An den Hauseingängen bzw. Häuserzeilen unserer Liegenschaften sind Schilder der GEWOFAG bzw. GWG angebracht und sollen nun durch neue Schilder der Münchner Wohnen ersetzt werden. Dafür werden neue Schilder in 2 verschiedenen Größen und je 4 unserer Markenfarben benötigt, inklusive entsprechender Montageplatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Hausschildern
Referenznummer: 2025_203_sts
Kurze Beschreibung:
“An den Hauseingängen bzw. Häuserzeilen unserer Liegenschaften sind Schilder der GEWOFAG bzw.
GWG angebracht und sollen nun durch neue Schilder der Münchner...”
Kurze Beschreibung
An den Hauseingängen bzw. Häuserzeilen unserer Liegenschaften sind Schilder der GEWOFAG bzw.
GWG angebracht und sollen nun durch neue Schilder der Münchner Wohnen ersetzt werden. Dafür werden neue Schilder in 2 verschiedenen Größen und je 4 unserer Markenfarben benötigt, inklusive entsprechender Montageplatten.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schilder und Zubehör📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“An den Hauseingängen bzw. Häuserzeilen unserer Liegenschaften sind Schilder der GEWOFAG bzw.
GWG angebracht und sollen nun durch neue Schilder der Münchner...”
Beschreibung der Beschaffung
An den Hauseingängen bzw. Häuserzeilen unserer Liegenschaften sind Schilder der GEWOFAG bzw.
GWG angebracht und sollen nun durch neue Schilder der Münchner Wohnen ersetzt werden. Dafür werden neue Schilder in 2 verschiedenen Größen und je 4 unserer Markenfarben benötigt, inklusive entsprechender Montageplatten.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 8 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzen”
“Datenübergabe an den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erhält von der Auftraggeberin die benötigten Druckunterlagen als Druck-PDF oder Vektorgrafik (nach...”
Datenübergabe an den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erhält von der Auftraggeberin die benötigten Druckunterlagen als Druck-PDF oder Vektorgrafik (nach Absprache). Der Auftragnehmer muss sich keine Schriftlizenz für die Hausschrift der Münchner Wohnen beschaffen. In der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung wird dem Auftragnehmer ein PDF mit allen Schildervarianten (Größen und Farben) zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762411 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 062-201946 (2025-03-27)