Lotte GWL Doka Kran

Gemeinde Lotte

Lieferung eines GW-L2 mit Kranaufbau aufgeteilt in Los 1 GW-L Staffel mit Kranaufbau | Teil A - Fahrgestell Los 1 GW-L Staffel mit Kranaufbau | Teil B - Aufbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lotte GWL Doka Kran
Referenznummer: 5425016_G
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines GW-L2 mit Kranaufbau aufgeteilt in Los 1 GW-L Staffel mit Kranaufbau | Teil A - Fahrgestell Los 1 GW-L Staffel mit Kranaufbau | Teil B - Aufbau
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Los 1 GW-L Staffel mit Kranaufbau
Titel: Lieferung eines GW-L2 mit Kranaufbau aufgeteilt in Los 1 GW-L Staffel mit Kranaufbau | Teil A - Fahrgestell Los 1 GW-L Staffel mit Kranaufbau | Teil B - Aufbau
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 49504
Stadt: Lotte
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Wertungskriterien, Vergabeunterlagen Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien) TMB: 30% Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen"): 30%
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-18 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Düsseldorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): siehe Vergabeunterlagen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-18 10:15:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Düsseldorf
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über ein eingeführtes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, z.B. ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (nur Fahrgestell/Aufbau, nicht Beladung) Nachweis: Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen Nachweis: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Tabellenblatt "Eigenerklärung Referenzen".
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis, dass zulasten des Bieters keine Korruptionsdelikte vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen Nachweis: Eigenerklärung gemäß Tabellenblatt "Korruption" und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Details siehe zusätzlich in Vergabeunterlagen Bewerbungsbedingungen 3.2 3.2 Ausschlussgründe Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Lotte
Nationale Registrierungsnummer: 055660048048-31001-14
Postanschrift: Westerkappelner Str. 19
Postleitzahl: 49504
Postort: Lotte
Region: Steinfurt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kopart.de 📧
Telefon: 004921159895755 📞
URL: http://www.kopart.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59172977 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E59172977 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: 02514111691 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: KoPart eG
Nationale Registrierungsnummer: DE284143734
Postanschrift: Kaiserswerther Str. 199-201
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: info@kopart.de 📧
Telefon: 4921159895755 📞
URL: http://www.kopart.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 156-536162 (2025-08-14)