Lückenschluss-Programm Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 - Hennef Eichholz/Stotterheck

Stadt Hennef (Sieg)

Die Stadt Hennef (Sieg) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)"" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 140.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lückenschluss-Programm Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 - Hennef Eichholz/Stotterheck
Referenznummer: ZVS-2025-049-10
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hennef (Sieg) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt...”    Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hennef (Sieg) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt...”    Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Dauer: 84 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 75.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Netztechnologie und alternative Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Hennef, Raum 2.07, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Sieg)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter/Bewerber sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung. ============================================================= ...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung. =============================================================...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung. ============================================================= ...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung. ============================================================= ...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung. ============================================================= ...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung. ============================================================= ...”    Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung. ============================================================= ...”    Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hennef (Sieg)
Nationale Registrierungsnummer: 05382002002-31001-36
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Postleitzahl: 53773
Postort: Hennef
Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@hennef.de 📧
Telefon: +49 2242888-0 📞
Fax: +49 2242888-880465 📠
URL: https://www.hennef.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDQDZ0L/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDQDZ0L 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDQDZ0L 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen

“Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQDZ0L Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV”
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der...”    Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 100-336078 (2025-05-23)