Auftragsbekanntmachung (2025-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lebensmittel: Nährmittel und Konserven
Reference number: 45_LSB_01-2025-0012
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Nährmitteln, Konserven, Marmeladen und sonstigen Aufstrichen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anlieferung von Nährmitteln, Konserven, Marmeladen und sonstigen Aufstrichen
Mensa Magdeburg,
Mensa Halle
Landessportschule Sachsen-Anhalt
keine...”
Beschreibung der Beschaffung
Anlieferung von Nährmitteln, Konserven, Marmeladen und sonstigen Aufstrichen
Mensa Magdeburg,
Mensa Halle
Landessportschule Sachsen-Anhalt
keine Losaufteilung.
Der Vertrag tritt am 01.02.2026 in Kraft. Die feste Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und endet somit am 31.01.2027. Der Auftraggeber räumt sich vertraglich die Möglichkeit über zwei (2x1) Optionsjahre ein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-21 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 110/143/46106
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügefrist (§ 160 Abs. 3 GWB):
Ein Bieter muss erkannte Vergabeverstöße unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Spätestens 10 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügefrist (§ 160 Abs. 3 GWB):
Ein Bieter muss erkannte Vergabeverstöße unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis des Verstoßes muss die Rüge erfolgen.
Bei Bekanntmachungsfehlern: spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Frist zur Einreichung des Nachprüfungsantrags (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB):
Nach Ablehnung der Rüge durch den Auftraggeber hat der Bieter 15 Kalendertage Zeit, einen Antrag bei der Vergabekammer zu stellen.
Zuschlagsverbot und Informationsfrist (§ 134 GWB):
Der Auftraggeber muss alle Bieter über die Zuschlagsentscheidung informieren.
Danach gilt eine Wartefrist von 15 Kalendertagen bis zum Vertragsabschluss.
Wird die Information elektronisch oder per Fax übermittelt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 203-694204 (2025-10-21)