Lieferung eines Differenzielles-Absorptions-Lidar (DIAL) für Profilmessungen des atmosphärischen Wasserdampfs und einer mobilen Radiosondenstation Cirrus Sounding System MW51
Lieferung eines Differenzielles-Absorptions-Lidar (DIAL) für Profilmessungen des atmosphärischen Wasserdampfs und einer mobilen Radiosondenstation Cirrus Sounding System MW51
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Differenzielles-Absorptions-Lidar (DIAL) für Profilmessungen des atmosphärischen Wasserdampfs und einer mobilen Radiosondenstation Cirrus Sounding System MW51
Referenznummer: 2025-11252
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Differenzielles-Absorptions-Lidar (DIAL) für Profilmessungen des atmosphärischen Wasserdampfs und einer mobilen Radiosondenstation Cirrus...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Differenzielles-Absorptions-Lidar (DIAL) für Profilmessungen des atmosphärischen Wasserdampfs und einer mobilen Radiosondenstation Cirrus Sounding System MW51
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Meteorologische Instrumente📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 223 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Differenzielles-Absorptions-Lidar (DIAL) für Profilmessungen des atmosphärischen Wasserdampfs und einer mobilen Radiosondenstation Cirrus...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Differenzielles-Absorptions-Lidar (DIAL) für Profilmessungen des atmosphärischen Wasserdampfs und einer mobilen Radiosondenstation Cirrus Sounding System MW51
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Ort der Leistung: Leipzig🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-27 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 17
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“30 Tage netto”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig; Referat 38 - 1
Nationale Registrierungsnummer: ddd
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 9770📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig; Referat 38 - 1
Nationale Registrierungsnummer: ddd
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 9770📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 173-589580 (2025-09-09)