Gegenstand der Leistung sind Dienstleistung, Lieferung, Maintenance, Installation und Migration von 87 Multifunktionsgeräten, inklusive Software und Full-Service in Form eines All-in-Mietvertrages (inkl. Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.) an den Standorten der Münchner Wohnen GmbH. Das mit diesen Vergabeunterlagen veröffentlichte Mengengerüst stellt die Basis für die Auswertung der Angebote dar. Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Details entnehmen Sie bitte den Anlagen Für die Erteilung des Zuschlags ist die Lieferung / Roll-out / Installation der MFG im Zeitraum zwischen dem 24.11.2025 bis 15.12.2025 maßgeblich. Die Nichterfüllung dieser genannten Anforderungen führt zum Ausschluss. Hinweis: Die derzeit installierten Altgerate werden vom bisherigen Lieferanten entsorgt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Miete von Multifunktionsgeräten inkl. Wartung
Referenznummer: 2025_678_sts
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung sind Dienstleistung, Lieferung, Maintenance, Installation und Migration von 87 Multifunktionsgeräten, inklusive Software und Full-Service in Form eines All-in-Mietvertrages (inkl. Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.) an den Standorten der Münchner Wohnen GmbH.
Das mit diesen Vergabeunterlagen veröffentlichte Mengengerüst stellt die Basis für die Auswertung der Angebote dar. Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Details entnehmen Sie bitte den Anlagen
Für die Erteilung des Zuschlags ist die Lieferung / Roll-out / Installation der MFG im Zeitraum zwischen dem 24.11.2025 bis 15.12.2025 maßgeblich.
Die Nichterfüllung dieser genannten Anforderungen führt zum Ausschluss.
Hinweis: Die derzeit installierten Altgerate werden vom bisherigen Lieferanten entsorgt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand der Leistung sind Dienstleistung, Lieferung, Maintenance, Installation und Migration von 87 Multifunktionsgeräten, inklusive Software und Full-Service in Form eines All-in-Mietvertrages (inkl. Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.) an den Standorten der Münchner Wohnen GmbH.
Das mit diesen Vergabeunterlagen veröffentlichte Mengengerüst stellt die Basis für die Auswertung der Angebote dar. Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Details entnehmen Sie bitte den Anlagen
Für die Erteilung des Zuschlags ist die Lieferung / Roll-out / Installation der MFG im Zeitraum zwischen dem 24.11.2025 bis 15.12.2025 maßgeblich.
Die Nichterfüllung dieser genannten Anforderungen führt zum Ausschluss.
Hinweis: Die derzeit installierten Altgerate werden vom bisherigen Lieferanten entsorgt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fotokopiergeräten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Leistung sind Dienstleistung, Lieferung, Maintenance, Installation und Migration von 87 Multifunktionsgeräten, inklusive Software und Full-Service in Form eines All-in-Mietvertrages (inkl. Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.) an den Standorten der Münchner Wohnen GmbH.
Das mit diesen Vergabeunterlagen veröffentlichte Mengengerüst stellt die Basis für die Auswertung der Angebote dar. Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Details entnehmen Sie bitte den Anlagen.Für die Erteilung des Zuschlags ist die Lieferung / Roll-out / Installation der MFG im Zeitraum zwischen dem 24.11.2025 bis 15.12.2025 maßgeblich.
Die Nichterfüllung dieser genannten Anforderungen führt zum Ausschluss.
Hinweis: Die derzeit installierten Altgerate werden vom bisherigen Lieferanten entsorgt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand der Leistung sind Dienstleistung, Lieferung, Maintenance, Installation und Migration von 87 Multifunktionsgeräten, inklusive Software und Full-Service in Form eines All-in-Mietvertrages (inkl. Wartungen, Ersatzteile, Reparaturen, Verbrauchsmaterialien etc.) an den Standorten der Münchner Wohnen GmbH.
Das mit diesen Vergabeunterlagen veröffentlichte Mengengerüst stellt die Basis für die Auswertung der Angebote dar. Der Vertrag beginnt am 01.01.2026 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Details entnehmen Sie bitte den Anlagen.Für die Erteilung des Zuschlags ist die Lieferung / Roll-out / Installation der MFG im Zeitraum zwischen dem 24.11.2025 bis 15.12.2025 maßgeblich.
Die Nichterfüllung dieser genannten Anforderungen führt zum Ausschluss.
Hinweis: Die derzeit installierten Altgerate werden vom bisherigen Lieferanten entsorgt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 81739
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Zertifizierungen werden gefordert:
• Zertifizierung nach ISO 15408 (Norm/Anforderungen an Vertrauenswürdigkeit eines IT-Systems)
• Zertifizierung nach ISO9001 (Norm/Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement)
• Zertifizierung nach ISO14001 (Norm/Anforderungen für Umwelt-Managementsystem)
• Zertifizierung nach ISO27001 (Norm/Anforderungen an Informationssicherheits Managementsystem)
Diese sind den Angebotsunterlagen als Kopien beizufügen. Bei Nichtvorlage der Zertifikate wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Zertifizierungen werden gefordert:
• Zertifizierung nach ISO 15408 (Norm/Anforderungen an Vertrauenswürdigkeit eines IT-Systems)
• Zertifizierung nach ISO9001 (Norm/Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement)
• Zertifizierung nach ISO14001 (Norm/Anforderungen für Umwelt-Managementsystem)
• Zertifizierung nach ISO27001 (Norm/Anforderungen an Informationssicherheits Managementsystem)
Diese sind den Angebotsunterlagen als Kopien beizufügen. Bei Nichtvorlage der Zertifikate wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren
gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren
gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Der EVB-IT Vertrag ist bieterseitig unterzeichnet mit der Angebotsabgabe mit abzugeben.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 ff. DSGVO ist vom Bieter beizubringen, bieterseitig auszufüllen und mit der Angebotsabgabe unterzeichnet mit abzugeben.
