Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von einem Einsatzleitwagen nebst Aufbau (Los 1) und Beladung (Los 2)
Referenznummer: 2025-30
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von einem Einsatzleitwagen nebst Aufbau (Los 1) und Beladung (Los 2) für die Ortsfeuerwehr Bötzow der Gemeinde Oberkrämer.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von einem Einsatzleitwagen nebst Aufbau (Los 1) und Beladung (Los 2) entsprechend der Leistungsbeschreibung.”
Zusätzliche Informationen:
“Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die...”
Zusätzliche Informationen
Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Durch die Freischaltung wird ermöglicht, dass Sie Bieteranfragen zum Vergabeverfahren stellen können und kurzfristig sachdienliche Auskünfte erhalten. Des Weiteren werden alle Antworten Informationen, für das jeweilige Verfahren, an Bieter ausschließlich über den elektronischen Kommunikationsbereich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool einzureichen. Per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes eingereichte Angebote weisen nicht die notwendige Verschlüsselung auf und müssen daher zwingend ausgeschlossen werden. Bei technischen Problemen können Sie sich mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-26 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-26 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeindeverwaltung Oberkrämer
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (Formular 4.7): - mit Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung (Formular 4.7): - mit Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Nachweise zu erbringen. Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung (Formular 4.7): - mit Angabe von mindestens drei erbrachten wesentlichen Referenten aus den letzten drei Jahren mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung (Formular 4.7): - mit Angabe von mindestens drei erbrachten wesentlichen Referenten aus den letzten drei Jahren mit folgenden Angaben: - Auftragsgegenstand - Auftragswert - Zeitraum der Leistungserbringung - Auftraggeber Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme: min. 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Ereignis. (Formular 4.6) Im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme: min. 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Ereignis. (Formular 4.6) Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Nachweise zu erbringen. Die Nachweise können durch eine Präqualifikation ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehende Anforderungen gestellt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder gleichwertig”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: -bei Überschreitung der genannten Lieferfristen für jeden...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: -bei Überschreitung der genannten Lieferfristen für jeden Werktag 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. - Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. -Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU). Es sind Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU). Es sind Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU); gegebenenfalls Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabesetz (Formular 5.4 EU).
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCUHHQ5” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +493318661719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 Absatz 2 GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 Absatz 2 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber." § 160 GWB findet Anwendung: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 082-272895 (2025-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 2025-30-1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-18 📅
Titel: Los 1
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GSF Sonderfahrzeugbau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID DE174256661
Postanschrift: Max-Planck-Straße 9
Postleitzahl: 49767
Postort: Twist
Region: Emsland🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@gute-sonder-fahrzeuge.de📧
Telefon: +4959369322-0📞
Fax: +4959369322-120 📠
URL: http://www.gsf-twist.de🌏
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: G.B.S. Handelsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID DE 295338181
Postanschrift: Zur Hagelschonung 2
Postleitzahl: 14974
Postort: Ludwigsfelde
Region: Teltow-Fläming🏙️
E-Mail: ausschreibung@gbs-brandschutz.de📧
Telefon: +4916097251697📞
Fax: +4933788698-50 📠
URL: http://www.gbs-brandschutz.de🌏
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCUHBE5” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. ...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2025/S 139-480636 (2025-07-22)