Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des neuen Mantelvertrags zur Nachfolge des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA U5223585) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI). Der Beitritt des AG zur äquivalenten Nachfolge des Konzernvertrags Plattform (7360712) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-Rahmenvertrages. Die Preisbildung innerhalb dieser Vergabe erfolgt auf Grundlage der Händler-Einkaufspreise aus Februar 2025. Unter Beachtung der jeweils gültigen Preiskonditionen zum Nachfolgeprogramm des MBSA U5223585 /Konzernvertrag Plattform 7360712 zum Erwerb von Microsoft Lizenzen und unter Beibehaltung der im Rahmen dieser Vergabe ermittelten und auf die jeweiligen Lizenzen anzuwendenden Auf-/Abschläge hat der AN folgende Handelspartner Leistungen zu erbringen: • Übernahme der Partnerfunktion entsprechend der beschriebenen EA-Verträge (u.a. Verwaltung des Vertrags, Unterstützung bei der jährlichen Meldung, Beratung über den optimalen /wirtschaftlichsten Lizenzeinsatz, Informationen über Änderungen an den Lizenzbedingungen und neue MS Produkte /Dienste /Services) • Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für den AG im Bereich Lizenzmanagement • Sicherstellung der optimalen Nutzung der Software Assurances des AG für die bereits beim AG vorhandenen Lizenzen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Microsoft Handelspartner Rahmenvertrag (Microsoft Enterprise Agreement)
Referenznummer: EA-2024-0173
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des neuen Mantelvertrags zur Nachfolge des...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des neuen Mantelvertrags zur Nachfolge des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA U5223585) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI). Der Beitritt des AG zur äquivalenten Nachfolge des Konzernvertrags Plattform (7360712) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-Rahmenvertrages. Die Preisbildung innerhalb dieser Vergabe erfolgt auf Grundlage der Händler-Einkaufspreise aus Februar 2025. Unter Beachtung der jeweils gültigen Preiskonditionen zum Nachfolgeprogramm des MBSA U5223585 /Konzernvertrag Plattform 7360712 zum Erwerb von Microsoft Lizenzen und unter Beibehaltung der im Rahmen dieser Vergabe ermittelten und auf die jeweiligen Lizenzen anzuwendenden Auf-/Abschläge hat der AN folgende Handelspartner Leistungen zu erbringen:
• Übernahme der Partnerfunktion entsprechend der beschriebenen EA-Verträge (u.a. Verwaltung des Vertrags, Unterstützung bei der jährlichen Meldung, Beratung über den optimalen /wirtschaftlichsten Lizenzeinsatz, Informationen über Änderungen an den Lizenzbedingungen und neue MS Produkte /Dienste /Services)
• Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für den AG im Bereich Lizenzmanagement
• Sicherstellung der optimalen Nutzung der Software Assurances des AG für die bereits beim AG vorhandenen Lizenzen
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des neuen Mantelvertrags zur Nachfolge des...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des neuen Mantelvertrags zur Nachfolge des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA U5223585) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI). Der Beitritt des AG zur äquivalenten Nachfolge des Konzernvertrags Plattform (7360712) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-
Rahmenvertrages. Die Preisbildung innerhalb dieser Vergabe erfolgt auf Grundlage der Händler-Einkaufspreise aus Februar 2025.
Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den im Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannten Mengen.
Sie wurden vom AG im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wieder. Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes.
Die Höchstmenge der aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge entspricht den genannten Mengen plus 10%.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Softwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Beratung📦
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Beschreibung BT-57” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung.
3)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
5)
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung.
6)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Es sind folgende Mindeststandards / Mindestanforderungen nachzuweisen: siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen oder der Verweis auf Anlagen ist nicht gestattet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen oder der Verweis auf Anlagen ist nicht gestattet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-193b5060d8e-5ddc5daf55a0c03b”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“gemäß Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“gemäß Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss über folgende Hersteller-Zertifizierungen verfügen:
• Microsoft Certified Azure Fundamentals (AZ-900)
•...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss über folgende Hersteller-Zertifizierungen verfügen:
• Microsoft Certified Azure Fundamentals (AZ-900)
• Microsoft 365 Fundamentals (MS-900)
• Microsoft Certified Professional
• Microsoft Certified Technology Specialist
b) Das durch den AN einzusetzende Personal muss über mündliche und schriftliche Deutsch- und Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.
c) Der AN muss nach DIN EN ISO 9001 und DIN ISO 27001 zertifiziert sein.
“1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit...”
