Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 19 Aufzug - Neubau einer integrierten Leitstelle
Reference number: O/VgV/68/08-25/jn
Kurze Beschreibung:
“O/VgV/68/08-25/jn - Los 19 Aufzug (2. Versuch) Neubau einer intigrierten Leitstelle des Landkreis Anhalt-Bitterfeld”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 19
1 Aufzugsanlage mit 2 Haltestellen (1xEG. 1xOG), Geschosshöhe 4,00m mit Schachtentrauchungssystem und Vollunterhaltungsvertrag”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-10 📅
Datum des Endes: 2025-10-10 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
“Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
• 234...”
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
• 124 Eigenerklärung zur Eignung
• 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bestbieter vorzulegen.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die geforderten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ab einem Auftragswert über 30.000 €, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind:
• 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
• Eigenerklaerung Tariftreue
• Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG
• Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen.
Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern
mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht.
Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier
betreffenden Maßnahmen.
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die
unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen
Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann
dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann
dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 047-151140 (2025-03-06)