Die Gemeinde Amt Wachsenburg beabsichtigt, die Lieferung von einem Mittleren Löschfahrzeug MLF nach DIN 14530-25:2019-11 zu vergeben. Los 1 umfasst Fahrgestell und Aufbau und Los 2 die feuerwehrtechnische Beladung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mittleres Löschfahrzeug MLF Los 1 und Los 2
Referenznummer: Fb ii - eu - mlf
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Amt Wachsenburg beabsichtigt, die Lieferung von einem Mittleren Löschfahrzeug MLF nach DIN 14530-25:2019-11 zu vergeben. Los 1 umfasst...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Amt Wachsenburg beabsichtigt, die Lieferung von einem Mittleren Löschfahrzeug MLF nach DIN 14530-25:2019-11 zu vergeben. Los 1 umfasst Fahrgestell und Aufbau und Los 2 die feuerwehrtechnische Beladung
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 Fahrgestell und Aufbau”
Ort der Leistung: deg0t 🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst die feuerwehrtechnische Beladung” Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-12 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-12 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllung”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Amt Wachsenburg
Nationale Registrierungsnummer: 16070028-0001-39
Postanschrift: Erfurter Str. 42
Postleitzahl: 99334
Postort: Amt Wachsenburg
Region: deg0t 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christopher.steinbrueck@amt-wachsenburg.de📧
Telefon: 03628911202📞
Fax: 03628911211 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: www.vergabe-suche.de🌏
Teilnahme-URL: https://staatsanzeiger-eservices.de🌏
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 233-800590 (2025-12-02)