Anforderungen des Wissen-schafts- und Forschungsbereichs sowie eine Bewertung und Einschätzung der Digitalisie-rungspotenziale beinhalten. Darauf basierend soll die Entwicklung von Maßnahmen zur Op-timierung und Erweiterung bestehender Systeme unter Berücksichtigung der verschiede-nen Bereiche der Verwaltung, sowie die Gestaltung eines Konzeptes einer zukunftsfähigen End-to-End-Digitalisierungsstrategie unter Einbezug der Kund*innenperspektive erfolgen.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#,
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Dauer: 6 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um jeweils 4 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Postanschrift: Giessenbachstrasse 1
Postleitzahl: 85748
Stadt: Garching
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Am 9. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant.
Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter wenige Tage vor dem 9. September, voraussichtlich am 7. oder 8. September über das Bieterportal bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich deutlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als zwei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Am 9. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant.
Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter wenige Tage vor dem 9. September, voraussichtlich am 7. oder 8. September über das Bieterportal bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich deutlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als zwei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich:
§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich:
§ 123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.
die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
[...]
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2.
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3.
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5.
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7.
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.
das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2.
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3.
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5.
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7.
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.
das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176 2411📞
Fax: +49 89 2176 2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 146-505416 (2025-07-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 540 000 EUR 💰
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Zusätzliche Informationen:
Am 15. und 16. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant.
Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter kurzfristig, voraussichtlich am 10. September, über das Bieterportal bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als drei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Am 15. und 16. September 2025 werden alle Bieter, die ein geeignetes Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen an die Leistung erfüllt, zu einer Präsentation in München eingeladen. Das für die Leistung vorgesehene Projektteam hat sich diesen Termin freizuhalten. Alternativtermine werden nicht gestellt. Eine Teilnahme an der Präsentation ist nicht verpflichtend, sie ist allerdings wertungsrelevant.
Die Einladung und die Mitteilung der exakten Präsentationszeit wird dem Bieter kurzfristig, voraussichtlich am 10. September, über das Bieterportal bekanntgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Frist in der die Angebote nachgefordert werden, voraussichtlich kürzer als üblich ausfallen wird, um den anvisierten Präsentationstermin einhalten zu können. Voraussichtlich wird die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nicht mehr als drei Kalendertage (also u. U. auch über das Wochenende) betragen. Sie wird in jedem Fall an einem Werktag enden.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/ en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-01+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Korrektur des Termins für die Vor-Ort-Präsentation
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d914d9c6-2991-4b5e-960d-f471bcb4d4e8-01
Quelle: OJS 2025/S 147-509138 (2025-08-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 540 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls
er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen.
Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können.
Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Zum Nachweis seiner Erfahrung hat der Bieter Referenzen aus den folgenden Bereichen vorzulegen, bei denen der Schwerpunkt der Leistung in den letzten zehn Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurde:
1. Der Bieter hat durch die Vorlage von einer oder mehreren Referenzen nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von insgesamt mindestens drei Jahren Beratungsleistungen für einen oder mehrere Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor bzw. einer Einrichtung der Europäischen Union erbracht hat. Zum Nachweis kann er mehrere Referenzen einreichen, solange der kumulierte Zeitraum drei Jahre (36 Monate) übersteigt und die einzelne referenzierte Leistung für mindestens drei Monate erbracht wurde.
2. Der Bieter hat durch Vorlage einer Referenz nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr Beratungsleistungen im Bereich von Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen erbracht hat. Der Nachweis ist hier (im Gegensatz zu 1.) nur durch Vorlage einer einzelnen Referenz, nicht durch mehrere, zeitlich gestückelte, zulässig.
3. Der Bieter hat zwei Referenzprojekte anzugeben, die sich auf die Beratung im Umfeld von Digitalisierung oder Transformation einer Verwaltung beziehen. Der Bieter soll in den jeweils referenzierten Projekten insbesondere die Erfahrungen auf dem Gebiet der Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Transformation einer Verwaltung mit Fokus auf öffentliche Forschungsinstitutionen oder privat-wirtschaftliche Innovationsorganisationen darlegen.
Eine Referenz kann den Nachweis über mehrere der angeführten Kriterien führen. Es ist nicht erforderlich, dass für jede Nummer eine eigene Referenz eingereicht wird.
Beispiel: Der Bieter hat eine universitäre Einrichtung über die letzten 4 Jahre bei der Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts ihrer Verwaltung beraten. Diese Referenz erfüllt alle drei Punkte, sodass zum Erreichen der Mindestkriterien nur noch eine weitere Referenz für Punkt 3 (Digitalisierungsprojekt) eingereicht werden muss.
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen sowie für den /die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für denUnterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst aufgesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer derUnterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber;in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Referenzbescheinigungen vor.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls
er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen.
Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können.
Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Zum Nachweis seiner Erfahrung hat der Bieter Referenzen aus den folgenden Bereichen vorzulegen, bei denen der Schwerpunkt der Leistung in den letzten zehn Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurde:
1. Der Bieter hat durch die Vorlage von einer oder mehreren Referenzen nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von insgesamt mindestens drei Jahren Beratungsleistungen für einen oder mehrere Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor bzw. einer Einrichtung der Europäischen Union erbracht hat. Zum Nachweis kann er mehrere Referenzen einreichen, solange der kumulierte Zeitraum drei Jahre (36 Monate) übersteigt und die einzelne referenzierte Leistung für mindestens drei Monate erbracht wurde.
