Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 DIN 14530-5 auf einem passenden Fahrgestell mit Straßenantrieb und Beladung für die Feuerwehr für die Feuerwehr 76359 Marxzell; aufgeteilt in zwei Lose. Ausschreibung entsprechend DIN 14530-5, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 DIN 14530-5 für die Feuerwehr 76359 Marxzell
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 DIN 14530-5 auf einem passenden Fahrgestell mit Straßenantrieb und Beladung für die Feuerwehr für die Feuerwehr...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 DIN 14530-5 auf einem passenden Fahrgestell mit Straßenantrieb und Beladung für die Feuerwehr für die Feuerwehr 76359 Marxzell; aufgeteilt in zwei Lose.
Ausschreibung entsprechend DIN 14530-5, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Fahrgestell mit Straßenantrieb sowie feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 gemäß Leistungsbeschreibung.”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 gemäß Leistungsbeschreibung”
Dauer: 18 (MONTH)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß Leistungsbeschreibung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 2f8a9cf4-14e7-4140-a68b-7ca24e6a965e
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bw.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 146-505178 (2025-07-30)