Auftragsbekanntmachung (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Gerätewagen Dekontamination
Referenznummer: LKSLF 026/25
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Gerätewagens - Dekontamination (gemäß technischer Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen vom 29.11.20222 und DIN 14555-22)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Gerätewagens - Dekontamination (gemäß technischer Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen vom 29.11.20222 und DIN 14555-22)...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Gerätewagens - Dekontamination (gemäß technischer Richtlinie Gerätewagen Dekontamination Thüringen vom 29.11.20222 und DIN 14555-22) entsprechend der Leistungsbeschreibung und bestehend aus
-Fahrgestell
-feuerwehrtechnischer Aufbau
-feuerwehrtechnische Beladung
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Amt für Bevölkerungsschutz”
Ort der Leistung: Saalfeld-Rudolstadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-09 📅
Datum des Endes: 2027-07-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-30 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle;...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate bis zur Angebotsfrist) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (124 LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben.
Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (124 LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben.
Eintragung in ein Berufsregister gemäß Eigenerklärung.
Als Nachweis und mittels Dritterklärung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
Anstelle der vorgenannten Einzelnachweise wird die Vorlage eines aktuellen Zertifikates über die Präqualifizierung akzeptiert
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlung erfolgt nach Abnahme und Überführung des Fahrzeuges durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Für die Zahlung gelten die beigefügten...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung erfolgt nach Abnahme und Überführung des Fahrzeuges durch das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Für die Zahlung gelten die beigefügten "Besonderen" und "Zusätzlichen" Vertragsbedingungen sowie die Vorgaben der VOL/B in der geltenden Fassung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- gemäß Formblatt 634 Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen
- gemäß Formblatt 635: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe...”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDCYTNAS906X#
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Deutschen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDCYTNAS906X#
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Deutschen Vergabeportal (DTVP) zum Download bereit. Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal bearbeitet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers. Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361573321254📞
Fax: +49 361573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Überprüfungsstelle:
Vergabekammer beim Thüringer Verwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen nach den Bestimmungen des § 160 GWB.
Gemäß §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Überprüfungsstelle:
Vergabekammer beim Thüringer Verwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen nach den Bestimmungen des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsauftrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 186-636057 (2025-09-25)