2. Der Bieter hat durch Vorlage einer Referenz nachzuweisen, dass er über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr Beratungsleistungen im Bereich von Hochschulen, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen erbracht hat. Der Nachweis ist hier (im Gegensatz zu 1.) nur durch Vorlage einer einzelnen Referenz, nicht durch mehrere, zeitlich gestückelte, zulässig.
3. Der Bieter hat zwei Referenzprojekte anzugeben, die sich auf die Beratung im Umfeld von Digitalisierung oder Transformation einer Verwaltung beziehen. Der Bieter soll in den jeweils referenzierten Projekten insbesondere die Erfahrungen auf dem Gebiet der Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Transformation einer Verwaltung mit Fokus auf öffentliche Forschungsinstitutionen oder privat-wirtschaftliche Innovationsorganisationen darlegen.
Eine Referenz kann den Nachweis über mehrere der angeführten Kriterien führen. Es ist nicht erforderlich, dass für jede Nummer eine eigene Referenz eingereicht wird.
Beispiel: Der Bieter hat eine universitäre Einrichtung über die letzten 4 Jahre bei der Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts ihrer Verwaltung beraten. Diese Referenz erfüllt alle drei Punkte, sodass zum Erreichen der Mindestkriterien nur noch eine weitere Referenz für Punkt 3 (Digitalisierungsprojekt) eingereicht werden muss.
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen sowie für den /die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für denUnterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst aufgesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer derUnterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber;in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Referenzbescheinigungen vor.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen das Vorliegen der für den Auftrag vorgesehenen technischen Fachkräfte nachweisen.
Hierzu sind Eigenerklärungen darüber erforderlich, dass im Rahmen der Leistungserbringung als Projektleitung eine technische Fachkraft eingesetzt wird, die Mindestanforderungen erfüllt.
Mindestens eine der für die Auftragsausführung vorgesehenen technischen Fachkräfte für die Rolle "Projektleiter" ist namentlich zu benennen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Der Auftraggeber behält sich vor, Studien- und Ausbildungsnachweise anzufordern.
Es sind Angaben zu machen zum Namen, Vornamen, Titel, Studienabschluss und Studiengang, Hochschule und Jahr des Abschlusses der Fachkraft.
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Die eingesetzte Fachkraft muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, davon mindestens:
- 4 Jahre als Führungskraft
- 3 Jahre im Bereich "Beratungsleistungen im Bereich der Managementberatung für Digitalisierung oder Transformation"
Die eingesetzte Fachkraft muss über einen Studienabschluss (Diplom/Masterlevel) in einem der nachfolgenden Fachrichtungen verfügen:
- Wirtschaft,
- Informationsmanagement
- Wirtschaftsingenieurswesen,
- BWL,
- VWL,
- Sonstige Wirtschaftswissenschaften,
- E-Government,
- Public Management,
- Rechtswissenschaft,
- Informationstechnologie (z. B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik oder Elektrotechnik inkl. Nebenfach in Informatik/ Wirtschaft).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen das Vorliegen der für den Auftrag vorgesehenen technischen Fachkräfte nachweisen.
Hierzu sind Eigenerklärungen darüber erforderlich, dass im Rahmen der Leistungserbringung als Projektleitung eine technische Fachkraft eingesetzt wird, die Mindestanforderungen erfüllt.
Mindestens eine der für die Auftragsausführung vorgesehenen technischen Fachkräfte für die Rolle "Projektleiter" ist namentlich zu benennen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Der Auftraggeber behält sich vor, Studien- und Ausbildungsnachweise anzufordern.
Es sind Angaben zu machen zum Namen, Vornamen, Titel, Studienabschluss und Studiengang, Hochschule und Jahr des Abschlusses der Fachkraft.
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Die eingesetzte Fachkraft muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, davon mindestens:
- 4 Jahre als Führungskraft
- 3 Jahre im Bereich "Beratungsleistungen im Bereich der Managementberatung für Digitalisierung oder Transformation"
Die eingesetzte Fachkraft muss über einen Studienabschluss (Diplom/Masterlevel) in einem der nachfolgenden Fachrichtungen verfügen:
- Wirtschaft,
- Informationsmanagement
- Wirtschaftsingenieurswesen,
- BWL,
- VWL,
- Sonstige Wirtschaftswissenschaften,
- E-Government,
- Public Management,
- Rechtswissenschaft,
- Informationstechnologie (z. B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mathematik oder Elektrotechnik inkl. Nebenfach in Informatik/ Wirtschaft).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er
bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er
bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/
müssen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen:
- mindestens 3 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und
- mindestens 1.000.000,00 EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungenoder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden).
Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag
erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der
AG die Anforderung von Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/
müssen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen:
- mindestens 3 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Personen- und Sachschäden und
- mindestens 1.000.000,00 EUR (2-fach maximiert, pro Jahr) für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungenoder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden).
Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag
erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der
AG die Anforderung von Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, E-Mail, Telefon, Internetadresse, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Angaben zur Unternehmensgröße, Leistungsspektrum und Hauptgeschäftstätigkeit, Organisatorische Gliederung, Ggf. amtliches Verzeichnis/Präqualifizierungssystem, Angaben zur Berufs- oder Handelsregistereintragung.
Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die
Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/ sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, E-Mail, Telefon, Internetadresse, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Angaben zur Unternehmensgröße, Leistungsspektrum und Hauptgeschäftstätigkeit, Organisatorische Gliederung, Ggf. amtliches Verzeichnis/Präqualifizierungssystem, Angaben zur Berufs- oder Handelsregistereintragung.
Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die
Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/ sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Bekanntmachung Eignungskriterien
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 75f5f994-acc7-4f2f-bd9d-831725d05e5d-01
Quelle: OJS 2025/S 157-538422 (2025-08-18)