Der Landkreis Starnberg sucht für das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k), die Berufsintegrationsklasse sowie die Deutschklasse am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg geeignete Kooperationspartner, welche in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene pädagogische Fachkräfte und Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellt und in enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg auf der Basis des jeweiligen Lehrplans für die Berufsvorbereitung und eines vom Kooperationspartner selbst erarbeiteten sozialpädagogischen Betreuungs- und Unterstützungskonzepts Bildungsarbeit leistet und eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kooperationspartnerschaften für Berufsintegrationsklassen, Koop. Berufsvorbereitungsjahr und Deutschklassen
Referenznummer: BS_EU_31/25
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg sucht für das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k), die Berufsintegrationsklasse sowie die Deutschklasse am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg geeignete Kooperationspartner, welche in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene pädagogische Fachkräfte und Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellt und in enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg auf der Basis des jeweiligen Lehrplans für die Berufsvorbereitung und eines vom Kooperationspartner selbst erarbeiteten sozialpädagogischen Betreuungs- und Unterstützungskonzepts Bildungsarbeit leistet und eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt.
Der Landkreis Starnberg sucht für das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k), die Berufsintegrationsklasse sowie die Deutschklasse am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg geeignete Kooperationspartner, welche in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene pädagogische Fachkräfte und Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellt und in enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg auf der Basis des jeweiligen Lehrplans für die Berufsvorbereitung und eines vom Kooperationspartner selbst erarbeiteten sozialpädagogischen Betreuungs- und Unterstützungskonzepts Bildungsarbeit leistet und eine Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterricht im Sekundarbereich📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Einrichtung von Klassen des Berufsvorbereitungsjahres am Staatlichen Beruflichen Zentrum Starnberg
Beschreibung der Beschaffung:
Der Kooperationspartner stellt für seinen Unterricht in den Berufsintegrationsklassen, den Deutschklassen sowie dem Koop. Berufsvorbereitungsjahr für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung.
Der Kooperationspartner stellt für seinen Unterricht in den Berufsintegrationsklassen, den Deutschklassen sowie dem Koop. Berufsvorbereitungsjahr für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Auftraggeber stellt für seinen Unterricht sowie für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung. Der Unterricht durch die Berufsschule erfolgt im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg.
Der Auftraggeber stellt für seinen Unterricht sowie für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung. Der Unterricht durch die Berufsschule erfolgt im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg.
Postanschrift: Von-der-Tann-Straße 28
Postleitzahl: 82319
Stadt: Starnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-15 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Kooperationsvertrag enthält die Option, die Laufzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Einrichtung von Berufsintegrationsklassen am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Auftragnehmer stellt für seinen Unterricht sowie für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung. Der Unterricht durch die Berufsschule erfolgt im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg.
Der Auftragnehmer stellt für seinen Unterricht sowie für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung. Der Unterricht durch die Berufsschule erfolgt im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Einrichtung von Deutschklassen am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Auftragnehmer stellt für seinen Unterricht in der/den Deutschklasse(n) sowie für die sozialpädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung. Der Unterricht durch die Berufsschule erfolgt im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg.
Der Auftragnehmer stellt für seinen Unterricht in der/den Deutschklasse(n) sowie für die sozialpädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung. Der Unterricht durch die Berufsschule erfolgt im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Starnberg.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Kooperationspartner stellt für seinen Unterricht in den Berufsintegrationsklassen, den Deutschklassen sowie dem Koop. Berufsvorbereitungsjahr für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung.
Der Kooperationspartner stellt für seinen Unterricht in den Berufsintegrationsklassen, den Deutschklassen sowie dem Koop. Berufsvorbereitungsjahr für die sozialpädagogische Betreuung und für die individuelle Nachbetreuung der Schülerinnen und Schüler eigene Räume im Stadtgebiet Starnberg zur Verfügung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-01 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-01 11:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung ist beschränkt auf eignungsrelevante Unterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftragnehmer setzt pädagogische Fachkräfte sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung ein, welche o über eine einschlägige und abgeschlossene Ausbildung verfügen, o hinsichtlich der pädagogischen Fachkräfte ein abgeschlossenes Studium (mind. Bachelor oder höherwertig) in "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) oder "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) nachweisen sollen und möglichst praktische Unterrichtserfahrung in Integrations-, DAZ- oder Alphabetisierungskursen verfügen, o hinsichtlich der sozialpädagogischen Betreuung über ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium (mind. Bachelor oder höherwertig) verfügen (ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher/-innen - Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspfleger/-innen jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher/-innen anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen), o bevorzugt über Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen, möglichst auch in einem Berufsvorbereitungsjahr und/oder der Berufsintegration, verfügen oder Inhaber der Ausbildungsbefähigung/Ausbildungsberechtigung ("AdA-Schein") sind, o gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt wurden, o bevorzugt mit dem Einsatz prozessorientierter Lernstandserhebungen vertraut sind, o keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis haben, o verfassungsrechtliche Grundwerte glaubhaft vermitteln (Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer setzt pädagogische Fachkräfte sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung ein, welche o über eine einschlägige und abgeschlossene Ausbildung verfügen, o hinsichtlich der pädagogischen Fachkräfte ein abgeschlossenes Studium (mind. Bachelor oder höherwertig) in "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) oder "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) nachweisen sollen und möglichst praktische Unterrichtserfahrung in Integrations-, DAZ- oder Alphabetisierungskursen verfügen, o hinsichtlich der sozialpädagogischen Betreuung über ein einschlägiges, abgeschlossenes Studium (mind. Bachelor oder höherwertig) verfügen (ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher/-innen - Jugend-/Heimerziehung, Heilerziehungspfleger/-innen jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher/-innen anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen), o bevorzugt über Berufserfahrung in der Betreuung von Jugendlichen, möglichst auch in einem Berufsvorbereitungsjahr und/oder der Berufsintegration, verfügen oder Inhaber der Ausbildungsbefähigung/Ausbildungsberechtigung ("AdA-Schein") sind, o gemäß § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen sowie die Mitwirkungspflichten gemäß § 34 IfSG belehrt wurden, o bevorzugt mit dem Einsatz prozessorientierter Lernstandserhebungen vertraut sind, o keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis haben, o verfassungsrechtliche Grundwerte glaubhaft vermitteln (Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB. Ein Ausschluss erfolgt, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB. Ein Ausschluss erfolgt, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DEW5GVA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 145-500813 (2025-07-30)