1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0173 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.03.2025, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 028-090159 (2025-02-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-26) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss über folgende Hersteller-Zertifizierungen verfügen:
• Microsoft 365 Fundamentals (MS-900)
• Microsoft...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss über folgende Hersteller-Zertifizierungen verfügen:
• Microsoft 365 Fundamentals (MS-900)
• Microsoft Certified Professional
• Microsoft Certified Technology Specialist
b) Das durch den AN einzusetzende Personal muss über mündliche und schriftliche Deutsch- und Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.
c) Der AN muss nach DIN EN ISO 9001 und DIN ISO 27001 zertifiziert sein.
“Korrektur der Anforderungen an das einzusetzende Personal”
Quelle: OJS 2025/S 042-135176 (2025-02-26)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-13 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Frist für den Eingang der Angebote”
Quelle: OJS 2025/S 050-162007 (2025-03-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: EA-2025-0060
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA U5223585) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI). Der Beitritt des AG zum Konzernvertrag Plattform (4785551) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner Rahmenvertrages.
Unter Beachtung der jeweils gültigen Preiskonditionen zum Programm MBSA U5223585 / Konzernvertrag Plattform 4785551 zum Erwerb von Microsoft Lizenzen hat der AN folgende Handelspartnerleistungen zu erbringen:
• Übernahme der Partnerfunktion entsprechend der beschriebenen EA-Verträge (u.a. Verwaltung des Vertrags, Unterstützung bei der jährlichen Meldung, Beratung über den optimalen /wirtschaftlichsten Lizenzeinsatz, Informationen über Änderungen an den Lizenzbedingungen und neue MS Produkte /Dienste /Services)
• Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für den AG im Bereich Lizenzmanagement
• Sicherstellung der optimalen Nutzung der Software Assurances des AG für die bereits beim AG vorhandenen Lizenzen
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA U5223585) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI). Der Beitritt des AG zum Konzernvertrags Plattform (4785551) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner Rahmenvertrages. Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den im Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannten Mengen. Sie wurden vom AG im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wider. Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes. Die Höchstmenge der aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge entspricht den genannten Mengen plus 10%.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Das Vergabeverfahren wird nach Aufhebung des Verfahrens EA-2024-0173 als beschleunigtes offenes Verfahren mit einer Angebotsfrist von 15 Tagen durchgeführt,...”
Beschleunigtes Verfahren
Das Vergabeverfahren wird nach Aufhebung des Verfahrens EA-2024-0173 als beschleunigtes offenes Verfahren mit einer Angebotsfrist von 15 Tagen durchgeführt, um einen rechtzeitigen Zuschlag mit anschließender Lizenzmeldung des beauftragten Partners an Microsoft zu Beitritt zum Vertrag zu gewährleisten.
§ 36 (3) SektVO erlaubt dem AG unter bestimmten Voraussetzungen, die Mindestfrist für den Eingang von Angeboten im offenen Verfahren auf 15 Tage zu verkürzen.
Die AG ist der Auffassung, dass die Durchführung des offenen Verfahrens EA-2024-0173 mit anschließender Aufhebung, diese Voraussetzungen erfüllt.
Weiterhin erlaubt § 14 (3) SektVO die Verkürzung der Frist im offenen Verfahren auf 15 Tage wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit.
Zur Anwendbarkeit müssen äußere Umstände die Einhaltung der Standardfristen unmöglich machen, die vom AG nicht zu vertreten sind.
Die bestätigte Information zum Abschluss des neuen Microsoft Business and Service Agreement liegt der AG seit dem 26.03.2025 vor. Den späten Abschluss des neuen Vertrages hat die AG nicht zu vertreten. Bei Einhaltung der Standardfristen erfolgte der Zuschlag erst nach geplantem Vertragsbeitrittstermin.
Aus den vorgenannten Gründen hält die AG eine Neuausschreibung mit verkürzter Frist für zulässig.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 10:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen oder der Verweis auf Anlagen ist nicht gestattet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1)
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1)
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: siehe Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen oder der Verweis auf Anlagen ist nicht gestattet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-195dba3cedd-5445f2026f0b2273”
“1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit...”
1)
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0060 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.04.2025, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber-/Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe Bieter/BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
3)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Quelle: OJS 2025/S 064-207866 (2025-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-23) Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Crayon Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE262904264
Postanschrift: Inselkammerstraße 12
Postleitzahl: 82008
Postort: Unterhaching
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: public.de@crayon.com📧
Telefon: +49 89200050400📞
Fax: +49 8940192107 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2025/S 100-337254 (2025-05-23)