Für die Erteilung des Zuschlags ist die Lieferung / Roll-out / Installation der MFG im Zeitraum zwischen dem 24.11.2025 bis 15.12.2025 maßgeblich. Die Nichterfüllung dieser genannten Anforderungen führt zum Ausschluss.
Die in den Anlagen Checkliste kleine MFG und Checkliste mittlere MFG angegebenen Eigenschaften/Spezifikationen stellen Mindestanforderungen dar, die bei Nicht-Erfüllung zum Ausschluss führen. Die Tabelle ist entsprechend der Eigenschaften des angebotenen Produktes auszufüllen.
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Anforderungen an die MFG sind in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung „Checkliste Mindestanforderungen“ beschrieben. Diese sind Mindestanforderungen. Bitte füllen Sie die Tabelle aus. Sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist dies ein Ausschlusskriterium.
Der Auftraggeber kann nach der formellen, technischen und preislichen Auswertung eine Teststellung fordern. Diese Teststellung dient zur Überprüfung der Mindestanforderungen. Werden die Anforderungen gemäß den Anlagen „Checkliste Mindestanforderungen“ zur Leistungsbeschreibung in diesem Test nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss.
Bitte legen Sie eine ausführliche Beschreibung und Produktblätter des Herstellers zu den Produkten bei, vgl. Leistungbeschreibung Ziffer 5.2 + 5.5.
Anforderungen an den Datenschutz und der Informationssicherheit werden immer wichtiger.
Folgende Zertifizierungen werden gefordert:
• Zertifizierung nach ISO 15408 (Norm/Anforderungen an Vertrauenswürdigkeit eines IT-Systems)
• Zertifizierung nach ISO9001 (Norm/Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement)
• Zertifizierung nach ISO14001 (Norm/Anforderungen für Umwelt-Managementsystem)
• Zertifizierung nach ISO27001 (Norm/Anforderungen an Informationssicherheits Managementsystem)
Diese sind den Angebotsunterlagen als Kopien beizufügen. Bei Nichtvorlage der Zertifikate wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der EVB-IT Vertrag ist bieterseitig unterzeichnet mit der Angebotsabgabe mit abzugeben.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 ff. DSGVO ist vom Bieter beizubringen, bieterseitig auszufüllen und mit der Angebotsabgabe unterzeichnet mit abzugeben.
Für die Erteilung des Zuschlags ist die Lieferung / Roll-out / Installation der MFG im Zeitraum zwischen dem 24.11.2025 bis 15.12.2025 maßgeblich. Die Nichterfüllung dieser genannten Anforderungen führt zum Ausschluss.
Die in den Anlagen Checkliste kleine MFG und Checkliste mittlere MFG angegebenen Eigenschaften/Spezifikationen stellen Mindestanforderungen dar, die bei Nicht-Erfüllung zum Ausschluss führen. Die Tabelle ist entsprechend der Eigenschaften des angebotenen Produktes auszufüllen.
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Anforderungen an die MFG sind in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung „Checkliste Mindestanforderungen“ beschrieben. Diese sind Mindestanforderungen. Bitte füllen Sie die Tabelle aus. Sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist dies ein Ausschlusskriterium.
Der Auftraggeber kann nach der formellen, technischen und preislichen Auswertung eine Teststellung fordern. Diese Teststellung dient zur Überprüfung der Mindestanforderungen. Werden die Anforderungen gemäß den Anlagen „Checkliste Mindestanforderungen“ zur Leistungsbeschreibung in diesem Test nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss.
Bitte legen Sie eine ausführliche Beschreibung und Produktblätter des Herstellers zu den Produkten bei, vgl. Leistungbeschreibung Ziffer 5.2 + 5.5.
Anforderungen an den Datenschutz und der Informationssicherheit werden immer wichtiger.
Folgende Zertifizierungen werden gefordert:
• Zertifizierung nach ISO 15408 (Norm/Anforderungen an Vertrauenswürdigkeit eines IT-Systems)
• Zertifizierung nach ISO9001 (Norm/Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement)
• Zertifizierung nach ISO14001 (Norm/Anforderungen für Umwelt-Managementsystem)
• Zertifizierung nach ISO27001 (Norm/Anforderungen an Informationssicherheits Managementsystem)
Diese sind den Angebotsunterlagen als Kopien beizufügen. Bei Nichtvorlage der Zertifikate wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstrasse 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762411 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 150-518452 (2025-08-05)